Rechtswidrige Klauseln bei Vodafone:
- Der Hinweis auf die Nutzung eines Pauschaltarifs „im üblichen Umfang“ darf nicht mehr genutzt werden, da er eine Einschränkung eines Pauschaltarifs darstellt
- Verkehrsdaten von Mobilfunkkunden dürfen nicht mehr zu Werbezwecken genutzt werden, sofern der Kunde nicht aktiv der Nutzung zustimmt
- Informationen über Vertragsänderungen dürfen nicht ausschließlich per SMS mitgeteilt werden
Rechtswidrige Klauseln bei T-Mobile:
- Einschränken von Leistungen ist nicht zulässig, wenn Kunden Widerspruch gegen eine Vertragsänderung einlegen
- Eine Vertragsänderung darf nicht dadurch Gültigkeit erlangen, weil der Kunde nicht eigenständig Widerspruch eingelegt hat
Rechtswidrige Klauseln bei T-Mobile, Vodafone, Congstar:
- Kosten, die durch Dritte verursacht wurden, dürfen nicht mehr pauschal zu Lasten des Kunden fallen – beispielsweise die Kosten, die durch Telefonate entstehen, wenn das verloren gegangene Handy von einer anderen Person gefunden und genutzt wird
Rechtswidrige Klauseln bei T-Mobile, Vodafone, E-Plus, Congstar
- Der Mobilfunkanschluss darf nicht mehr wegen eines geringfügigen Rückstand bei der Zahlung der Mobilfunkrechnungen gesperrt werden
GeVestor.de empfiehlt: Falls Ihr Mobilfunkvertrag mit einem dieser Anbieter eine oder mehrere der genannten Klauseln enthält, dann können Sie diese ignorieren, da die Verbraucherzentrale durch ihre Abmahnungen erreicht hat, dass diese Klauseln rechtswidrig sind.


