Zinsswap-Berechnung: Wie man den Zinstausch kalkuliert

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Bei der Zinsswap-Berechnung haben zwei Partner vereinbart, ihre Zinsen zu tauschen. Das kann verschiedene Formen annehmen. Oft einigen sich die beiden Parteien darauf, dass ein Geschäftspartner einen fixen Zinssatz zahlt und der andere einen variablen – das nennt sich auch Plain Vanilla Swap.

Dadurch ist das Wissen um die Zinsswap Berechnung auch wichtig – schließlich können sich die variablen Zinsen täglich ändern.

Zinsswap-Vertrag

Konkret kann ein solcher Zinstausch folgendermaßen aussehen: Die Handelspartner einigen sich auf den Zinsswap und tauschen einen festgelegten Zins gegen eine variable Zinsrate. Als Basis wird ein Nominalbetrag fixiert und eine Dauer des Swaps. Des Weiteren ist auch noch die Währung entscheidend. Zinsswap-Definition: Wie Raten getauscht werden

Nehmen wir als Beispiel einen Betrag von 100 Mio. €. Der Vertrag soll 3 Jahre laufen. Die Zinsswap-Berechnung sieht dann beispielsweise vor, dass eine fixe Zinsrate von 1,5% jährlich gegen den 6-Monats-EURIBOR getauscht wird.

Zinsswap: Laufzeit

Bleiben wir bei obigem Beispiel. Der Vertrag dauert 3 Jahre und es wird ein jährlicher Zinssatz gegen einen 6-Monats-Zinssatz getauscht. Die kleinste Zeiteinheit wird dabei als Zeitpunkt für die Abrechnungen genommen – in unserem Fall alle 6 Monate.

Beginnt der Vertrag zum 1.1. 2013, so würde die erste Zinsswap-Berechnung am 1.7.2013 stattfinden. Nach dem ersten halben Jahr schaut man sich also die variable Zinsrate an und vergleicht sie mit dem festgelegten Zinssatz.

Der EURIBOR lag zu diesem Zeitpunkt bei ca. 0,35% für 6 Monate und ist damit niedriger als der fixe Zinssatz. Jetzt muss die Differenz bezahlt werden. EURIBOR – der Referenzsatz für Kredite und Festgeld

Zinsswap: Berechnung

Um die Transaktionskosten minimal zu halten, wird bei einem Zinsswap immer nur die Differenz an den Handelspartner überwiesen. In unserem Fall hat eine Partei Zinsen von 1,5% zu zahlen und die andere zum 1. Abrechnungszeitpunkt 0,35%. Da die Zinsen nun einmal getauscht wurden, zahlt derjenige, der mehr Zinsen zahlen muss, an denjenigen, der weniger zahlen muss.

Die Zinsswap-Berechnung sieht demzufolge so aus: In unserem Fall ist das die Differenz von 1,5% – 0,35% = 1,15%. Auf den Nominalbetrag von 100 Millionen € sind das 1,5 Mio. €. Der Betrag muss an den Geschäftspartner überwiesen werden.

Sollte der EURIBOR im Laufe der Zeit steigen und zum Beispiel nach 2 Jahren über 1,5% liegen, so wendet sich das Blatt. Dann muss die andere Partei zahlen, denn jetzt ist ihr Zinssatz höher als die fixe Zinsrate.