Anrechnungszeiten für die Rente: Diese Zeiträume gehören dazu

Anrechnungszeiten für die Rente: Diese Zeiträume gehören dazu
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Inhaltsverzeichnis

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Anrechnungszeiten der Rente fallen in den Bereich der beitragsfreien Zeiten, die bei der Berechnung der Rente berücksichtigt werden
  • Zu den Anrechnungszeiten der Rente zählen beispielsweise die Zeit während einer Ausbildung, eines Studiums oder eines Schulbesuchs ab 17 Jahren
  • Sie können jeden Zeitraum im Bereich der Anrechnungszeiten für Ihre Rente geltend machen

Mit Beginn des Arbeitslebens schaffen es die wenigsten Menschen, durchgängig in die Rentenkasse einzuzahlen. Es gibt häufiger eine längere Zeit Krankheit, Arbeitslosigkeit oder Sie führen eine zweite Ausbildung durch. Damit diese Zeiten für die spätere Rente nicht verloren sind, gibt es die sogenannten Anrechnungszeiten.

In unserem Beitrag erfahren Sie, was die Anrechnungszeiten für die Rente sind. Ferner gehen wir darauf ein, welche Zeiten es im Detail gibt und was die beitragsfreien Zeiten beinhalten.

Was sind Anrechnungszeiten für die Rente?

Bei den sogenannten Anrechnungszeiten handelt es sich um Zeiträume, innerhalb derer Sie keinen Beitrag in die Rentenkasse einzahlen. Dennoch werden die Anrechnungszeiten berücksichtigt, und zwar wenn es darum geht, die Wartezeit im Rahmen der Rentenberechnung zu erwerben. 

Sie zahlen also zwar während der Anrechnungszeiten keine Beiträge für den späteren Rentenbezug und erhöhen nicht Ihre Entgeltpunkte wie in den Beitragszeiten, dennoch sind diese Zeiten nicht verloren. Die Zeiten werden dementsprechend zur Rente gerechnet, auch wenn kein Geld in die Rentenkasse geflossen ist. 

Welche Zeiträume gelten als Anrechnungszeiten?

Es gibt in der Praxis eine Reihe von Zeiträumen, die zwar nicht zu den Beitragszeiten zählen, allerdings in den Bereich der Anrechnungszeiten fallen. Zeiten, in denen keine Beitragszahlung erfolgt, die aber dennoch für die spätere Rente angerechnet werden, gibt es unter anderem während:

  • Schulbesuch (ab 17)
  • Studium
  • Arbeitsunfähigkeit
  • Krankheit
  • Rehabilitation
  • Mutterschutz
  • Arbeitslosigkeit
  • Ausbildung

Darüber hinaus gibt es sogar noch weitere Zeiträume, die ebenfalls neben den Ausbildungszeiten und den zuvor genannten, weiteren Zeiträumen zu den Anrechnungszeiten zählen. Dazu gehören: 

  • Suche nach einer Ausbildung
  • Schlechtwettergeldbezug
  • Arbeitsausfalltage
  • Rentenbezug vor dem 55. oder 67. Lebensjahr

Im Hinblick auf die Anrechnungszeiten bezüglich einer Krankheit, Arbeitslosigkeit oder Schwangerschaft ist zu beachten, dass diese lediglich unter der Voraussetzung geltend gemacht werden können, falls dadurch eine bestehende, versicherte Tätigkeit unterbrochen wird.

Anrechnungszeiten Rente: Gehören Schulbesuch, Ausbildung und Studium dazu?

Nach mitunter Jahrzehnten von Einzahlungen in die gesetzliche Rentenkasse stellt sich für viele Verbraucher die Frage, ob eigentlich ein früheres Studium, ein Schulbesuch und eine Ausbildung zu den Anrechnungszeiten gehören. Die Entgeltpunkte werden dadurch zwar nicht erhöht, aber die Zeiten werden eben auch als Wartezeiten im Rahmen der Rente angerechnet werden. Daher möchten wir im Folgenden kurz darauf eingehen, ob zum Beispiel Schule, Ausbildung und Studium zu den Anrechnungszeiten zählen.

Schulbesuch als Anrechnungszeit

Der Besuch einer Schule zählt zu den Anrechnungszeiten, allerdings nicht grundsätzlich. Erst nach dem 17. Lebensjahr kann der Schulbesuch als Anrechnungszeit gewertet werden. Dabei ist es übrigens nicht notwendig, den Besuch der Schule mit einem Abschluss zu beenden.

Berufsausbildung als Anrechnungszeit

Für eine Berufsausbildung gilt das Gleiche wie beim Schulbesuch. Das bedeutet, wenn Sie nach Ihrem 17. Lebensjahr eine Ausbildung absolviert haben, können auch diese Zeiten du den Anrechnungszeiten gezählt werden.

Studium als Anrechnungszeit

Das Studium zählt ebenfalls zu den Anrechnungszeiten, die Sie bei der späteren Rente zählen lassen können. In der Regel findet ein Studium ohnehin erst nach Beginn des 17. Lebensjahres statt, was auch hier eine Voraussetzung ist. Beachten Sie zudem, dass für die gesamte Ausbildung nebst Studium und Schulbesuch maximal acht Jahre als Anrechnungszeiten gelten.

Schwangerschaft und Mutterschutz als Anrechnungszeit

Der Mutterschutz gehört ebenfalls im Rahmen der Schwangerschaft zu den Anrechnungszeiten. Allerdings gilt nicht die gesamte Schwangerschaft als Anrechnungszeit, sondern lediglich der Mutterschutz. Dieser beginnt für gewöhnlich sechs Wochen vor der Geburt und findet acht Wochen nach der Geburt sein Ende. Die Elternzeit im Anschluss daran gehört übrigens nicht zu den Anrechnungszeiten. 

Arbeitslosigkeit als Anrechnungszeit

In Phasen der Arbeitslosigkeit zählt dieser Zeitraum zu den Anrechnungszeiten, falls Sie bei der Agentur für Arbeit arbeitslos gemeldet waren und ein Leistungsbezug stattgefunden hat. Nicht anrechenbar ist ein Leistungsbezug bzw. die Zeit der Arbeitslosigkeit dann, wenn es eine Sperrfrist gegeben hat.

Anrechnungszeiten: Worum handelt es sich bei beitragsfreien Zeiten?

Die Anrechnungszeiten sind ein Teil der sogenannten beitragsfreien Zeiten. Das sind sämtliche Zeiträume, innerhalb derer in die gesetzliche Rentenkasse keine Beiträge geflossen sind, die aber dennoch bei der späteren Berechnung der Rente und eventuellen Wartezeiten berücksichtigt werden. Es gibt drei Formen der beitragsfreien Zeiten, nämlich:

  • Anrechnungszeiten
  • Ersatzzeiten
  • Zurechnungszeiten

Die Anrechnungszeiten haben wir in unserem Beitrag bereits ausführlich erläutert. Ersatzzeiten sind solche Zeiträume, in denen spezielle Ereignisse die Versicherungsbiografie negativ beeinflusst haben. Heute gibt es solche Ersatzzeiten faktisch nicht mehr, lediglich unter Umständen für Personen, die in der ehemaligen DDR politische Gefangene waren.

Die Zurechnungszeiten stehen ausschließlich in Verbindung mit einer Erwerbsminderungsrente, die Sie eventuell vor Ihrem 67. Geburtstag bezogen haben. Obwohl keine Beiträge geflossen sind, werden diese Zeiten dementsprechend als Zurechnungszeiten berücksichtigt.