Balkon nachträglich anbauen – das sollten Sie beachten

Balkon nachträglich anbauen – das sollten Sie beachten
Iriana Shiyan | stock.adobe.com
Inhaltsverzeichnis

Das Wichtigste zum Anbau eines Balkons

  • Häufiger soll ein Balkon nachträglich angebaut werden, entweder an einem Haus oder an eine einzelne Wohnung.
  • In nahezu allen Fällen ist eine Baugenehmigung erforderlich, wenn nachträglich ein Anbauen des Balkons gewünscht ist.
  • Wenn Sie einen Balkon anbauen lassen möchten, reichen die Schritte von der Baugenehmigung bis hin zur Montage.
  • Sie können zwischen mehrere Arten von Balkons wählen, insbesondere dem Anbaubalkon, dem selbsttragenden Vorstellbalkon sowie einem freitragenden Balkon.
  • Die Kosten sind unterschiedlich, allerdings können Sie von etwa 8.000 bis 12.000 Euro je nach Balkon ausgehen.

Ein Balkon zählt für die meisten Menschen zur Lebensqualität, wenn man beispielsweise in lauen Sommernächten abends mit Freunden im Freien auf dem eigenen Balkon sitzen kann. Deshalb kommt es häufiger vor, dass ein nachträglicher Anbau eines Balkons vorgenommen werden soll. Das passiert in Ein- oder Zweifamilienhäusern genauso wie in Mehrfamilienhäusern, beispielsweise im Rahmen einer Eigentumswohnung.

In unserem Beitrag erfahren Sie, ob der Anbau eines Balkons grundsätzlich genehmigungspflichtig ist. Ferner gehen wir kurz auf die unterschiedlichen Arten von Balkonen ein, wie Sie einen Balkon Schritt für Schritt anbauen lassen können und welche Abstände einzuhalten sind. Sie erfahren darüber hinaus, was ein Balkonanbau kostet, wie lange er ungefähr dauert und was eventuell bei einer WEG an Besonderheiten zu beachten ist.

Ist der Anbau eines Balkons genehmigungspflichtig?

Wenn Sie einen Balkon nachträglich einbauen möchten, dann ist dies in nahezu allen Fällen genehmigungspflichtig. Nur in ganz wenigen Ausnahmen benötigen Sie keine Baugenehmigung. Allerdings ist es auch in diesen Fällen ratsam, dass Sie sich eine Genehmigung von der Baubehörde einholen. Ein Grund für die Baugenehmigung ist vor allem, dass die Optik des Hauses verändert wird und vor allem sichergestellt sein soll, dass die Statik eingehalten wird und der Balkon keine Gefahr darstellt.

Um eine Genehmigung für den nachträglichen Anbau des Balkons zu erhalten, stellen Sie einfach bei der Baubehörde einen entsprechende Bauantrag. Das funktioniert relativ schnell und unkompliziert, denn Sie müssen lediglich einige Angaben zum geplanten Balkon machen, insbesondere:

  • Größe und Lage des Balkons
  • Bauzeichnung mit Grundrissen
  • Ansichten des Balkons
  • Gutachten im Hinblick auf die Statik

In aller Regel dauert es nur wenige Wochen, bis ein solcher Bauantrag genehmigt wird und Sie damit beginnen können, den Balkon nachträglich anbauen zu lassen.

Baugenehmigung auch bei Ausnahmen einholen

In wenigen Ausnahmefällen ist aufgrund einer sehr geringen Größe keine Baugenehmigung für einen Balkon notwendig. Dies ist oft der Fall, wenn der Balkon nicht mehr als 1,50 Meter aus der Fassade hervorsteht und mindestens 2 Meter Abstand zum benachbarten Grundstück hält. Dennoch sollten Sie auch in diesen Fällen einen Bauantrag stellen, damit Sie auch rechtlich bei eventuell anschließenden Problemen auf der sicheren Seite sind.

Welche Arten der Balkone gibt es?

Bevor Sie einen neuen Balkon anbauen lassen, sollten Sie sich darüber informieren, um welche Art von Konstruktion es sich handeln soll. Es gibt nämlich mehrere Balkonarten, die grundsätzlich infrage kommen können. Das sind in erster Linie:

  1. Anbaubalkon
  2. Selbsttragender Vorstellbalkon
  3. Freitragender Balkon

Ein sogenannter Anbaubalkon hat den Vorteil, dass er sich relativ schnell realisieren lässt. Es gibt dabei zwei Stützen, auf denen der Balkon angebracht wird. Damit ist der Anbaubalkon durchaus eine häufig gewählte Variante, da er leicht, schnell und unkompliziert angebaut werden kann.

Eine mögliche Alternative ist der selbsttragende Vorstellbalkon. Diese Variante ist sogar noch etwas einfacher, denn es gibt in dem Fall vier Stützen, sodass nur wenige Verbindungen zur Hauswand hergestellt werden müssen. Der Vorstellbalkon ist somit relativ unabhängig vom Haus selbst, was ihn als flexible Lösung beliebt macht.

