Lebensversicherung: Das ist der Rückkaufswert bei einer Scheidung

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Grundsätzlich ist das frühzeitige Beenden eines Versicherungsvertrages eine heikle Sache, die einiges an Verlust einbringt. Noch kniffliger wird die Angelegenheit allerdings, wenn der Grund dafür die Trennung von Eheleuten ist.

Trennung mit Komplikationen

Man kennt das ja: Solange daheim alles rund läuft würde man sich geradezu schuldig fühlen bei dem Gedanken an eine mögliche Scheidung. Aus diesem Grund lassen auch nur ein Bruchteil aller verheirateten Paare in Deutschland zu Beginn der Ehe einen Ehevertrag aufsetzen.

Im Falle der Scheidung würde ein solches Dokument das Procedere allerdings erheblich vereinfachen. Existiert kein Ehevertrag, der die genaue Vermögensaufteilung festlegt, muss das Ganze nämlich nach einigen starren Vorschriften gehandhabt werden. Besonders im Hinblick auf festangelegtes Vermögen wie zum Beispiel in einer Lebensversicherung wird es dann kompliziert.

Rückkaufswert Lebensversicherung bei Scheidung mit hohen Verlusten

Im Grundsatz erhält jeder (Ex-)Ehepartner das Kapital zurück, das er einst mit in die Partnerschaft eingebracht hat. Alles Geld, das während der gemeinsamen Zeit erwirtschaftet oder angespart wurde, muss jedoch 50:50 geteilt werden.

Das wird als so genannter “Zugewinnausgleich” bezeichnet. Bei einer Lebensversicherung hieße das also, dass sie vor Vertragsende gekündigt werden muss. Der Rückkaufswert liegt dabei aber bekanntlich weit unter dem eigentlichen Vermögenswert, der am Ende der Laufzeit ausbezahlt würde.

Bei relativ frisch abgeschlossenen Versicherungen kann der Rückkaufswert sogar unter der Summe der bislang einbezahlten Beiträge liegen. Um einen solchen herben Verlust für beide Ehepartner zu vermeiden, gibt es eine Reihe von Möglichkeiten, auf die es sich zu einigen gilt.

Eine davon ist, den momentanen Rückkaufswert der Lebensversicherung mit anderen Vermögenswerten zu verrechnen. Sind zum Beispiel noch Aktien oder ein Bausparvertrag vorhanden, kann so ein Ausgleich geschaffen werden, ohne dass die entsprechenden Verträge gekündigt werden müssen. Voraussetzung ist natürlich, dass die angesparten Summen ähnlich sind.

Möglichkeiten der Verlustreduzierung

Alternativ ist es möglich einen Vertrag aufzusetzen, in dem festgelegt wird, den Zugewinnausgleich für das Kapital in der Lebensversicherung erst bei Fälligkeit durchzuführen. Auf diese Weise geht kein Geld unnötig verloren. Ist einer der (Ex-)Eheleute aber auf sofortige liquide Mittel angewiesen, kann ein so genanntes ‘Police-Darlehen’ aufgenommen werden.

Dabei handelt es sich um eine Art Vorschuss auf die Versicherungszahlung. Mit der Fälligkeit des eigentlichen Vertrages wird die Schuld inklusive Zinsen dann getilgt.

Bei der letzten Option erhält einer der ehemaligen Partner seinen Anteil am Rückkaufswert ausbezahlt, während der andere die Versicherung fortführt, allerdings dann mit Verringerung der Versicherungssumme. Bei einer solchen “Teilkündigung” entsteht zwar auch ein gewisser finanzieller Verlust, dieser ist aber geringer als beim vollständigen Lebensversicherungs-Rückkauf.