Unterschied von Rücklagen und Rückstellungen: Erklärung mit Beispielen

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Unternehmen bilden Finanzpolster, damit sie durch in der Zukunft anfallende Zahlungen nicht in finanzielle Schwierigkeiten geraten. Zu diesem Zweck werden sowohl Rückstellungen wie auch Rücklagen gebildet. Diese beiden Begriffe werden im Sprachgebrauch oftmals miteinander vermischt, dabei handelt es sich hier um zwei verschiedene Vorgänge.

Unterschied zwischen Rückstellungen und Rücklagen laut HGB

Der Unterschied der Begriffe Rückstellungen und Rücklagen ergibt sich schon bei einem Blick ins HGB (Handelsgesetzbuch). Paragraph 249 HGB besagt: „Rückstellungen sind für ungewisse Verbindlichkeiten und für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften zu bilden“. Rückstellungen sind also für Verbindlichkeiten zu bilden. Somit sind sie als Zahlungsverpflichtungen gegenüber Dritten dem Fremdkapital zuzuordnen.

Rücklagen hingegen sind, so legt es Paragraph 272 HGB fest, dem Eigenkapital zugeordnet. Dieser Unterschied wird nochmals in Paragraph 266 HGB zur Bilanzgliederung bestätigt. Hier ist ersichtlich, dass Rücklagen sowie Rückstellungen in der Bilanz auf der Passivseite zu führen sind, was den Unterschied zwischen Eigenkapital und Fremdkapital nochmals unterstreicht.

Unterschied zwischen Rückstellungen und Rücklagen: Beispiel gesetzliche Rücklagen

Rücklagen sind nicht nur aus freien Stücken für etwaige Anschaffungen zu bilden – es gibt auch gesetzlich vorgeschriebene Rücklagen. So müssen Aktiengesellschaften (AG) und Kommanditgesellschaften auf Aktien 5% ihres Jahresüberschusses zur Rücklagenbildung verwenden, bis diese Rücklagen 10% des Grundkapitals der Gesellschaft betragen.

Sinn und Zweck dieser gesetzlich vorgeschriebenen Rücklagen ist es, dass auch in Jahren, in denen das Unternehmen einen Verlust erzielt, das Grundkapital des Unternehmens zum Ausgleich nicht angegriffen werden muss. Dieser Anteil an Rücklagen, der per Gesetz gebildet werden muss, kann durch die Satzung eines Unternehmens weit höher als 10% gestaltet werden. Wichtig ist, dass die Rücklagen in der Bilanz als Eigenkapital ausgewiesen werden.

Unterschied zwischen Rückstellungen und Rücklagen: Beispiel Rückstellungen für Prozesskosten

Im HGB werden 3 Arten von Rückstellungen unterschieden: Pensionsrückstellungen, Steuerrückstellungen und sonstige Rückstellungen. Ein Beispiel für sonstige Rückstellungen sind die Prozesskostenrückstellungen. Diese werden gebildet, um die Kosten aus einem anhängigen Gerichtsverfahren tragen zu können. Dabei muss das Verfahren schon eingeleitet sein und die Wahrscheinlichkeit bestehen, dass dieses auch verloren wird und die Kosten somit vom Unternehmen zu zahlen sind.

Bei den Rückstellungen ist, im Unterschied zu den Rücklagen, der Zweck also genau zugeordnet und eine Zahlungsverpflichtung gegenüber Dritten mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit zu erwarten.

Diese Wahrscheinlichkeit spielt bei der Bildung von Rückstellungen eine wesentliche Rolle, wenn das Unternehmen nach internationalen Richtlinien bilanziert. Die Anforderungen zu Bildung von Rückstellungen nach IFRS sind strenger als die des deutschen HGB.

Der Unterschied zwischen Rückstellungen und Rücklagen liegt also im Zweck

Rücklagen dienen der allgemeinen betrieblichen Risikovorsorge. Sie können einem Zweck zugeordnet sein, müssen dies aber nicht zwingend. Rücklagen können auch für betriebsinterne Zwecke wie Kapitalerhöhung, Übernahmen etc. gebildet werden und sind dem Eigenkapital zuzurechnen.

Rückstellungen sind zwingend einem Zweck zugeordnet, aus dem eine Zahlungsverpflichtung gegenüber Dritten zu erwarten ist, auch wenn Zeitpunkt und Höhe der Zahlungsverpflichtung noch ungewiss sind. Rückstellungen sind als Schulden gegenüber Dritten, also als Fremdkapital zu bewerten. Fällt dieser Zweck, auf dessen Grundlage eine Rückstellung gebildet wurde, weg, ist die Rückstellung gewinnerhöhend aufzulösen.