Devisentermingeschäft: Bilanzierung nach Handelsgesetzbuch

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Deutschlands Wirtschaft ist stark exportabhängig und viele deutsche Firmen generieren inzwischen mehr als 50% ihrer Umsätze im Ausland.

Diese Unternehmen sehen sich einem hohen Wechselkursrisiko gegenüber, insbesondere nachdem sich im Zuge der Finanz- und Schuldenkrise die Volatilität wichtiger Währungen (US-Dollar, japanischer Yen) gegenüber dem Euro noch verstärkt hat.

Mehr zum Thema: Umrechnung von Währung: So entsteht ein Wechselkurs

Devisentermingeschäft: Bilanzierung von Sicherungsgeschäften

Die Wechselkursentwicklungen sind für die Zukunft nur schwer prognostizierbar, so dass exportorientierte Unternehmen zunehmend auf Sicherungsgeschäfte zurückgreifen, um Fremdwährungsrisiken zu begrenzen.

Eine Möglichkeit ist hier ein Devisentermingeschäft. Bislang war die Devisentermingeschäft-Bilanzierung im Handelsgesetzbuch (HGB) nicht eindeutig geregelt.

In der Vergangenheit wurden Grund- und Sicherungsgeschäfte oft kompensatorisch bewertet. Heute werden diese in der Regel zusammen bewertet.

Hierfür wurden in der Vergangenheit meist Rückstellungen für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften gebildet. Das ist künftig nicht mehr möglich, auch wenn ein schwebendes Geschäft vollständig durch ein Sicherungsgeschäft abgesichert ist.

Devisentermingeschäft als Währungssicherung

Ein Beispiel: Ein deutsches Unternehmen plant im zweiten Halbjahr ein Exportgeschäft in Höhe von 1 Mio. US-$.

Um das Währungsrisiko abzusichern, schließt das Unternehmen noch im ersten Halbjahr ein Devisentermingeschäft ab.

In diesem Zusammenhang wird ein Devisenterminkontrakt in Höhe von 1 Mio. US-$ zu einem fixen Preis (1,30 US-$ / €) an die Bank verkauft.

Nunmehr sind zwei Entwicklungen möglich:

1. Der Kurs des Dollars ist gegenüber dem Euro auf 1,25 US-$ gestiegen.

2. Der Kurs des Dollars ist gegenüber dem Euro auf 1,40 US-$ gesunken.

Berechnung zu 1:

1 Mio. € zu 1,30 US $ / € = 769.231 € (Sicherungskurs)

1 Mio. € zu 1,25 US $ / € = 800.000 € (aktueller Kurs)

Aus diesem Devisentermingeschäft droht damit ein Verlust, der nach § 249 HGB alter Fassung als Rückstellung zu verbuchen wäre. Nach § 254 HGB-E (BilMoG) erfolgt jedoch keine Rückstellung bei effektiver Sicherung mehr.

Nach International Accounting Standards (IAS) 39 erfolgt dagegen eine Passivierung, wobei bei einer effektiven Sicherung die Wertänderung erfolgsneutral im Eigenkapital erfasst wird.

Berechnung zu 2: Der Kurs des Dollars ist gegenüber dem Euro gesunken.

1 Mio. € zu 1,30 US-$ / € = 769.231 € (Sicherungskurs)

1 Mio. € zu 1,40 US-$ / € = 714.286 € (aktueller Kurs)

Damit weist das Devisentermingeschäft einen positiven Stichtagswert auf.

Bei der Devisentermingeschäft-Bilanzierung nach § 252 Ab. 1 Nr. 4 HGB (BilMoG) erfolgt keine Aktivierung.

Nach International Accounting Standards (IAS) 39 wird das Sicherungsgeschäft bei effektiver Sicherung aktiviert, die Wertänderungen werden erfolgsneutral im Eigenkapital berücksichtigt.

Ausgestaltung von Sicherungsbeziehungen

Die Zusammenhänge zwischen Grund- und Sicherungsinstrumenten sind in § 252 HGB nicht eindeutig geregelt, wodurch sich entsprechende Freiräume für die Ausgestaltung der Sicherungsbeziehungen ergeben.

Wenn Geschäfte dem Risiko schwankender Währungskurse unterliegen, sind die Voraussetzung für die Bildung eines Micro-Hedges nach § 254 HGB gegeben.

Micro-Hedge, Portfolio-Hedge und Macro-Hedge

Ein Micro-Hedge bedeutet, dass das Risiko eines einzelnen Grundgeschäfts durch ein zugeordnetes Sicherungsgeschäft abgesichert wird.

Beim Portfolio-Hedge wird das Risiko mehrerer ähnlicher Grundgeschäfte durch ein oder mehrere Sicherungsinstrumente abgedeckt.

Bei einem Macro-Hedge wird eine ganze Reihe von Grundgeschäften zusammengefasst und als Einheit betrachtet, wobei die entsprechenden Risikopositionen durch ein oder mehrere Sicherungsinstrumente abgesichert werden.

Mehr zum Thema: Absicherung gegen Wertänderungsrisiken durch Hedging

Zu beachten ist, dass nicht nur fremde Währungen in der Bilanz einer Absicherung gegen Wertänderungsrisiken bedürfen, sondern auch andere Bilanzposten wie Forderungen, Verbindlichkeiten oder Wertpapiere.