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Verbilligte Vermietung wird einfacher

In Sachen verbilligte Vermietung von Wohnraum akzeptiert der Fiskus eine Vereinfachungsregel.

Darauf weist Dr. Erhard Liemen vom Fachblatt "Der Deutsche Wirtschaftsbrief" hin.

Grundlage bildet ein BFH-Urteil, in dem es um die verbilligte Vermietung an einen Arbeitnehmer ging. Danach liegt kein geldwerter Vorteil vor, wenn der Mietpreis innerhalb des Rahmens liegt, den der örtliche Mietspiegel vorgibt.

Verbilligte Vermietung: 75 % vom unteren Preis reichen.

Laut Oberfinanzdirektion Rheinland soll das auch für die verbilligte Vermietung von Wohnraum an Angehörige gelten.

Folge: Auch hier ist im Regelfall der Ansatz eines Wertes innerhalb der Mietpreisspanne nicht zu beanstanden.

Selbst dann nicht, wenn es der niedrigste Wert ist (Kurzinformation Einkommensteuer Nr. 82/2007).

Es genügt also, von Angehörigen mindestens 75 % vom unteren Preis im Mietspiegel zu verlangen. In solchen Fällen brauchen Sie eine Kürzung Ihrer Werbungskosten nicht zu befürchten.

28. Januar 2008
von
david_gerginov_
Seit seiner Jugend beschäftigt sich David Gerginov mit dem Kapitalmarkt und den Zusammenhängen von Politik und Wirtschaft. Sein wichtigstes Anliegen ist dabei das Aufzeigen von Zusammenhängen und die möglichst einfache Darstellung von komplexen Sachverhalten.

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