Stimmrecht bei Aktien: Voraussetzungen & Übertragung

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Viele Privatanleger investieren in Aktien, lassen diese bis zum passenden Zeitpunkt im Depot liegen und verkaufen sie dann wieder. Jeder Aktionär ist allerdings auch Anteilseigner am Unternehmen und hat demnach ein Mitspracherecht, was die Belange der jeweiligen Aktiengesellschaft betrifft; das sogenannte Stimmrecht.

Das Wichtigste zum Stimmrecht bei Aktien

Definition vom Stimmrecht: Ein wichtiges Recht von Aktionären, mit dem sich die Aktionäre an speziellen Entscheidungen auf der Hauptversammlung der Gesellschaft beteiligen können

Zeitpunkt: Ausübung des Stimmrechtes erfolgt auf der einmal jährlich stattfindenden Hauptversammlung der Aktiengesellschaft

Übertragung des Stimmrechts: Das Stimmrecht kann gemäß dem Aktiengesetz (AktG) durch eine Vollmacht an einen Vertreter übertragen werden

Voraussetzungen für die Stimmabgabe: Stimmrecht (vorhanden bei Stammaktien) und wenn erforderlich: persönlicher Besuch der Hauptversammlung; Voraussetzungen definiert in Satzung der Gesellschaft

Was ist das Stimmrecht von Aktionären?

Das Stimmrecht ist eines der wichtigsten Rechte von Aktionären einer Aktiengesellschaft. Es beinhaltet gemäß dem Aktiengesetz das Recht, bei der Hauptversammlung der Gesellschaft an speziellen Abstimmungen teilzunehmen. Das Stimmrecht erlaubt den Aktionären, gezielt an der zukünftigen Entwicklung der Gesellschaft mitzuwirken.

Wann kann das Stimmrecht ausgeübt werden?

Das Stimmrecht eines Aktionärs kann grundsätzlich an der ordentlichen Hauptversammlung der Aktiengesellschaft (AktG) ausgeübt werden. Dies Hauptversammlung findet in der Regel jährlich statt. Durch das Stimmrecht hat der Aktionär das Recht, an den dort abgehaltenen Abstimmungen teilzunehmen.

Was sind die Voraussetzungen für die Ausübung des Stimmrechts?

Voraussetzung für die Stimmabgabe ist grundsätzlich ein vorhandenes Stimmrecht des Aktionärs. Denn nicht jede Aktie beziehungsweise nicht jede Aktienart inkludiert für den Aktionär ein Stimmrecht bei der Hauptversammlung.

Eine weitere Voraussetzung stellt in der Regel auch die Teilnahme an der Hauptversammlung dar. Hierfür müssen sich Aktionäre mithilfe Ihrer depotführenden Hausbank eine Eintrittskarte besorgen müssen. Gleichzeitig sperrt die Bank die entsprechenden Aktien für die Zeit bis einen Tag nach der Hauptversammlung, denn nur wer an diesem Tag Aktienbesitzer ist, kann sein Stimmrecht ausüben.

Die Voraussetzungen sind grundsätzlich in der Satzung der Gesellschaft niedergeschrieben.

Muss das Stimmrecht persönlich ausgeübt werden?

Das Stimmrecht muss nicht zwingend persönlich durch den Aktionär auf der Hauptversammlung ausgeübt werden. Es besteht ebenfalls die Möglichkeit, sich vertreten zu lassen. Dies kann entweder durch eine bevollmächtigte Person geschehen oder durch die Bank, bei der der Aktionär sein Depot hat und entsprechend eine Vollmacht erteilt wurde. Je nach Satzung der Aktiengesellschaft kann auch eine Stimmabgabe per Briefwahl möglich sein.

Welche Aktien verbriefen ein Stimmrecht?

Grundsätzlich verbriefen Stammaktien ein Stimmrecht für Aktionäre. Vorzugsaktien hingegen inkludieren kein Stimmrecht. Vorzugsaktionäre können sich daher nicht aktiv an Entscheidungen, die im Rahmen der Hauptversammlung getroffen werden, beteiligen. Das ist für Aktionäre von Stammaktien vorbehalten.

Wann entfällt das Stimmrecht?

