So tragen Sie das Krankengeld in der Steuererklärung ein

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Das Krankengeld wird in der Einkommenssteuererklärung im Mantelbogen auf Seite 2 unter dem Punkt “Einkommensersatzleistungen” eingetragen. Wer als Angestellter, Betriebsrentner oder Pensionär zusätzlich zum Mantelbogen der Einkommensteuererklärung die Anlage N abgeben muss, um seine Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit nachzuweisen, trägt die Informationen zum Krankengeld in Zeile 27 der Anlage N ein. In der Anlage N werden auch andere Entgeltersatzleistungen eingetragen, zum Beispiel Zuschüsse zum Mutterschaftsgeld oder Kurzarbeitergeld.

Warum wird Krankengeld gezahlt?

Ob ein Unfall, eine langwierige Verletzung oder eine schwere Erkrankung – die Gründe für eine Krankschreibung können vielfältig sein. Die ersten sechs Wochen erhalten Arbeitnehmer noch eine Fortzahlung ihres Lohns. Nach dieser Zeitspanne zahlt die Krankenkasse für bis zu 78 Wochen das sogenannte Krankengeld.

Arbeitnehmer erhalten Krankengeld in Höhe von 70 % ihres letzten Bruttoeinkommens. Das Krankengeld darf jedoch nicht höher ausfallen als 90 % des bisherigen Nettoeinkommens. Hier zählt der niedrigere Betrag – dieser wird dann nach Abzug der Sozialversicherungsbeiträge ausbezahlt.

Was ist Krankengeld?

Krankengeld wird von der gesetzlichen Krankenkasse bezahlt. Es steht sowohl abhängig Beschäftigten und ebenso Selbstständigen zu, die bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sind und die Zahlung von Krankengeld abgesichert haben. Hierfür zahlen Selbstständige einen erhöhten Beitrag von beispielsweise 0,6 Prozent pro Monat.

Während Mitarbeiter in abhängiger Beschäftigung für die ersten sechs Wochen der Erkrankung die gesetzliche Lohnfortzahlung im Krankheitsfall in Höhe ihres normalen Nettoentgelts erhalten, müssen Selbstständige und Freiberufler die ersten sechs Wochen aus ihren Rücklagen kompensieren. Die Krankengeldzahlung der gesetzlichen Krankenkasse erfolgt grundsätzlich steuerfrei. Die Krankenkasse führt ebenfalls die Zahlungen an die Rentenversicherung ab und steht als erster Ansprechpartner bei Fragen zur Leistung und für weitergehende Rehabilitationsmaßnahmen zur Verfügung.

Krankgeld muss in der Steuererklärung vermerkt werden

Krankengeld unterliegt dem Progressionsvorbehalt, was bedeutet, dass das Geld in der Steuererklärung so behandelt wird, als ob es normales Einkommen wäre.

Für die Ermittlung des Steuersatzes wird das Krankengeld somit mit einbezogen. Sollten im Jahr der Erkrankung weitere Einkünfte eingegangen sein, wird das Krankengeld auf diese Einkünfte angerechnet. Letzten Ende kann dies die Gesamtsteuerlast erhöhen.

Um den Erhalt des Krankengeldes nachzuweisen, muss mit der Steuererklärung kein zusätzlicher Beleg eingereicht werden. Die Ermittlung der Daten erfolgt über die Krankenkasse direkt an das Finanzamt und wird spätestens im März des Folgejahrs digital an die Finanzbehörden übermittelt. Die Informationen können ebenfalls digital über das Steuerportal ELSTER abgefragt und in die Einkommensteuererklärung übertragen werden.

Wie lange wird Krankengeld bezahlt?

Innerhalb von drei Jahren kann wegen derselben Erkrankung das Krankengeld maximal 78 Wochen ausbezahlt werden. Umgerechnet sind Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die zum Beispiel aufgrund einer Krebserkrankung oder einer rezidivierenden Depression oder eines Burnouts langfristig ausfallen für mehr als 19,5 Monate finanziell abgesichert. Die Krankschreibung muss dabei nicht am Stück erfolgen, sondern die einzelnen Zeiträume werden über die drei Jahre hinweg zusammengerechnet.

Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung kann höchstens für sechs Wochen ausgestellt werden und muss nach diesem Zeitpunkt vom behandelnden Arzt verlängert werden. Falls die zuständige Krankenkasse die Zahlung von Krankengeld verweigern sollte, kann zum Beispiel bei der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland Beratung gesucht werden.

Nach drei Jahren beginnt die 78-Wochen-Frist erneut, allerdings nicht mehr für dieselbe Krankheit. Bevor das Krankengeld ausläuft, muss die Agentur für Arbeit, die Rentenversicherung und eventuell die Berufsunfähigkeitsversicherung kontaktiert werden. Diese Institutionen entscheiden gemeinsam mit dem behandelnden Arzt über die Prognose, eine Wiedereingliederung oder eine Berufsunfähigkeit. Private Berufsunfähigkeitsversicherungen können bereits vorab beantragt werden. Sie zahlen in den meisten Fällen, wenn der Antragssteller seine Tätigkeit zu mehr als 50 % nicht mehr ausführen kann.

Zusammenfassend gilt, dass Beträge, die Arbeitnehmern als Krankengeld zugeflossen sind, entweder im Mantelbogen oder in der Anlage N eingetragen werden. Krankengeld für eine Erkrankung kann bis zu 78 Wochen am Stück bezogen werden. Es beträgt 70 % des bisherigen Bruttoentgelts.