Sozialwohnungen richtig vermieten – Worauf Sie achten müssen

Sozialwohnungen richtig vermieten – Worauf Sie achten müssen
franz massard - Adobe Stock
Inhaltsverzeichnis

Wer beim Hausbau einen staatlichen Zuschuss nach dem Wohnraumförderungsgesetz erhalten hat verpflichtet sich dazu die gebauten Wohnungen als Sozialwohnungen zu vermieten. Das bedeutetet zum einen sichere Mieteinnahmen, zum anderen allerdings auch geringere Mieteinnahmen und das Beschäftigen mit dem Wohnungsberechtigungsschein. Worauf Sie beim Vermieten von Sozialwohnungen achten müssen, erfahren Sie in unserem Artikel.

Was sind Sozialwohnungen?

Sozialwohnungen sind Wohnungen, die zu günstigen Mieten an Haushalte mit wenig Einkommen vermietet werden. Diese Wohnungen werden meist von öffentlichen oder gemeinnützigen Wohnungsbaugesellschaften gebaut und verwaltet.

Vermieterinnen und Vermieter haben oftmals Vorbehalte gegen Mieterinnen und Mieter, die auf Sozialleistungen angewiesen sind. Gerade in Vermieterkreisen existieren neben berechtigten Zweifeln auch zahlreiche Vorurteile. Dabei sind viele Wohnungssuchende oft unverschuldet in Notsituationen, werden arbeitslos oder erhalten nur eine Rente in geringer Höhe.

Deswegen bieten Sozialwohnungen gesellschaftlich einen großen Mehrwert. Doch auch für Vermieterinnen und Vermieter können sich Sozialwohnungen lohnen.

Welche Vorteile bietet das Vermieten von Sozialwohnungen?

Das Vermieten von Sozialwohnungen bietet eine Reihe von Vorteilen für Vermieterinnen und Vermieter. In erster Linie helfen Sie Wohnungssuchenden in schwierigen Situationen und tragen Sie so durch das Vermieten zur sozialen Gerechtigkeit bei und übernehmen Verantwortung. Sie haben ebenfalls Anspruch auf Vergünstigungen und Zuschüsse vom Staat für das Bauen von Wohnungen.

Neben den Vorteilen beim Schaffen von neuem Wohnraum für Sozialhilfeempfänger und Geflüchtete bietet auch die anschließende Vermietung Pluspunkte. Mieterinnen und Mieter von Sozialwohnungen erhalten finanzielle Hilfen und Zuschüsse vom Sozialamt. Das garantiert sichere Einnahmen, da die Miete vom zuständigen Sozialamt oder Jobcenter überwiesen wird.

Zusätzlich stehen Sozialwohnungen meistens nicht lange leer, da Wohnraum generell knapp ist und Sozialwohnungen staatlich gefördert werden. Dazu bleiben Mietverhältnisse oftmals langfristig und sicher bestehen.

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Welche Nachteile hat das Vermieten von Sozialwohnungen?

Das Vermieten von Sozialwohnungen bringt natürlich nicht nur Vorteile mit sich. Der größte Nachteil besteht in der geringeren Miete. Da die Wohnung nur für einkommensschwache Personen zur Verfügung gestellt wird, ist die Höhe der Miete natürlich gedeckelt.

Eine Wohnung auf dem freien Markt anzubieten, resultiert in der Regel in deutlich gesteigerten Mieteinnahmen. Zusätzlich sind Mieterhöhungen für Sozialwohnungen begrenzt. Diese lassen sich nur dann realisieren, wenn sich gestiegenen Kosten eindeutig nachweisen lassen.

Zudem erfordert die Vermietung von Sozialwohnungen oft einen höheren Verwaltungsaufwand als bei herkömmlichen Mietwohnungen. Vermieter von Sozialwohnungen müssen sich zudem an bestimmte Auflagen und Kontrollen halten, um ihre Fördermittel zu erhalten.

Auch die Gefahr durch Mietnomaden fällt entsprechend höher aus. Hinterlässt ein Mieter oder eine Mieterin die Wohnung in einem schlechten Zustand, bleiben Sie auf den Renovierungskosten sitzen.

Wie viel Miete können Sie für Sozialwohnungen bekommen?

Sozialwohnungen sind kostentechnisch gedeckelt. Grundlage für die Miete stellt die sogenannte Kostenmiete dar. Die Kostenmiete setzt sich zusammen aus der Höhe der laufenden Bewirtschaftungskosten für die Wohnung zusätzlich zu den Kapitalkosten. Die Kostenmiete wird vom zuständigen Bezirks- und Wohnungsamt errechnet und darf bei einer Sozialwohnung nicht überschritten werden. Dabei werden folgende Aspekte einbezogen:

  • Baukosten der Mietwohnung
  • Kauf- und Erschließungskosten des Grundstücks
  • Finanzierungskosten plus Zinsen und Tilgung
  • Verwaltungskosten & Instandhaltungskosten
  • Abschreibungen

Wer kommt als Mieter von Sozialwohnungen infrage?

Soziale Mietwohnungen dürfen generell nur an Interessierte mit einem geringen Einkommen vermietet werden. Wohnungssuchende, die in diese Kategorie fallen, haben Anspruch auf den sogenannten Wohnberechtigungsschein (WBS). Dieser kann beim zuständigen Sozialamt beantragt werden. Den Anspruch auf den WBS haben nur Personen, die unter den folgenden Einkommensgrenzen liegen:

  • Bei einem Single-Haushalt: 12.000 Euro im Jahr
  • Bei einem 2-Personen-Haushalt: 18.000 Euro im Jahr
  • Für jede weitere Person: zzgl. 4.100 Euro im Jahr

Neben den Einkommensgrenzen gibt es beim WBS zusätzliche Regeln bezüglich der Größe der Wohnung. So dürfen beispielsweise 1-Personen-Haushalte nur eine Wohnung bis 50 Quadratmeter beziehen, wogegen eine Familie mit 2 Kindern Anspruch auf bis zu 95 Quadratmeter hat.

Der Wohnungsberechtigungsschein ist dabei enorm wichtig. Haben Sie Mieterinnen und Mieter in der Wohnung, die keinen WBS vorweisen können, drohen Strafen bis zu 50.000 Euro.

Achtung

Schreiben Sie direkt in die Vermietungsanzeige, dass ein Wohnberechtigungsschein benötigt wird und lassen Sie sich diesen am besten vor der Besichtigung online zuschicken, spätestens jedoch bei der Besichtigung zeigen. Passende Formulierungen für eine Anzeige wären beispielsweise “Wohnung zu vermieten – nur mit WBS!”

Wer zahlt die Mietkosten bei Sozialwohnungen?

Die Kosten für Miete und Heizung werden bei Besitzern eines WBS von dem jeweiligen Leistungsträger wie dem Jobcenter gezahlt. Das garantiert pünktliche Mieteinnahmen. Im Normalfall müssen Sie sich um nichts weiter kümmern.