von Janne Joerg Kipp

Vermietung: unpünktliche Zahlungen bei Mieten - Kündigung nach Urteil

Kündigung einfach möglich.

Rechtssichere Mietverträge sind nur eine aktuelle Basisgrundlage - aber wichtig. Hier hilft Ihnen allerdings ein neues Urteil weiter.

Kurz nachgerechnet: Wenn Sie bei einem Mietobjekt jährlich 6.000 Euro einnehmen - als Forderung - dabei aber auf die Hälfte für 3 Monate verzichten müssen, verleihen Sie aktuell zinsfrei 3.000 Euro für ein Quartal.

Dabei verlieren Sie etwa 1%-Punkt Zins, auf die Gesamtsumme 0,5%-Punkte. Diese Vermieterfalle ist jetzt geschlossen.

Sie müssen sich nach einem neuen Urteil eine unpünktliche Miete nicht mehr gefallen lassen. Wenn Sie eine Vermietung als Renditeanlage betrachten, ist dieses Urteil sogar eine Kündigungschance - und eine Renditechance. Es ist rechtssicher, da der BGH - Bundesgerichtshof - selbst geurteilt hat (Az. VIII ZR 91/10). 

Für Sie ein Überblick über den Inhalt und die Konsequenzen des Urteils. Nutzen Sie die Chance 2011 - das Mietrecht wird nicht oft zu Ihren Gunsten als Vermieter ausgelegt.

Unpünktliche Mietzahlungen Voraussetzung

Voraussetzung für die Anwendbarkeit des Urteils ist, dass ein Mieter mehrfach mit Mietzahlungen in Verzug ist. Dabei bedeutet "Verzug, der Mieter zahlt nicht pünktlich, auch wenn er zu einem späteren Zeitpunkt - und seien es nur Wochen - die Zahlung nachholt.

Im entschiedenen Fall ging es darum, dass der Mieter sind hinsichtlich des Zeitpunkts der Mietzahlung "geirrt" hatte. Er meinte, die Miete jeweils zur Monatsmitte entrichten zu können. Das BGB, bürgerliche Gesetzbuch, sieht jedoch bereits den dritten Werktag als Zahlungstermin vor.

In den meisten Mietverträgen wird der dritte Werktag zudem noch eigens erwähnt. Hält sich der Mieter nicht daran, unterstellt der Bundesgerichtshof eine "gravierende Pflichtverletzung. Selbst "Fahrlässigkeit" - der angesprochene Terminirrtum - reicht als Grund für die dauerhafte Spätzahlung nicht aus.

Rechtsfolge: Fristlose Kündigung

Sie können in einem solchen Fall das Mietverhältnis fristlos aus "wichtigem Grund mit dem Hinweis auf die "gravierende Pflichtverletzung" kündigen. Um die Pflichtverletzung zu dokumentieren, ist es ratsam, "Abmahnungen" an den Mieter zu formulieren.

Für Sie als Vermieter ergeben sich daraus allerdings erhebliche Chancen. Oft sind Mieter mit Zahlungen dauerhaft oder wiederholt im Rückstand. Mindert sich die Rendite aus der Vermietung so sehr wie eingangs dargestellt, kann die gesamte Vermietung unrentabel werden.

GeVestor.de meint: unpünktliche Zahlungen der Mieten, die renditeschädigend sind, müssen Sie sich nicht mehr gefallen lassen.

Die Kündigung nach diesem Urteil ist eine Chance, die Sie sich in vielen Fällen nicht entgehen lassen sollten.

Bei einer Rendite von 4% ist der Verlust von 0,5%-Punkten Rendite, wie eingangs berechnet, ein gravierender Hebel. Höher wird der Renditeverlust noch, wenn Sie die Gebühren für Anwälte, für Banken und die einfachen Schreiben selbst kalkulieren. Es ist Ihr gutes Recht.

Denken Sie daran. In den kommenden Jahren wird die Rendite als Vermieter immer wichtiger - andere Werte verlieren an Substanz.

 
 
Bildquelle: somenski - Fotolia

Autor:

Janne Joerg Kipp

Janne Joerg Kipp ist der Experte für Wirtschaft und Geldanlage. Aktuelle Hinweise und Empfehlungen zur Vorsorgeoptimierung erhalten Unternehmer und Entscheider im kostenlosen Newsletter Wirtschaft Vertraulich.