Verfahren wird nach Bezahlen eingestellt
Wichtig für Selbstanzeiger - selbst bei Erbschaften, bei denen Sie nicht Bescheid wussten: Es geht um Geschwindigkeit. Haben Sie wie in den vergangenen Tagen beschrieben eine "Steuerliche Nacherklärung" eingereicht, steht jetzt nur noch die Zahlung an.
Etwa bis zu zwei Monate kann es dauern, bis das Finanzamt sich meldet. Wie gewohnt gibt es eine 30-tägige Einspruchsfrist und dann ist das Verfahren abgeschlossen. Voraussetzung: Steuerzahler tilgen die errechnete Steuerschuld sofort.
GeVestor meint: es lohnt sich, das Geld bereitzuhalten. Direkt nach der Zahlung wird die Staatsanwaltschaft Strafverfahren einstellen.
Steuertipps für Unternehmer, Selbstständige, Freiberufler und Verantwortungsträger stellt wöchentlich Herr Dr. Liemen im "Deutschen Wirtschaftsbrief" zusammen. Für den 30-tägigen Gratis-Test dieses wertvollen Dienstes mit weiteren Empfehlungen zur Geldanlage klicken Sie einfach hier.
>> lesen Sie mehr zum Thema "Steuern"



