Wichtig für Häuslebauer: Zuteilung des Bauspardarlehens

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Bausparverträge lassen sich im Wesentlichen in 2 verschiedene Phasen aufteilen: Ansparphase und Darlehenszeitraum bzw. Tilgungsphase. Aber der Übergang zwischen den beiden Perioden erfolgt, wenn eine Reihe von Voraussetzungen erfüllt ist. Danach kann der Bausparer seinen Antrag auf das Bauspardarlehen stellen.

Die Höhe des Bauspardarlehens

Jeder Bausparer möchte natürlich bereits vorher Klarheit über die Höhe des Bauspardarlehens haben. Wie hoch dieses im Einzelfall bei der Zuteilung ist, lässt sich recht einfach berechnen: Darlehensbetrag ist Bausparsumme minus Sparguthaben.

Da Bausparer bei diversen Tarifen nur einen Teil der Sparsumme aufbringen müssen, um ein Darlehen zu erhalten, variiert in solchen Fällen dann auch die Gesamtsumme des Darlehens. Die Höhe des Sparbetrags sollte sich nach Zweck und Umfang der Baufinanzierung richten.

Ab welchem Zeitpunkt kann das Bauspardarlehen beantragt und genutzt werden?

Bei einem Bausparvertrag ist der genaue Zeitpunkt der Zuteilung nicht vorbestimmt sondern variabel. Wenn alle Voraussetzungen der Zuteilung wie Mindestlaufzeit, Mindestansparsumme und Bewertungszahl erfüllt sind, wird der Kunde von der Bausparkasse darüber in Kenntnis gesetzt, dass die Bausparsumme nun theoretisch zur Verfügung steht.

Mindestsparzeit

Die Mindestsparzeit ist vertraglich festgelegt. Als einziges ist dabei fixiert, wie lange mindestens eingezahlt werden muss. Die schlussendlich gültige Laufzeit berechnet sich nach der Höhe der monatlichen Zinsen und welchen Anteil der Gesamtsparsumme insgesamt eingezahlt werden möchte.

Bei Bausparverträgen kann die Gesamtlaufzeit stark variieren, da hier zu jedem Zeitpunkt Sonderzahlungen möglich sind. Diese kann sich auch kurzfristig ändern, wenn der Kunde größere Sonderzahlungen vornimmt.

Mindestansparsumme

Um den Zuteilungsanspruch aus dem Bausparvertrag zu erreichen, ist es nicht unbedingt notwendig die gesamte Sparsumme einzuzahlen. Kunden können auch schon früher die Einzahlungen beenden und das Darlehen in Anspruch nehmen. Voraussetzung: Die Mindestansparsumme wurde erreicht.

Auf welche Summe sich diese im Einzelfall beläuft, wird bereits bei Abschluss des Vertrags festgelegt. Oft variiert diese auch abhängig von der Bausparkasse und dem gewähltem Tarif. Normalerweise entspricht sie einem Wert von 30 bis 50 % der Bausparsumme.

Abhängig von den persönlichen Voraussetzungen und Bedürfnissen kann es sich als sinnvoll erweisen, nur die Mindestansparsumme zu erfüllen oder den kompletten Betrag anzusparen.

Bewertungszahl

Die so genannte Bewertungszahl der jeweiligen Bausparkasse greift, wenn alle anderen Zuteilungsvoraussetzungen erfüllt sind. Sie bestimmt die Reihenfolge der Zuteilungsreife. Die Bewertungszahl hängt vom gewählten Tarif, von der Regelmäßigkeit der Zahlungen und von der Zahlungsweise ab. Jeder Anbieter hat in diesem Zusammenhang seine eigene Berechnungsfolge.

Darüber hinaus ist die Mindestbewertungszahl im Vertrag festgelegt, die der Bausparer mindestens erreichen muss. Das ist die Voraussetzung dafür, das Darlehen in Anspruch zu nehmen. Wer es versteht, die Mindestbewertungszahl (etwa durch Sonderzahlungen) zu steigern, kann die Chancen auf eine schnellere Zuteilung des Darlehens erhöhen.

Sind die Voraussetzungen für die Zuteilung erfüllt sind und auch die erforderliche Bewertungszahl erreicht ist, wird die Bausparsumme – das angespartes Kapital plus das Bauspardarlehen, ausbezahlt. Dann erfolgt der Übergang von der Ansparphase in die Tilgungsphase automatisch. Den Bausparkredit erneut zu beantragen ist in dem Fall nicht notwendig.