Tier 1 Anleihe: Konditionen und Risiken

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Bei jeder Anleihe besteht für einen Anleger Gefahr durch das sogenannte Emittenten-Risiko: Wird der Aussteller der Anleihe zahlungsunfähig, so verliert der Anleger im schlimmsten Fall sein verliehenes Kapital.

Jedoch werden Halter einer Anleihe als Fremdkapitalgeber dann im Normalfall als bevorzugter Gläubiger behandelt.

Geht die Bonität des Emittenten zur Neige, so wird das noch vorhandene Vermögen zunächst zur Tilgung von angeliehenen Darlehen verwendet. Halter von Anleihen werden also bevorzugt.

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Tier 1 Anleihe: Eine nachrangige Schuldverschreibung

Dies gilt jedoch nicht immer, denn nicht alle Anleihen kommen in einem solchen Fall an erster Stelle. So gibt es auch Schuldverschreibungen nachrangiger Ordnung.

Das heißt, dass bei einem Zahlungsausfall zunächst höherrangige Anleihen bedient werden. Bei einer Tier 1 Anleihe handelt es sich um eine nachrangige Verschreibung.

Das Wort “Tier” deutet es bereits an – im Englischen steht es für “Rang”.

Allgemein gilt: Je niedriger der Rang (also je kleiner die Zahl), desto weiter hinten muss sich ein Halter der Anleihe bei Zahlungsausfall anstellen.

In diesem Sinne rangiert die Tier 1 Anleihe ganz zum Schluss und nicht – wie man vermuten könnte – an erster Stelle.

Konditionen einer Tier 1 Anleihe

Nachrangige Schuldverschreibungen wie die Tier 1 Anleihe weisen meist eine sehr lange bis unbegrenzte Laufzeit auf.

Der Aussteller hält zudem meist ab dem fünften Jahr ein einseitiges Kündigungsrecht, welches dann zu jedem Kupontermin gilt.

Der Zins kann fix oder variabel sein, oft wandelt er sich ab dem ersten Kündigungstermin von einem festen zu einem flexiblen Zinssatz.

Viele Nachranganleihen schütten eine Rendite gar nur dann aus, wenn sie an ihre Aktionären Dividende verteilt haben, das Unternehmen also Gewinne vorweisen kann.

Dies deutet es bereits an: Eine Tier 1 Anleihe ist eine Mischform aus Darlehen und unternehmerischer Beteiligung.

Rangfolge bei Liquiditätsengpässen

Als allgemeine Regel kann man sagen: Je niedriger der Rang einer Anleihe, desto näher ist sie einer Aktie – und Aktionäre kommen bei Zahlungsausfällen immer zuletzt an die Reihe.

  • An erster Stelle kommen die erstrangigen, “normalen” Anleihen – auch Senior-Anleihen genannt. Sie werden im Geschäftsbericht als Fremdkapital aufgeführt.
  • Anschließend werden Tier 3 Anleihen bedient, diese sind als Drittrangmittel deklariert.
  • An dritter und vierter Stelle rangieren Lower-Tier 2 und Upper-Tier 2 Anleihen (letztere auch Genussscheine genannt) – sie gehen als Ergänzungskapital in den Geschäftsbericht ein.
  • Erst dann ist eine Tier 1 Anleihe an der Reihe. Zusammen mit den Aktien gelten Sie als Kernkapital.

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Mit der Ausstellung von nachrangigen Anleihen können Emittenten wie Banken Eigenkapital in Ergänzungs- und Kernkapital aufteilen und so Geschäftsrisiken unterlegen.