von Janne Joerg Kipp

Steuervorteil vor Fristende nutzen: Chancen bei Einspruch nach Steuerbescheid

Besondere Chancen.

Der Staat hat in vielen Fällen zu Unrecht zugegriffen. Steuerbescheide berücksichtigen dies nicht - wenn Sie keinen Einspruch einlegen. Hier eine Checkliste.

Die Steuerbescheide für 2010 sind in vielen Fällen verschickt worden - oder kommen in diesen Tagen. Viele Steuerzahler wissen nicht, wieviele Chancen sie noch haben. Verfahren laufen, an denen sich Steuerzahler einfach beteiligen können, indem sie Einspruch gegen Bescheide einlegen.

Nutzen Sie diese Chance, bevor die Frist - einen Monat nach Eingang der Bescheide - abläuft. Einen solchen Steuervorteil erhalten Sie hier gratis.

Kosten: allenfalls das Porto

Wenn Sie Einspruch einlegen mit Verweis auf anhängige Gerichtsverfahren, kostet Sie dies nichts. Nur das Porto müssen Sie im Zweifel selbst zahlen. Damit aber ein solcher Einspruch nicht Ihre Zeit unnötig vergeudet, beachten Sie eine Formvorschrift:

Geben Sie das Aktenzeichen des betreffenden Verfahrens korrekt an. Da wir nicht entscheiden können, welches Gerichtsverfahren für Sie wichtig ist und infrage kommt, informieren Sie sich zusätzlich über das Internet einfach selbst.

Die anhängenden Klagen beziehen Sie über eine Liste des Bundesfinanzhofs: www.bundesfinanzhof.de

Formvorschrift: Aktienzeichen - und weitere Regeln

Geben Sie dann nicht nur das Aktenzeichen an, sondern stellen Sie den Antrag mit dem Wunsch, den Sie verfolgen. Beantragen Sie ein "Ruhen" des Steuerverfahrens mit Hinweis auf dieses Gerichtsurteil. Damit wird sich Ihr endgültiger Steuerbescheid je nach Verfahren zwar über Jahre ziehen - aber Ihre Ansprüche sind gesichert.

Einige Musterbeispiele dafür, dass es sich lohnen kann, nennt auch der Bund der Steuerzahler. So gibt es ein Verfahren, in dem geklärt wird, ob eingetragene Lebenspartnerschaften beim Splittingtarif ebenso wie Ehepaare gestellt werden sollen (Az. 2 BvR 1981/06 sowie 2 BvR 288/07). 

Ein anderes Verfahren dreht sich darum, ob Studenten die Verluste eines Studiums in spätere Jahre überführen können (Az. BFH, VI R 7/10, VI R 5/10, VI R 59/09, VI R 22/06). Zudem hängt ein wichtiges Verfahren zum Kindergeld immer noch an.

Kindergeld: möglicherweise sogar länger zahlbar

Bis dato erhalten Eltern kein Kindergeld für den Nachwuchs, wenn dieser älter als 25 Jahre ist und in der Ausbildung steckt. Ob dies haltbar ist, entscheidet der BFH ebenso (Az. III R 24/10). Schließlich geht es in einem weiteren Verfahren sogar um die Finanzierung des Finanzamts selbst.

Der Fiskus will Zinsen für Steuererstattungen als steuerpflichtige Kapitaeinnahmen selbst wieder besteuern. Davon werden zahlreiche Steuerpflichtige betroffen sein - und sich wehren können (Az. VIII R 1/11).

GeVestor.de meint: Welches Verfahren auch immer für Sie maßgeblich ist, der Einspruch kostet nichts und kann im Zweifel sehr viel Geld bringen. Nutzen Sie den Steuervorteil vor dem Fristende von 30 Tagen. Die Chancen stehen in vielen Fällen nicht schlecht, der Steuerbescheid ist mit dem Eingang bei Ihnen noch nicht rechtskräftig. 

 
 
Bildquelle: MH - Fotolia

Autor:

Janne Joerg Kipp

Janne Joerg Kipp ist der Experte für Wirtschaft und Geldanlage. Aktuelle Hinweise und Empfehlungen zur Vorsorgeoptimierung erhalten Unternehmer und Entscheider im kostenlosen Newsletter Wirtschaft Vertraulich.