Rückstellungen: Definition und Unterschied zu Rücklagen

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Rückstellungen sind für ein Unternehmen eine wichtiges Thema. Auch wenn die Begriffe Rückstellungen und Rücklagen sich ähneln und im Volksmund oft durcheinander gewirbelt werden, sind es in der Betriebswirtschaftslehre zwei sehr unterschiedliche Dinge.

Definition von Rücklagen zeigt Unterschied zu Rückstellungen

Die Bildung von Rücklagen bedeutet nichts anderes, als sich ein finanzielles Polster anzulegen. Früher hätte man gesagt: „etwas auf die hohe Kante legen“. Rücklagen gehören zum Vermögen des Unternehmens und sind auf der Aktivseite zu buchen. Kapitalgesellschaften können zur Bildung von Rücklagen verpflichtet sein, um ihre Anteilseigner vor Verlusten zu schützen.

Rückstellungen hingegen sind für ungewisse Verbindlichkeiten und für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften zu bilden. So sagt es das Handelsgesetzbuch (HGB) in Paragraph 249. Wichtig hierbei ist die Formulierung „ungewisse Verbindlichkeiten“, das heißt,  bei der Bildung der Rücklagen sind Höhe und Zeitpunkt der Fälligkeit noch unbekannt.

Laut Definition gehören Rückstellungen nicht zum Firmenvermögen

Rückstellungen sind, im Gegensatz zu den Rücklagen, auf der Passivseite zu führen. Die Rückstellungen gehören also nicht zum firmeneigenen Vermögen, sondern sind Schulden gegenüber Dritten. Dies ist für Unternehmen auch in Bezug auf die steuerliche Belastung ein sehr wichtiger Punkt. Denn durch die Bildung von Rückstellungen wird so ein Teil des Firmenvermögens in Fremdkapital umgewandelt. In der Bilanz werden die Rückstellungen als Passiva geführt, wobei zwischen 3 Rückstellungsarten unterschieden wird: den Pensionsrückstellungen, den Steuerrückstellungen und den sogenannten „sonstigen Rückstellungen”.

Pensionsrückstellungen

Eine Art der Rückstellungen sind Pensionsrückstellungen, die zur Absicherung der betrieblichen Altersvorsorge gebildet werden. Die Pensionsrückstellungen sind ein viel diskutiertes Thema, da zum einen die Inanspruchnahme nicht sicher ist: Es kann zu Beispiel durch Ausscheiden aus der Firma oder auch aufgrund eines Todesfalls zu einer Auflösung der Rückstellungen kommen, und auch die Dauer der Zahlungsverpflichtung ist noch ungewiss.

Zum anderen werden durch den großen Zeitraum, über den die Rückstellungen gebildet werden, hier erhebliche Summen auf der Passivseite in der Bilanz geführt. In der Vergangenheit haben einige Unternehmen die Pensionsrückstellungen auf unlautere Weise genutzt, um die Steuerlast zu reduzieren. Dem wirkt der Gesetzgeber nun mit den Änderungen zu den Pensionsrückstellungen im BilMoG (Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz) entgegen.

Steuerrückstellungen

Eine weitere Art der Rückstellungen sind Steuerrückstellungen. Diese sind für steuerliche Abgaben zu bilden, die im laufenden Geschäftsjahr entstanden sind, aber in der Höhe noch nicht bekannt sind. Dies gilt etwa für die Gewerbesteuer und die Körperschaftsteuer.

Sonstige Rückstellungen

Alle Rückstellungen, die nicht unter den ersten beiden Punkten erfasst werden können, werden in der Bilanz als „sonstige Rückstellungen“ zusammengefasst. Darunter fallen:

  • Aufwandsrückstellungen
  • Prozesskostenrückstellungen
  • Kulanzrückstellungen
  • Garantierückstellungen
  • Provisionsrückstellungen
  • Drohverlustrückstellungen

Spielraum beim Bilden der Rückstellungen

Da Höhe oder Zeitpunkt der Rückstellungen per definitionem nicht bekannt sind, ist hier das Feingefühl des Unternehmers gefragt. Man spricht vom „kaufmännischen Vorsichtsprinzip“, mit dem vorzugehen ist. Das bedeutet, es müssen genügend Rückstellungen gebildet werden, um die zukünftigen Verpflichtungen bedienen zu können, allerdings nicht übertrieben viele, damit nicht der Verdacht einer Bilanzverwässerung entsteht.