von Rainer Heißmann

Wichtiges Urteil des BGH für Ihre Börsengeschäfte

Urteil des BGH zur Lehman-Pleite

Im Jahr 2008 ging die US-Bank Lehman Brothers spektakulär in die Pleite. Viele Anleger verloren ihr Geld, weil sie ihrem Wertpapierberater vertraut hatten.

Jetzt (27.09.2011) stellte der Bundesgerichtshof (BGH) in einem Urteil fest, dass zwei Kläger keinen Anspruch auf Schadensersatz haben.

Der verklagten Hamburger Sparkasse sei keine Pflichtverletzung durch mangelndes Hinweisen auf das Totalverlustrisiko durch Insolvenz eines Emittenten vorzuwerfen.

Urteil des BGH zur Lehman-Pleite: Die Vorgeschichte

Bei der Finanz- und Bankenkrise erwischte es die US-Bank Lehman Brothers. Die Bank wurde im Jahr 2008 insolvent. Lehman Brothers hatte seine Produkte, wie z.B. Zertifikate, auch in Deutschland verkauft. In diesem konkreten Fall vor dem BGH ging es um den Vertrieb von Lehmann-Zertifikaten durch die Hamburger Sparkasse.

Zertifikate sind Inhaber-Schuldverschreibungen: Das hat fatale Folgen

Wichtig: Zertifikate (und andere von Banken emittierte Finanzderivate) sind Inhaber-Schuldverschreibungen. Bei diesen Inhaber-Schuldverschreibungen leihen Sie dem Emittenten Geld und erhalten dafür ein Leistungsversprechen, zum Beispiel das aus einem Zertifikat.

Wird der Emittent danach insolvent, kann er die Leistung nicht mehr liefern. Das dem Emittenten geliehene Geld aus der Inhaber-Schuldverschreibung wird in einer Insolvenz-Abwicklung nachrangig behandelt. Die Kurzform: Das Geld ist weg.

BGH: Bank muss nicht auf Totalverlustrisiko durch Emittenten-Pleite hinweisen

Der Bundesgerichtshof stellte in seinem aktuellen Urteil nun fest, dass die Bank, die die Emittentenprodukte verkauft hat, auf ein konkretes Emittentenrisiko, also das Risiko des Totalverlustes durch Insolvenz eines Emittenten, nicht hinweisen musste. Das müsse die beratende Bank nur dann, wenn es konkrete Hinweise auf eine Insolvenz gebe.

Außerdem machten die Richter klar, dass die Bank beim Verkauf ihrer Produkte ihre Gewinnmargen nicht offen lege müsse. Es müsse dem Anleger klar sein, dass die Bank einen Gewinn erzielen wolle, wenn sie mit ihm, dem Anleger, ein Geschäft abschließe (z.B. Verkauf von Emittentenprodukten).

Der vorsitzende Richter schloss nicht aus, dass es in einem Einzelfall zu einem anderen Urteil kommen könne. Er sagte aber auch, dass dieses Urteil "eine gewisse Pilotfunktion" habe.

Banken atmen auf - Anleger haben den Schaden

Gerade diese angesprochene Pilotfunktion wird bei Banken für Erleichterung sorgen. Gleichzeitig haben Anleger den Schaden. Ein möglicher Schadensersatz wegen mangelnder Aufklärung wird - wenn überhaupt - künftig noch schwerer zu erstreiten sein.

Anleger sind empört

Im Internet fand ich in den Kommentaren zu diesem Urteil viele empörte Rückmeldungen von Anlegern. Eine Auswahl:

„Wer mit Produkten der Banken handelt, muss Totalverlust einkalkulieren.

Ich verlasse mich nie auf das, was mir ein Bankberater aufschwatzen will. Ich suche mir selbst Alternativen.

Hoffentlich verstehen es jetzt die Anleger: Banken zocken nur ab. Lasst endlich die Finger von Zertifikaten, Optionsscheinen, Fonds und dem ganzen Schrott der Banken.

