Vermögensverwaltende Kommanditgesellschaft: Hier rentiert sie sich
Als „Bremse“ für die Enkel ist hier eine vermögensverwaltende Kommanditgesellschaft zu empfehlen.
Die Enkel werden Kommanditisten, die Großeltern setzen sich als geschäftsführende Gesellschafter ein.
Die erziehungsberechtigten Eltern werden Mitgeschäftsführer.
So kommen die Enkel nicht an das Geld heran. Auch nicht bei Volljährigkeit, da sie in diesem Fall kein Sonderkündigungsrecht haben.
Bei Begünstigung im Todesfall kommt vermögensverwaltende Kommanditgesellschaft nicht in Betracht
Wenn die Enkel erst im Todesfall begünstigt werden sollen, kommt eine Vermögensverwaltende Kommanditgesellschaft dagegen nicht in Betracht.
Statt der Gesellschaft könnte dann eine Testamentsvollstreckung angeordnet werden. Hier gilt jedoch, dass Enkel nicht frei über das Vermögen verfügen dürfen. Anlageentscheidungen trifft der Testamentsvollstrecker.
Das können etwa die Väter oder Mütter sein. Diese entscheiden auch, was mit den Erträgen geschieht.
So können zum Beispiel gute Bildungsabschlüsse mit Extras wie Urlaubsreisen honoriert werden.



