Zeitwert einer Küche: Wie man ihn ermittelt

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Jede Person, die jemals eine gebrauchte Küche übernehmen oder übertragen wollte, hat sich schon einmal gefragt, wie man den Zeitwert einer Küche bestimmen kann. Grundsätzlich sollte jedem klar sein, dass es kein Recht und auch keine Pflicht des Mieters gibt, mit dem Nachmieter einen Kaufvertrag über Wohnungseinbauten abzuschließen.

Dennoch gibt es solch einen Kaufvertrag relativ häufig, wenn ein Mieter beim Auszug die eingebaute Küche nicht mitnehmen kann oder will und ein Nachmieter die Küche gerne übernehmen möchte, weil er noch keine eigene besitzt.

Viele Mieter wollen für ihre Küche einen hohen Preis verlangen, am besten den, den sie selbst einmal dafür gezahlt haben. Und das, obwohl die Küche seither schon mehrere Jahre im Gebrauch war.

Laut Gesetz kann man für eine gebrauchte Küche jedoch nur den Zeitwert verlangen. Wenn ein Nachmieter beispielsweise 1.000 € für eine Küche zahlt und später merkt, dass sie nur noch die Hälfte wert ist, kann er den Betrag in Höhe von 500 € zurückverlangen.

Zeitwert einer Küche bestimmen

Die Bestimmung des Zeitwerts einer Küche richtet sich nach verschiedenen Kriterien wie dem Alter, dem Wiederbeschaffungswert und dem Erhaltungszustand des Gegenstandes.

Außerdem wird zwischen normalen Küchen und Einbauküchen unterschieden. Bei Einbauküchen gelten oft andere Regeln. Hier gilt nämlich nicht der Wert der ausgebauten Küche auf dem Markt, sondern der Wert der Maßanfertigung.

Das heißt, der Wert der eingebauten Küche zählt, also der Preis für die Maßanfertigungen und der Zeitwert der Küche. Der Zeitwert der Einrichtungsgegenstände kann mithilfe des Wiederbeschaffungswertes, des Erhaltungszustandes und des Alters ermittelt oder geschätzt werden. Hierfür kann die gleiche Formel benutzt werden wie für die Ermittlung des Zeitwertes bei Möbeln.

Die durchschnittliche Nutzungsdauer bei Einbauküchen liegt bei 25 Jahren. Anschließend gilt sie als verbraucht. Der Mieter haftet hier nicht mehr bei Beschädigung oder Entfernung auf Schadensersatz.

Was man beachten sollte

Als Mieter sollte man nur dann eine Ablösesumme zahlen, wenn vertraglichgenau geregelt ist, welche Gegenstände man übernommen hat. Auch die gezahlte Summe sollte darin festgehalten werden, da man einen Differenzbetrag zurückverlangen kann, sollte sich herausstellen, dass man zu viel gezahlt hat.

Mieter müssen außerdem nicht den Einbau einer neuen, aber nicht gleichwertigen Einbauküche über sich ergehen lassen. Sollte eine Einbauküche fehlen, obwohl es im Mietvertrag anders geregelt ist, kann der Mieter die monatliche Mietzahlung komplett auslassen. Insgesamt ist bei der Ermittlung des Zeitwerts von Küchen also einiges zu beachten.

Besonders für Mieter, die eine Küche übernehmen wollen und sich nicht ganz sicher sind, ob der Preis auch gerechtfertigt ist, ist die Ermittlung des Zeitwerts von großer Bedeutung. Es könnte sonst passieren, dass man zu viel zahlt, ohne es zu wissen.