Wer sich in die Hände von windigen Bankberaten begibt, ist doch selbst schuld.“

Verbraucherschützer: Banken ziehen Anleger über den Tisch

Der Experte für Bankwesen des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen, Manfred Westphal, sagte, dass viele Anleger beim Kauf von Lehman-Zertifikaten nicht nur falsch beraten, sondern regelrecht über den Tisch gezogen worden seien.

Urteil des BGH zur Lehman-Pleite: Die Folgen für Sie

Ich will das Urteil an dieser Stelle garnicht bewerten. Unabhängig davon ob Sie jetzt durch das Urteil betroffen sind und finanziellen Schaden haben oder ob Sie nicht betroffen sind, gilt es aber für alle Zukunft die Lehren aus diesem Urteil zu ziehen:

Wenn Sie mit Emittenten-Produkten von Banken und Wertpapierhäusern handeln (dazu gehören u.a. Optionsscheine, Zertifikate, Bonus-Zertifikate, K.o.-Scheine, CFDs etc.) wird es künftig noch schwerer bis unmöglich sein, eventuelle Schadensersatzklagen durchzusetzen.

Gleichzeitig wächst gerade aktuell wieder die weltweite Sorge vor neuen Bankenpleiten. Das Totalverlustrisiko von Geldern, die Anleger in Emittenten-Produkte investieren, durch Insolvenz des Emittenten, hat wieder deutlich zugenommen.

Deutscher Derivate Verband bestätigt Angst der Anleger

Lars Brandau, Geschäftsführer des Deutschen Derivate Verbandes (DDV), sagte in diesem Zusammenhang, dass die Anleger sich der Risiken sehr bewusst seien, dass die Papiere der Emittenten im Falle einer Insolvenz des Emittenten wertlos verfallen. Die Informationsseiten des DDV über die Bonität der Emittenten gehören deswegen, laut Brandau, zu den am häufigsten besuchten Seiten des DDV im Internet. (Ich bin aber sicher, dass Sie auf diesen Seiten nie rechtzeitig erfahren werden, wenn es eine Bank erwischen sollte.)

Schließen Sie dieses Risiko ganz einfach total aus

Dringende Empfehlung: Daraus gibt es nur eine Schlussfolgerung, investieren Sie keinen Cent in diese Emittenten-Produkte. Denn wenn es eine Bank erwischt, wird es vorher keine Informationen geben. Auch nicht auf den Seiten des DDV. Abends ist alles in bester Ordnung, am anderen Morgen ist die Tür der Bank zu: Ihr in Zertifikate und Optionsscheine etc. gestecktes Geld ist gegebenenfalls weg. Ende - aus - Feierabend.

Die Alternative: Ich sage es mit den Worten des oben zitierten Kommentars eines Anlegers:

„Lasst endlich die Finger von . . . dem ganzen Schrott der Banken.“ Nutzen Sie als Hebelprodukt ab sofort das Original, die an Terminbörsen gehandelten Optionen.

Optionen haben keine Emittenten

Damit schließen Sie durch ihre Konstruktion der Optionen das Totalverlustrisiko durch Insolvenz eines Emittenten vollständig aus.

Zum guten Schluss: Heute vor 464 Jahren, also am 29.09.1547 (Tag nicht verifiziert), kam Miguel de Cervantes Saavedra, der spanischer Schriftsteller und Autor des Don Quijote, zur Welt. Er schrieb:

„Geld bringt Sorgen, ob man es hat oder nicht.“

In diesem Sinne wünsche ich Ihnen die Sorgen mit Geld und sende beste Grüße

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Bildquelle: Oleg Golovnev - Fotolia

Autor:

Rainer Heißmann

Der Bankkaufmann und Betriebswirt Rainer Heißmann ist ein Börsen-Profi durch und durch.

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