So funktioniert die Einkommensteuer der Schweiz

Inhaltsverzeichnis

Die Einkommensteuer in der Schweiz betrifft das gesamte Einkommen natürlicher Personen. Die Steuer wird von Bund, Kantonen und Gemeinden erhoben.

Genauso wie in Deutschland wird auch die Einkommensteuer in der Schweiz mit Progression berechnet. Das bedeutet, je höher die Einkünfte einer Person sind, desto höher ist auch deren Steuersatz. Je nach Region können die Steuersätze bei Kanton und Gemeinden unterschiedlich sein.

Unterscheidung nach Einkommenskategorien

Die Einkommensteuer in der Schweiz kennt vier unterschiedliche Kategorien: Erwerbseinkommen, Ertragseinkommen, Ersatzeinkommen und übriges Einkommen. Durch Sondergesetze können Teile der Einkünfte freigestellt werden. Die Schweizer Einkommensteuer sieht auch Sonderabzüge für verheiratete und nicht erwerbstätige Familienmitglieder im gleichen Haushalt vor.

Der Spitzensteuersatz für die Bundessteuern beträgt 11,5% ab einem Einkommen von über 836.000 CHF. Allerdings besteuert die Schweiz Ehepaare, die beide berufstätig sind, gemeinsam.

Dies geschieht unabhängig davon, ob beide Eheleute damit einverstanden sind – es ist schlichtweg kein anderes Verfahren vorgesehen. Gemildert wird dieses eher konservative Gesetz nur dadurch, dass für Eheleute, die beide arbeiten, andere Abzüge gelten und zum Teil andere Progressionssätze.

Einkommensteuer und Vermögensteuer

Bei Schweizer Privatpersonen gibt es neben der Einkommensteuer auch noch die Vermögensteuer. Die Dividenden aus einem Vermögen sind unter der Einkommensteuer zu erfassen und zu bezahlen. Das Vermögen bei Privatpersonen wird entsprechend direkt versteuert. Von dieser Steuer kann man Einzahlungen in freiwillige Rentenversicherungen abziehen.

Allerdings gibt es einen recht großzügigen Freibetrag, der, je nach Kanton, von 100.000 CHF bis 200.000 CHF reicht. Vermögen bis zu dieser Höhe unterliegt keiner Vermögensteuer. Grundsätzlich sind die Vermögensteuern jedoch recht gering und werden in der Steuerrechnung gemeinsam mit der Einkommensteuer ausgewiesen.

Der durchschnittliche Steuersatz liegt zwischen 15% bis maximal 22% des Nettoeinkommens nach allen erlaubten Abzügen. Verglichen mit anderen Ländern ist das noch immer ein sehr geringer Satz.

Einkommensteuer in der Schweiz: Arbeitnehmer zahlen Quellensteuer

Die Einkommensteuer in der Schweiz wird auch nach Aufwand berechnet. Das bedeutet, dass Personen, die in der Schweiz zwar ihren Wohnsitz haben, jedoch nicht dort erwerbstätig sind, die Einkommenssteuer nicht nach dem tatsächlich erzielten Einkommen, sondern nach einer pauschalen Schätzung der Lebenshaltungskosten in der Schweiz berechnen können.

In einem weiteren Punkt unterscheidet sich die Schweiz vom Rest der Welt. Anders als bei den meisten Ländern werden dem Arbeitnehmer die Steuern nicht direkt vom Gehalt abgezogen und vom Arbeitgeber an das Finanzamt weitergeleitet. Dazu gibt es auch das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und der Schweiz.

Jede in der Schweiz wohnhafte Privatperson füllt seine Steuerformulare in den ersten fünf Monaten eines neuen Jahres für das vergangene Jahr aus und sendet diese dem Steueramt seiner Wohngemeinde zu. Nach Rechnungserhalt zahlt der in der Schweiz wohnende Bürger seine Steuern.

Überhaupt haben die Steuerämter in der Schweiz den Ruf, sehr freundlich und bei Problemen recht entgegenkommend zu sein. Einer der vielen Gründe, warum Auswanderer sich mit dem Thema Einkommensteuer in der Schweiz auseinandersetzen.