Thermostatventile: Kosten für Austausch trägt Eigentümergemeinschaft

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Sonder- oder Gemeinschaftseigentum?

In Bezug auf Thermostatventile entschied das Stuttgarter Oberlandesgericht mit einem Beschluss diese oft gestellte Frage.

So entschied das Oberlandesgericht im Beispielfall

In der Ausgangslage hatte eine Wohnungseigentümerin die defekte Fußbodenheizung in ihrer Wohnung reparieren und die Thermostatventile austauschen lassen.

Die Handwerkerrechnung von insgesamt 1.543,97 € legte sie der Eigentümergemeinschaft zur Bezahlung vor. Die anderen Eigentümer verweigerten jedoch die Zahlung.

Sie argumentierten, dass die Reparaturen, insbesondere der Austausch der Thermostatventile, innerhalb des abgegrenzten Sondereigentums der Eigentümerin erfolgten.

Die Ventile sind Gemeinschaftseigentum

Das letztinstanzlich entscheidende Stuttgarter Oberlandesgericht entschied jedoch entgegen der Auffassung der Eigentümergemeinschaft.

Thermostatventile und sonstige Regelungsteile einer Heizung stellen Gemeinschaftseigentum dar, auch wenn sie sich im Bereich des Sondereigentums eines einzelnen Eigentümers befinden.

Aus diesem Grunde ist deren Reparatur eine Angelegenheit der gemeinschaftlichen Verwaltung.

Somit sind wiederum die Reparaturkosten von der Eigentümergemeinschaft zu tragen (OLG Stuttgart, Beschluss vom 13.11.2007, Az. 8 W 404/07).