Aufbewahrungspflicht Kontoauszüge: So lange heben Banken sie auf
Kontoauszüge sind sehr wichtige Dokumente.
Nicht nur in gewerblichen Angelegenheiten, sondern auch als Privatperson sollten Sie immer in der Lage sein, getätigte Überweisungen, Umbuchungen oder Zahlungseingänge auf Ihrem Konto nachweisen zu können.
Daher sollten Sie für die Aufbewahrung und Dokumentation Ihrer Kontoauszüge immer selbst Sorge tragen.
Aber auch ihre Bank oder Sparkasse hat eine Aufbewahrungspflicht für Kontoauszüge
Die Informationspflicht der Kreditinstitute
Abgeleitet aus dem Artikel 248 § 8 EGBGB unterliegt jedes Kreditinstitut gegenüber seinem Bankkunden einer gewissen Informationspflicht.
Demnach müssen dem Kontoinhaber nach jeder Ausführung eines Zahlungsvorgangs die neuen Kontodetails unverzüglich ersichtlich sein.
Dies geschieht durch die Kontoauszüge, welche dem Kunden Auskunft über den Zahlungsverkehr geben und ihm eine Übersicht über seine Kontostände erleichtern soll.
10 Jahre Aufbewahrungspflicht für Banken
Laut § 257 des Handelsgesetzbuches ist jeder zur Aufbewahrung wichtiger Dokumente verpflichtet, der nach dem Steuer- und Handelsrecht zum Führen von Büchern und Aufzeichnungen angehalten ist.
Demnach gilt für Banken nichts anderes als für jedes andere Handelsunternehmen auch:
Neben Kontoauszügen müssen beispielsweise auch Handelsbücher, Bilanzen, Jahresabschlüsse sowie Lageberichte mindestens zehn Jahre lang aufbewahrt werden.
Zudem gibt es nach § 147 der Abgabenordnung eine steuerrechtliche Aufbewahrungspflicht von Kontoauszügen von ebenfalls zehn Jahren.
Mehr dazu: Aufbewahrungsfristen Banken: So lange heben sie Kontounterlagen auf
Längere Aufbewahrung bei laufenden Verfahren
In der Regel müssen Banken die Kontoauszüge ihrer Kunden also zehn Jahre lang aufheben.
Eine Ausnahme sind laufende Verfahren der Finanzaufsicht.
Kommt es beispielsweise zu Kundenbeschwerden oder anderen aufsichtsrechtlichen Verfahren, ist die Bank dazu verpflichtet Unterlagen auch länger als die zehnjährige Frist zu archivieren.
Allerdings gibt es keine gesetzlichen Vorschriften bezüglich einer solchen Verlängerung der Aufbewahrungspflicht von Kontoauszügen.
Kontoauszug verloren. Wie viel kostet die Nachforderung?
Sollte Ihnen einmal ein Kontoauszug abhandengekommen sein, ist es in der Regel kein Problem diesen bei Ihrer zuständigen Bank nachzufordern.
Allerdings müssen Sie hier mit entsprechenden Gebühren rechnen.
Allgemein gilt: Je älter der Kontoauszug ist, desto mehr Geld wird für seinen Ausdruck berechnet.
Keine Aufbewahrungspflicht von Kontoauszügen für Privatpersonen
Für Privatpersonen gibt es keine gesetzlich verankerte Aufbewahrungsfrist von Kontoauszügen.
Jedoch sollten Sie beachten, dass jeglicher Bankbeleg als Zahlungsnachweis dient und im Zweifelsfall als Beweisstück anerkannt wird.
Aus diesem Grund sollten Sie sich nicht immer auf die Aufbewahrungspflicht Ihrer Bank verlassen, sondern sich selbst um die Dokumentation Ihrer Kontoauszüge kümmern – auch um Anforderungsgebühren zu sparen.
(Verjährungs-) Fristen rund um den Kontoauszug
Zehn Jahre lang heben Banken Kontoauszüge mindestens auf.
Unter gewissen Umständen sind aber auch Sie zur Archivierung dieser Dokumente verpflichtet.
Belege für regelmäßige Zahlungen können seit dem 01. Januar 2002 noch vier Jahre lang als Beweis herangezogen werden. So können Sie zum Beispiel über einen längeren Zeitraum getätigte Mietzahlungen mit den entsprechenden Kontoauszügen nachweisen.
Bei einmaligen Zahlungen beschränkt sich diese Frist auf zwei Jahre.
Kontoauszüge rund um Alltagsgeschäfte sollten sich mindestens drei Jahre lang in Ihrem Besitz befinden, da diese nach Ablauf eines dreijährigen Zeitraums verjähren und Sie dann keine Ansprüche mehr geltend machen können.
Seit dem 31. Juli 2004 müssen Privatpersonen, die Handwerkerleistungen im Zusammenhang mit selbst genutztem Wohneigentum in Anspruch nehmen, die entsprechenden Auszüge zwei Jahre lang aufbewahren (§ 14b Abs. 1 Satz 5 des Umsatzsteuergesetzes).
Für Vermieter gilt eine zehnjährige Aufbewahrungspflicht.



