von Janne Joerg Kipp

Steuern und Zinsen: 6% bei Nachzahlung. Auch Finanzamt muss zahlen.

Verfahren vor dem Bundesfinanzhof.

6% Strafzinsen für das Finanzamt und für Sie: die Konditionen sind verlockend. Eine besondere Strategie hilft Ihnen.

Der Streit zwischen Finanzamt und Ihnen als Steuerbürger kann sich über längere Zeit hinziehen. Achtung: wer nachzahlen muss, kommt nicht um hohe Zinsen herum. So will es der Gesetzgeber. Aktuell müssen Sie mit Zinsen in Höhe von 6% jährlich kalkulieren. Dauert ein Rechtsstreit an, ist die Belastung durch die Nachzahlung hoch. Nur:

Gewinnen Sie einen Rechtsstreit gegen das Finanzamt, profitieren Sie genauso davon. Die 6%-ige Zinshöhe gilt ebenso für das Finanzamt. Dies berichten Medien jedoch kaum. Daraus ergibt sich eine interessante Zinsstrategie, die Sie nutzen können.

Geldanlage Finanzamt

Aktuell muss der Bundesfinanzhof in München über eine Beschwerde zu Zinszahlungen entscheiden (Az. I R 80/10). Dazu gleich noch ein rechtlicher Hinweis, zuvor jedoch die umgekehrte Zinsstrategie - damit Sie keinen Einspruch gegen Steuerbescheide einlegen.

Sie können das Finanzamt als Geldanlage nutzen. Wenn Sie dauerhaft zu hohe Steuern gezahlt haben, muss die Behörde Ihnen die zu hohen Steuern auch verzinsen. 6% pro Jahr sind bei diesem "Schuldner" ein stolzer Zins.

Dies sind rund 100% mehr als bei vergleichbaren Bundesanleihen, die zudem eine feste und meinst längere Laufzeit haben. Daher können Sie aus Sicht der Verzinsung ruhig zu hohe Steuern zahlen. Vorausgesetzt, Sie haben ansonsten hinreichend liquide Mittel, um nicht selbst Kredite aufzunehmen. Setzen Sie sich für eine genaue Kalkulation einfach mit Ihrem Steuerberater zusammen.

Einspruch, wenn Sie zahlen müssen

Müssen Sie dagegen Steuern nachzahlen, sind 6% als Zinssatz nicht so hoch wie für die meisten Kredite. Auch dies ist ein kleiner Vorteil, den die Zinsregelungen mit dem Fiskus bieten. Sie können allerdings auch versuchen, die Zinsen zusätzlich zu sparen.

Dafür legen Sie einen Einspruch ein, sobald ein Zinsbescheid Sie erreicht. Der Einspruch bezieht sich auf das Verfahren vor dem Bundesfinanzhof. Geben Sie das Aktenzeichen an. 

Die Rechtsfolge: Geht das Verfahren zugunsten der Steuerzahler aus, senkt sich der Zins auch für Zinsbescheide, die das Finanzamt bereits erlassen hat. Allerdings sind Sie nur dann auf der sicheren Seite, wenn Ihr Verfahren - der Zinsbescheid - noch offen ist. Beachten Sie zudem die Fristen. Sie müssen einen solchen Einspruch innerhalb von 30 Tagen einreichen, nach der Bescheid Sie erreicht.

GeVestor.de meint: Die Zinsstrategie gebenüber dem Finanzamt wird sich für Sie lohnen.

  • Zahlen Sie zu hohe Steuern, erhalten Sie mit 6% Zinsen einen hohen Aufschlag bei einem sicheren Schuldner
  • Zahlen Sie zu wenig Steuern und müssen "nachzahlen", sind 6% "Kreditzinsen" am Markt noch günstig.
  • Sie können diese Zinsstrategie durch einen Einspruch noch optimieren. Verweisen Sie auf das Verfahren vor dem BFH München.
  • Einzige Bedingung: Sie haben nur 30 Tage Zeit, wenn der Zinsbescheid kommt.

Dann aber lohnt es sich für Sie, Steuern und Zinsen in einer Strategie zu bündeln. 6% Zinsen sind sowohl als Schuldner als auch in der Rolle des Gläubigers attraktiv.

 

 
 

Autor:

Janne Joerg Kipp

Janne Joerg Kipp ist der Experte für Wirtschaft und Geldanlage. Aktuelle Hinweise und Empfehlungen zur Vorsorgeoptimierung erhalten Unternehmer und Entscheider im kostenlosen Newsletter Wirtschaft Vertraulich.