Stillhaltergeschäfte: Die Option für nervöse Anleger

Inhaltsverzeichnis

Inmitten der weltweiten Krise, sind sie als Anleger verständlicherweise nervös. Ein Ausstieg aus dem Börsenhandel ist allerdings nicht zu empfehlen.

Anleger sollten lieber überlegen, wie Sie Ihren derzeit vorhandenen Aktienbestand vor einem weiteren kurzfristigen Rückschlag an der Börse schützen oder trotz leicht fallender oder stagnierender Kurse daraus dennoch Kapital schlagen können.

Möglich wird dies durch so genannte Stillhaltergeschäfte, mit denen Sie durch den Verkauf einer Kaufoption auf Ihren Aktienbestand ganz ansehnliche Zusatzrenditen erzielen.

Die Besonderheit an Stillhaltergeschäften

Das Besondere daran ist, dass Käufer und Verkäufer einer Option in der Regel gar kein Interesse an der tatsächlichen Erfüllung des Geschäfts haben:

In über 95% der Fälle finden eine tatsächliche Lieferung und Abnahme der Aktien gar nicht statt.

Sie haben als Stillhalter also sehr gute Chancen, dass Sie Ihre Optionsprämie vereinnahmen können, ohne Ihre Aktien bis zum Ende der Laufzeit hergeben zu müssen.

Leider nutzen bislang nur wenige Privatanleger diese Optionsstrategie, obwohl Eingeweihte wissen, dass sie eines der am besten kalkulierbaren, wenig risikoreichen und doch lukrativsten Optionsgeschäfte ist.

Nicht umsonst sind es gerade die Banken, die zu fast 90% solche Stillhaltergeschäfte auf eigene Rechnung betreiben.

Doch Sie sollten sich mit diesem Konzept schon sehr genau befassen, bevor Sie ihm folgen. Denn die Preisschwankungen von Optionen sind erheblich und verlaufen äußerst schnell.

Welche Vorteile Privatanleger mit Stillhaltergeschäften nutzen können

Stillhaltergeschäfte bieten Ihnen auch als Privatanleger attraktive Möglichkeiten, die Ergebnisse Ihrer Aktienanlagen zu optimieren. Sie haben damit die Chance,

  • sich in einer renditelosen Börsenphase bei einer erwarteten Seitwärtsbewegung der Kurse hohe Zusatzeinkünfte auf einen vorhandenen Aktienbestand zu verschaffen,
  • Ihr Aktiendepot tendenziell gegen fallende Kurse abzusichern, da die vereinnahmte Optionsprämie mögliche Kursverluste ganz oder teilweise ausgleicht,
  • oder mit Stillhalter-Optionen zu spekulieren, indem Sie bei noch nicht vorhandenem Aktienbestand nach Auswahl einer Ihnen lukrativ erscheinenden Option die entsprechenden Aktien mit dem Ziel der Veroptionierung kaufen, um daraus kurzfristig Gewinne zu erzielen.

Welche Risiken Sie dabei eingehen

Gleichwohl sind solche Stillhaltergeschäfte mit nicht unerheblichen Risiken verbunden, die Sie nur dann richtig abschätzen und eingrenzen können, wenn Sie sich mit diesem Optionstyp genauer befasst haben.

  • Da Sie als Verkäufer einer Option Ihre Aktien bis zum Ende der Laufzeit nicht verkaufen dürfen, besteht die Gefahr, dass Sie bei stark fallenden Kursen die entstandenen Verluste nicht mehr durch die vereinnahmte Optionsprämie ausgleichen können oder sogar gezwungen sind, Ihre Aktien zu Ausverkaufspreisen an den Kontrahenten zu liefern.
  • Wenn Sie rechtzeitig ein entsprechendes Gegengeschäft eingehen, also Ihre Option gewissermaßen zurückkaufen, können Sie solche Risiken allerdings – auch etwa über StopLossLimits – systematisch begrenzen.

Welche Rechte und Pflichten sich für sie als Anleger aus einer Stillhalter-Option ergeben

Die Stillhalter-Strategie verfolgen Sie über den Verkauf von Kaufoptionen, die Sie über Ihre Bank vornehmen, die ihrerseits die Geschäfte an der deutschschweizerischen Terminbörse Eurex abwickelt.

Voraussetzung dafür ist, dass Sie mindestens 50 Stück der an der Eurex gehandelten Aktien oder ein Mehrfaches davon in Ihrem Depot haben, da eine Handelseinheit (1 Kontrakt) an der Eurex jeweils 50 Aktien umfasst.

Der Käufer der Kaufoption, also Ihr eigentlicher Vertragspartner, hat das Recht, die von Ihnen veroptionierten Aktien zu einem im Voraus festgelegten Preis (Basispreis) jederzeit bis zum Ende der Vertragsdauer beziehen zu können.

Der Kauf einer solchen Kaufoption rechnet sich aus seiner Sicht dann, wenn der Aktienkurs – entgegen Ihren Erwartungen als Verkäufer der Kaufoption – kräftig anzieht.

Dann kann er die Aktie zu dem mit Ihnen vereinbarten Basispreis beziehen, obwohl er Ihnen bei Vertragsabschluss dafür nur einen Optionspreis (Prämie) zahlen musste, der häufig nur einen Bruchteil des aktuellen Aktienkurses ausmacht.

Dieser Preis wird börsentäglich je nach Angebot und Nachfrage an der Eurex festgestellt und hängt von der Höhe des Aktienkurses, dem Basispreis und der Restlaufzeit der Option ab.

Als Verkäufer einer Kaufoption sind Sie verpflichtet, Ihre Aktien dem Käufer während der Laufzeit jederzeit zum vereinbarten Basispreis zu liefern, wenn dieser das wünscht.

Streng genommen gibt es für Sie aber diesen konkreten Käufer gar nicht, da die Terminbörse Ihnen gegenüber diese Position einnimmt.

Wichtig ist für sie als Anleger: Bis zum Ablauf der Optionsfrist müssen Sie „stillhalten“, können also die Aktien nicht vorher verkaufen.

Der Käufer der Kaufoption wird an der Lieferung Ihrer Aktien aber nur dann interessiert sein, wenn der Kurs über dem vereinbarten Basispreis liegt.

In diesem Fall könnte er die Aktien zum niedrigeren Basispreis von Ihnen beziehen und zum höheren aktuellen Preis sofort wieder am Markt veräußern.

Die Differenz aus diesem Geschäft abzüglich der gezahlten Optionsprämie wäre dann sein Gewinn.

Der Basispreis wird – je nach Kurswert der Aktie – in Intervallen zwischen 5 und 100 € festgelegt.