Das Stimmrecht entfällt nicht nur bei Vorzugsaktionären durch die Tatsache, dass Vorzugsaktien grundsätzlich kein Stimmrecht vorweisen. Auch bei den eigenen Aktien der Gesellschaft, die noch selbst gehalten werden, entfällt das Stimmrecht gemäß dem Aktiengesetz (AktG).

Des Weiteren gibt es Einschränkungen und Ausschlüsse beim Stimmrecht von Mitgliedern des Vorstandes beziehungsweise des Aufsichtsrates sowie bei anderen Interessenskonflikten durch eine wechselseitige Beteiligung.

Kann das Stimmrecht übertragen werden?

Wenn Sie nicht selber teilnehmen wollen, so können Sie Ihr Stimmrecht beliebig durch eine Vollmacht übertragen (AktG § 123 Abs. 3). Das kann beispielsweise Ihre Hausbank sein oder ein beliebiger Dritter.

Sie können teilweise auch konkret vorgeben, wie bei den entsprechenden Punkten für Sie abgestimmt werden soll.

Wie werden die Stimmen der Aktionäre gewichtet?

Das Gewicht der Stimme des einzelnen Aktionärs hängt bei Stückaktien von der Anzahl der gehaltenen Aktien ab. Bei Nennwertaktien ergibt sich die Gewichtung nach den Aktiennennbeträgen. Sollten Aktionäre mehr als eine Aktie halten, kann unter speziellen Umständen ein Höchstbetrag diktiert werden (AktG § 123 Abs.1).

Welche Entscheidungen betrifft das Stimmrecht?

Es gibt viele verschiedene Punkte, über die bei einer Hauptversammlung abgestimmt wird. Zu den wichtigsten Entscheidungen gehört die sogenannte Entlastung des Vorstandes und des Aufsichtsrates der Aktiengesellschaft. Das bedeutet schlicht, dass der Unternehmensführung das Vertrauen ausgesprochen wird. Auch über die Gehälter der Vorstandsmitglieder wird bei den Versammlungen abgestimmt.

Die Aufsichtsratsmitglieder werden in der Regel alle 4 Jahre von der Hauptversammlung gewählt. Der Aufsichtsrat wiederrum ist dafür zuständig, die Vorstandsmitglieder einzuberufen oder gegebenenfalls zu entlassen. Auch die Wahl des Aufsichtsrats gehört somit zum Stimmrecht eines Aktionärs.

Für viele Aktionäre ist auch die Höhe der Dividende wichtig, da sie einen Einfluss auf die Gesamtrendite des Aktieninvestments hat. Und als Anteilseigner kann man auch darauf Einfluss nehmen. Auf der Hauptversammlung wird darüber abgestimmt, wie hoch die Dividende ist bzw. wie der Bilanzgewinn verwendet werden soll. Als Anleger bietet es sich also schon allein deshalb an, an der Hauptversammlung teilzunehmen.

Mit der Einladung zur HV erhält jeder Aktionär eine Tagesordnung, auf der die einzelnen zur Entscheidung anstehenden Punkte aufgelistet sind. Ebenfalls werden mögliche Gegenanträge genannt.

Ist die Ausübung des Stimmrechts für Aktionäre verpflichtend?

Es handelt sich um ein Stimmrecht, nicht um eine Stimmpflicht. Die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts sind für Aktionäre also nicht verpflichtend.

Warum sollten Aktionäre ihr Stimmrecht ausüben?

Viele Kleinaktionäre üben ihr Stimmrecht nicht aus, weil sie aufgrund der vergleichsweise geringen Anzahl an Aktien in ihrem Depot keine großen Einflussmöglichkeiten sehen.

Es bietet sich ein Vergleich mit politischen Wahlen an: Auch wenn die eigene Stimme sehr wenig Gewicht zu haben scheint, so ist sie doch wichtig und man kann auch als Einzelner Einfluss ausüben oder Zeichen setzen.

Nicht zuletzt bietet sich auch als Kleinanleger die Teilnahme an der Hauptversammlung schon deshalb an, weil man über den Jahresabschluss informiert wird, einen Ausblick auf das kommende Geschäftsjahr erhält und bei Unklarheiten detaillierte Informationen zu einzelnen Sachverhalten bekommen kann. Das schließt insbesondere ein Frage- und auch Rederecht ein.