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Muster Räumungsklage: So machen Sie alles richtig

Inhaltsverzeichnis

Zieht ein Mieter bei Mietende nicht aus, gibt es zu einer Räumungsklage keine Alternative. Wie Sie bei Ihrer Räumungsklage alles mustergültig richtig machen, um möglichst schnell, kostengünstig und risikofrei Ihre Mieträume zurückzuerhalten, und dabei die seit dem 1. Mai 2013 bestehenden gesetzlichen Erleichterungen für sich optimal nutzen, lesen Sie diesem Beitrag.

Mieter zieht nicht aus: Zur Räumungsklage gibt es keine Alternative

Die Praxis zeigt es immer wieder: Die wenigsten Mieter ziehen aus, nachdem ihnen gekündigt worden ist. Mit einer freiwilligen Räumung ist im Regelfall also nicht zu rechnen. Ihr Interesse besteht nun darin, die Räumung der Mieträume auf schnellstem Wege kostengünstig und sicher zu erreichen.

Das neue Mietrecht, das seit dem 1. Mai 2013 in Kraft getreten ist, leistet Ihnen hier wertvolle Hilfe. Denn dem Gesetzgeber ist klar geworden, dass Vermieter schneller als bisher zu einem Räumungsurteil kommen und während eines Räumungsprozesses besser als bisher gegen weitere Zahlungsausfälle geschützt werden müssen. Beide Ziele stellt das Gesetz durch eine Reihe neuer Paragrafen sicher – wie Sie diese für sich optimal nutzen können, lesen Sie in diesem Beitrag.

Auch wenn die Versuchung groß und der Wunsch danach verständlich ist, ohne Räumungsurteil durch einfaches Schlossauswechseln Ihre Mieträume in Besitz zu nehmen: Lassen Sie dies tunlichst bleiben – der Mieter könnte sich mit einer einstweiligen Verfügung erfolgreich zur Wehr setzen. Das ist teuer für Sie und der Mieter triumphiert. Zudem könnten Sie sich wegen Hausfriedensbruchs strafbar machen (§ 123 StGB).

Selbst wenn Sie meinen, dass der Mieter schon ausgezogen ist, aber von ihm die Schlüssel zu den Mieträumen noch nicht erhalten haben, kommen Sie um eine Räumungsklage nicht herum. Würden Sie hier eigenmächt