Wertpapiere: Definition und Investitionsmöglichkeiten

Wertpapier ist nicht gleich Wertpapier.

Eine Wertpapiere-Definition und Informationen dazu, welche wesentlichen Unterschiede es in diesem Bereich gibt, bekommen Sie hier.

Was genau Wertpapiere sind

Besonders im Alltag der Anleger gehen die Begriffe manchmal etwas durcheinander.

Da spricht der Eine von Aktien, der Andere von Wertpapieren, und eigentlich meinen beide dasselbe – oder auch nicht…

Unabhängig vom gebräuchlichen Umgang der Börsianer gibt es aber klare juristische und wirtschaftswissenschaftliche Definitionen sowie feine Unterschiede der Begriffe.

Ganz allgemein gesprochen ist ein Wertpapier eine Urkunde, die ein bestimmtes Recht verbrieft.

Selbstverständlich hat nur derjenige einen Anspruch auf dieses Recht, der auch im Besitz der entsprechenden Urkunde ist.

Solche zugesicherten Rechte bezeichnet man als „verbrieft“, da sie auf einem Schriftstück – in diesem Fall dem Wertpapier – schriftlich festgehalten sind und prinzipiell nicht personengebunden sein müssen.

Grundsätzlich können alle möglichen Rechte auf einem Wertpapier verbrieft sein.

Dazu gehören Vermögensrechte, Geldforderungen, Mitgliedschaftsrechte oder Anteilsrechte.

Für Anleger besonders interessant sind natürlich verbriefte Vermögensrechte.

Dazu gehören nämlich Anleihen, Sparbriefe, Schecks und Wechsel.

Juristen sprechen in diesem Zusammenhang auch von sogenannten „schuldrechtlichen Wertpapieren“.

Auf der anderen Seite können Wertpapiere aber auch Rechte an Sachen verbriefen.

Hierbei geht es etwa um den Besitz und das Recht an Grundstücken.

Ein sachenrechtliches Wertpapier ist also zum Beispiel ein Hypothekenbrief oder ein Grundschuldbrief.

In Wirtschaftskreisen wird der Begriff “Wertpapier” oftmals mit einer Aktie gleichgesetzt.

Tatsächlich handelt es sich dabei jedoch nur um eine ganz spezielle Form der Verbriefung.

Eine Aktie ist demnach ein Wertpapier, das dem Besitzer eine Mitgliedschaft zuspricht, nämlich die in einer (Aktien-)Gesellschaft.

Wertpapiere: Definition nach Bezeichnung des Berechtigten

Wie oben erwähnt, müssen Wertpapiere nicht auf eine bestimmte Person ausgeschrieben sein.

Wenn nur ganz allgemein das Recht eines beliebigen Inhabers verbrieft ist, spricht man in Fachkreisen von “Inhaberpapieren”.

Sind zum Beispiel Aktien doch nur auf einen bestimmten Besitzer festgelegt, werden sie “Namenspapiere” genannt.

Eine Sonderform davon ist das sogenannte „Namenspapier mit Inhaberklausel“. So etwas ist zum Beispiel Ihr Sparbuch.

Es trägt zwar den Namen eines Gläubigers, kann jedoch auch Leistungen an andere Inhaber bewirken.

Es ist klar, dass das Veräußern von Wertpapieren, die Namenspapiere sind, schwieriger als das Verkaufen und Weiterverkaufen von Inhaberpapieren ist.

Für den Handel mit Wertpapieren sind daher vor allem Inhaberpapiere geeignet.

Diese Wertpapiere gehören demjenigen, der sie gerade in Händen hält, und können daher leicht ausgetauscht werden.

Diese Art von Wertpapieren bezeichnet man als “vertretbar” oder “fungibel”.

Können diese fungiblen Wertpapiere obendrein auch noch an der Börse gehandelt werden, nennt man sie “Effekten”.

Das ist der Grund, warum die Wertpapierhandelsbörse auch Effektenbörse genannt wird.

Abschließend sei noch erwähnt, dass der Handel mit Wertpapieren durchaus lohnend ist, wenn man sich an ein paar einfache Grundregeln hält.

Mehr dazu im 2. Teil unserer Wissensreihe “Wertpapiere”: Wertpapiere handeln – so wird’s gemacht

21. März 2012
von
david_gerginov_
Seit seiner Jugend beschäftigt sich David Gerginov mit dem Kapitalmarkt und den Zusammenhängen von Politik und Wirtschaft. Sein wichtigstes Anliegen ist dabei das Aufzeigen von Zusammenhängen und die möglichst einfache Darstellung von komplexen Sachverhalten.

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