Eine weitere Alternative ist der freitragende Balkon. Solche Balkone befinden sich in der Regel an einem Neubauhaus, bei dem entsprechende Balkon sofort beim Bau mit berücksichtigt wird. Eine Besonderheit besteht darin, dass ein freitragender Balkon die gesamten Lasten an das Haus abgibt, sodass keine zusätzlichen Stützen benötigt werden. Der Wegfall der Stützen ist insbesondere ein optischer Vorteil, jedoch muss ein sehr stabiles Mauerwerk dringend vorhanden sein, wenn ohne Stützen gearbeitet werden soll.

Balkon anbauen lassen – Schritt für Schritt

Unabhängig davon, ob Sie sich für einen Vorstellbalkon, einen Anbaubalkon oder einen freitragenden Balkon ohne Stützen entscheiden: Sie müssen stets einige Schritte absolvieren, bis letztendlich die Montage Ihres neuen Balkons durchgeführt wurde. Im Überblick handele sich um die folgenden Phasen, die im Zusammenhang mit dem Balkonanbau stehen:

  1. Für eine Balkonart entscheiden
  2. Kontakt mit Architekten oder/und Bauunternehmen aufnehmen
  3. Beantragung der Baugenehmigung
  4. Verschiedene Anbieter vergleichen
  5. Anbieter wählen und Auftrag erteilen
  6. Montage des neuen Balkons

Im ersten Schritt wird meistens ein Architekt oder/und Bauunternehmen beauftragt, nachdem zuvor die Art des Balkons festgelegt wurde. Im zweiten Schritt müssen Sie dann eine Baugenehmigung beantragen und sollten sich anschließend bei verschiedenen Anbietern darüber informieren, was es kostet, den Balkon nachträglich einbauen zu lassen. Nachdem Sie sich für einen Anbieter entschieden haben, vergeben Sie den Auftrag. Im letzten Schritt wird dann die Montage Ihres neuen Balkons vorgenommen.

Welche Abstände sind einzuhalten?

Wenn Sie einen Balkon nachträglich einbauen lassen möchten, dann muss insbesondere darauf geachtet werden, dass bestimmte Abstände zum nächsten Balkon oder auch zu weiteren Häusern oder Wohnungen eingehalten werden, die sogenannte Abstandsfläche.

Untergeordnete Bauteile, die keine Baugenehmigung benötigen, weil Sie sowohl

  • eine maximale Tiefe von 1,50 Meter besitzen,
  • nicht länger als 5 Meter oder maximal 30% der Breite der Außenwand sind,
  • und mindestens 2 Meter von der Grenze des Nachbargrundstücks entfernt sind,

müssen keine separate Abstandsfläche berechnen.

Ist einer dieser Punkte nicht erfüllt, muss hingegen die Abstandsfläche berechnet werden. In der Regel wird diese mit dem Faktor 0,4 der Wand- oder Bauteilhöhe berechnet.

Der genannte Faktor von 0,4 gilt nicht in den folgenden Bundesländern:

  • Bayern (1,0)
  • Nordrhein-Westfalen (0,8)
  • Niedersachsen (0,5)

Außerdem gelten teilweise Unterschiede zwischen einzelnen Wohngebieten – je nach Besiedlungsdichte. Daher sollten Sie den Faktor vor der Planung beim Bauamt erfragen.

Abstandsfläche: Beispiel für Berechnung

Familie Müller möchte an Ihrem Einfamilienhaus in Rheinland-Pfalz einen zweistöckigen Balkon neu errichten. Diese sind 5,50 Meter lang und 2 Meter tief. Da beide Längen die Maße eines untergeordneten Bauteils überschreiten, muss hier die Abstandsfläche mit dem Faktor 0,4 berechnet werden.

Bei einer Höhe der Bauanlage von 6 Metern, würde diese Berechnung wie folgt aussehen: 6,00 x 0,4 = 2,40 Meter. In diesem Fall müsste die Balkonanlage mindestens 2,40 Meter vom Nachbargrundstück entfernt sein. Ist dies nicht möglich, müsste die Tiefe des Balkons entsprechend reduziert werden.

Balkonbau besser durch Fachleute

Grundsätzlich besteht keine Pflicht, dass Sie für den Balkonanbau eine Fachfirma beauftragen. Allerdings sollten ausschließlich handwerklich sehr geschickte und erfahrene Immobilieneigentümer es selbst in die Hand nehmen, nachträglich einen Balkon anzubauen. In über 90 Prozent aller Fälle ist es hingegen empfehlenswerter, damit eine Fachfirma zu beauftragen.

Was kostet ein Balkonanbau?

