Teilinklusivmiete: So erhöhen Sie richtig

Inhaltsverzeichnis

Hier können Sie Schritt für Schritt lesen, wie Sie

I. eine Erhöhung der Betriebskostenpauschale und

II. eine Erhöhung der Betriebskostenvorauszahlung

bei einer Teilinklusivmiete rechtssicher durchsetzen.

Achtung: Nur den Teil der Pauschalen und Vorauszahlungen können Sie bei einer Anpassung der Betriebskosten erhöhen, nicht jedoch den Teil der Inklusivmiete.

I. Erhöhung einer Teilinklusivmiete mit Betriebskostenpauschale

1. Schritt: Prüfen Sie, ob Sie eine Betriebskostenpauschale neben der Inklusivmiete vereinbart haben. Eine Pauschale liegt dann vor, wenn Ihr Mieter zur Abgeltung der Betriebskosten einen monatlichen Betrag zahlt, der nicht abgerechnet werden soll.

2. Schritt: Schauen Sie nach, welche Betriebskosten von der Pauschale umfasst werden.

3. Schritt: Prüfen Sie, ob Sie die Erhöhung der Betriebskostenpauschale im Mietvertrag vereinbart haben. Nur in diesem Fall ist überhaupt eine Erhöhung durchführbar!

4. Schritt: Berechnen Sie die Erhöhung der Pauschale.

5. Schritt: Prüfen Sie zudem eine rückwirkende Erhöhung.

Geben Sie den Grund der Erhöhung an

6. Schritt: Sie fertigen ein Schreiben an Ihren Mieter und verlangen eine Anpassung der Pauschale. Dabei haben Sie den Grund genau zu bezeichnen und zu erläutern. Zudem gilt: Achten Sie auf die Einhaltung der Schriftform.

7. Schritt: Sie stellen das Erhöhungsverlangen rechtssicher zu, am besten durch einen Boten.

Musterschreiben an Ihre Mieter:

Sehr geehrter Mieter, Sie zahlen eine Teilinklusivmiete. Ein Teil der Betriebskosten ist in der Miete enthalten, einen anderen Teil zahlen Sie als Pauschale in Höhe von 50 € monatlich.

Nach Prüfung der Abrechnung für das vergangene Jahr habe ich festgestellt, dass sich die auf Sie entfallenden Betriebskosten, die in der Pauschale enthalten sind, auf 1.200 € belaufen haben. Ich nehme deshalb eine Anpassung auf monatlich 100 € vor.

Bitte zahlen Sie künftig mit Beginn des übernächsten Monats diesen Betrag zuzüglich Ihrer Grundmiete, insgesamt also monatlich 400 €.

Datum, Unterschrift Vermieter

II. Teilinklusivmiete mit Betriebskostenvorauszahlungen

1. Schritt: Prüfen Sie, ob Sie eine Teil-Betriebskostenvorauszahlung vereinbart haben. Im Gegensatz zur Pauschale rechnen Sie dann über Vorauszahlungen ab.

Mietvertrag einsehen

2. Schritt: Schauen Sie im Mietvertrag nach, welche Betriebskosten dort erfasst sind. Nur die tatsächlich im Mietvertrag aufgeführten Kosten dürfen Sie umlegen.

3. Schritt: Beachten Sie den richtigen Zeitpunkt. Nur nach einer Betriebskostenabrechnung können Sie eine Anpassung vornehmen.

Letztjährige Betriebskostenabrechnung prüfen

4. Schritt: Berechnen Sie die Erhöhung. Sie können eine Anpassung der vereinbarten Vorauszahlung auf eine angemessene Höhe verlangen (Schriftform!).

Aus der Betriebskostenabrechnung über die vorangegangene Periode muss sich ergeben, dass die geleisteten Vorauszahlungen in Folge stark gestiegener Betriebskosten den tatsächlich anfallenden Betriebskosten nicht mehr entsprechen.

5. Schritt: Sie fertigen ein Schreiben an Ihren Mieter, verlangen eine Anpassung der Vorauszahlungen und unterschreiben eigenhändig den Brief.

6. Schritt: Sie stellen das Erhöhungsverlangen rechtssicher durch einen vertrauenswürdigen Boten zu.

Musterschreiben an Ihre Mieter:

Sehr geehrter Mieter, Sie zahlen eine Teilinklusivmiete.

Ein Teil der Betriebskosten ist in der Miete enthalten, einen anderen Teil zahlen Sie als Vorauszahlungen, über die ich abzurechnen habe.

Derzeit zahlen Sie eine monatliche Betriebskostenvorauszahlung in Höhe von 100 € und eine Grundmiete von 400 €. Nachdem Ihnen die Abrechnung für das vergangene Jahr zugegangen ist, nehme ich eine Anpassung der Betriebskosten auf 200 € vor.

Bitte zahlen Sie mit Beginn des übernächsten Monats diesen Betrag zuzüglich Ihrer Grundmiete, insgesamt also monatlich 650 €.

Datum, Unterschrift Vermieter