So wird die Buchung der Pensionsrückstellung vorgenommen

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Die Buchung der Pensionsrückstellung ist, im Gegensatz zur Berechnung, eine klar geregelte Angelegenheit. Es muss nur der korrekte Kontenrahmen gewählt werden. Allerdings geht der Buchung die Berechnung der Pensionsrückstellung voraus. Denn ohne ordentlich ermittelte Zahlen ist auch die beste Buchführung nicht nachhaltig.

Zunächst Pensionsrückstellung ermitteln

Durch das Inkrafttreten des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) hat sich in dieser Hinsicht einiges geändert. Eine der wichtigsten Änderungen bei den Pensionsrückstellungen nach BilMoG ist, dass diese nun ausdrücklich mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt werden müssen. Dies soll gewährleisten, das künftige Preis- und Kostensteigerungen bei den Pensionsrückstellungen berücksichtigt werden.

Im Gegensatz zur bisherigen Regelung besteht nach den Änderungen durch BilMoG in Paragraph 253 Abs. 2 S. 1 HGB nun auch ein Abzinsungsgebot. Das hört sich zunächst nicht so entscheidend an, hat aber wesentliche Auswirkungen auf die Pensionsrückstellung.

Pensionsrückstellung buchen

Nun aber zur eigentlichen Buchung der Pensionsrückstellung. Die Pensionsrückstellung ist mit der Buchung „Aufwandskonto an Rückstellungen” vorzunehmen. Die verwendeten Standartkontenrahmen (SKR) sind SKR03 und SKR04. Eine Aufwandsbuchung verringert hierbei den Gewinn des Geschäftsjahres. Dieser Betrag wird unter Zuhilfenahme der Position Rückstellungen ins folgende Geschäftsjahr übernommen.

Buchung der Pensionsrückstellung im SKR04

Die zu verwendenden Sachkonten sind folgende Bilanz- und Aufwandskonten:

Bilanzkonten:

  • 3000 – Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen
  • 3005 – Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen gegenüber Gesellschaftern oder nahestehenden Personen (10% Beteiligung am Kapital)
  • 3009 – Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen zur Saldierung mit Vermögensgegenständen zum langfristigen Verbleib nach § 246 Abs. 2 HGB
  • 3010 – Rückstellungen für Direktzusagen
  • 3011 – Rückstellungen für Zuschussverpflichtungen für Pensionskassen und Lebensversicherungen
  • 3015 – Rückstellungen für pensionsähnliche Verpflichtungen
  • 3018 – kurzfristig fällige Leistungen an Arbeitnehmer

Aufwandskonten:

  • 6140 – Aufwendungen für Altersversorgung
  • 6149 – Aufwendungen für Altersversorgung für Gesellschafter-Geschäftsführer

Buchung der Pensionsrückstellung im SKR03

Bilanzkonten:

  • 0950 – Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen
  • 0951 – Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen zur Saldierung mit Vermögensgegenständen zum langfristigen Verbleib nach § 246 Abs. 2 HGB
  • 0952 – Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen gegenüber Gesellschaftern oder nahestehenden Personen (10% Beteiligung am Kapital)
  • 0953 – Rückstellungen für Direktzusagen
  • 0954 – Rückstellungen für Zuschussverpflichtungen für Pensionskassen und Lebensversicherungen

Aufwandskonten:

  • 4165 – Aufwendungen für Altersversorgung
  • 4166 – Aufwendungen für Altersversorgung für Gesellschafter-Geschäftsführer

Stets aktuelle Gesetzeslage berücksichtigen

Auch wenn die Buchung der Pensionsrückstellung selbst recht einfach ist, ist hier noch einmal auf die Korrektheit der zu buchenden Beträge zu achten. Vor jeder Buchung sollte überprüft werden, ob die ermittelten Beträge der Pensionsrückstellung auch mit den aktuellen HGB- und Steuerrechtanforderungen übereinstimmen und die zugrundegelegten Abzinsungszinssätze den Vorgaben der deutschen Bundesbank entsprechen.