Wenn Sie einen Balkon nachträglich anbauen lassen, sollten sich unbedingt über die Kosten informieren. Diese setzen sich immer aus mehreren Bestandteilen zusammen. Dafür kommt es unter anderem auf die Arten des Balkons an, die wir Ihnen zuvor im Beitrag bereits vorgestellt haben. Zunächst einmal gibt es die Materialkosten, die im Durchschnitt betrachtet je nach Art des Balkons wie folgt aussehen können:

  • Selbsttragender Vorstellbalkon: ca. 3.000 bis 3.500 Euro
  • Anbaubalkon auf zwei Stützen: ca. 4.000 bis 4.500 Euro
  • Freitragender Balkon: ca. 5.000 bis 5.500 Euro

Die günstigste Variante sind also selbsttragende Vorstellbalkone mit vier Stützen, während der freitragende Balkon die meisten Kosten verursacht. Mit den Materialkosten des Balkons ist es allerdings nicht getan, denn zusätzlich fallen normalerweise noch die folgenden Kosten an:

  • Balkongeländer: ca. 300 Euro je Laufmeter
  • Montage des Balkons nebst Geländer: 3.000 bis 4.000 Euro
  • Balkongeländer: ca. 800 Euro
  • Einsetzen der Balkontüre: ca. 300 Euro
  • Baugenehmigung: ca. 500 Euro

Hinzu können dann mehrere Tausend Euro für einen Architekten kommen. Alternativ können Sie den Bauantrag selbst beim Bauamt einreichen, sodass Sie in dem Fall mehrere Tausend Euro einsparen können. Wenn wir einmal die Gesamtkosten ohne Architekt rechnen, kalkulieren Sie durchschnittlich mit etwa 9.000 bis 13.000 Euro, die der Balkon insgesamt kosten dürfte.

Wie lange dauert der Anbau eines Balkons ungefähr?

Je nachdem, ob Sie den Balkonanbau selbst vornehmen oder dies durch eine Fachfirma ausgeführt wird, können sich die Zeiten selbstverständlich deutlich voneinander unterscheiden. Wenn wir von einer Baufirma ausgehen, ist es – auch abhängig von der Art des Balkons – oft nur eine Frage von Stunden, bis die Montage komplett abgeschlossen ist. Auf jeden Fall können Sie damit kalkulieren, dass der gesamte Balkonanbau nebst Geländer und Balkontüreinbau durch eine Fachfirma im Normalfall fast immer binnen weniger Tage abgeschlossen wird.

Balkoneinbau in einer WEG: Pflichten und Rechte

Eine Besonderheit ist der Balkonanbau in einer Wohneigentümergemeinschaft, kurz WEG. Das ist vor allem auf den §20 WEG zurückzuführen, denn danach handelt es sich beim Balkonanbau nicht um eine Maßnahme, die zur ordnungsgemäßen Erhaltung des Gemeinschaftseigentums notwendig wäre. Das wiederum führt dazu, dass ein Beschluss der Eigentümerversammlung notwendig ist, wenn Balkone angebaut werden sollen.

Seit 2020 ist es im Zuge der WEG-Reform allerdings nicht mehr notwendig, dass der Beschluss einheitlich und damit einstimmig sein muss. Stattdessen reicht mittlerweile eine einfache Stimmenmehrheit, um eine Genehmigung für diese bauliche Veränderung zu erteilen. Es muss lediglich gewährleistet sein, dass durch den Anbau der Balkone die Wohnanlage nicht vom Grundsatz her umgestaltet wird oder ein einzelner Eigentümer über die Maße benachteiligt wird.

Gibt es Fördermöglichkeiten für einen nachträglich angebauten Balkon?

Unter anderem bei der KfW gibt es die Möglichkeit, für einen Balkonanbau eine Förderung zu erhalten. Allerdings ist das an die Voraussetzung gebunden, dass damit eine Fassadendämmung einhergeht, die wiederum Wärmebrücken reduzieren soll. Dies trifft vor allem unter der Voraussetzung zu, dass ein Balkon bei Altbauten saniert wird. Zudem kann es in einzelnen Städten und Gemeinden zusätzlich Förderungsmöglichkeiten geben, sodass Sie sich auf jeden Fall beim geplanten Anbau eines Balkons informieren sollten.

Dürfen Vermieter bei einem nachträglich eingebauten Balkon die Miete erhöhen?

Wie wir in unserer Einleitung geschildert haben, stellt für viele Hauseigentümer und Mieter der Balkon eine erhöhte Lebensqualität dar. Daher liegt die Frage nahe, ob der Vermieter nach dem nachträglichen Anbau eines Balkons berechtigt ist, die Miete zu erhöhen. Tatsächlich ergibt sich aus der Wertsteigerung der Immobilie durch den Balkonanbau für den Vermieter das Recht, die Miete anzuheben. Das setzt allerdings eine rechtzeitige Ankündigung voraus. Zudem darf vor allem auf Grundlage des § 559 Absatz 1 BGB die Mieterhöhung aufgrund des Balkons jährlich nicht mehr als elf Prozent der gesamten Modernisierungskosten betragen.