Erbpacht: Die Vorteile und Nachteile

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Die Erbpacht ist ein Nutzungsrecht, das es heutzutage in der Form nicht mehr gibt, dem Erbbaurecht aber ähnelt.

Bis zu Beginn des 20. Jahrhunderts war es im deutschen  Recht verankert.

Die besondere Eigenschaft der Erbpacht war, dass ein Nutzungsrecht dauerhaft vom Eigentumsrecht getrennt war.

Das heißt, dass der Erbpächter  das Nutzungsrecht auch veräußern oder vererben konnte und die Dauer nicht – wie bei normaler Pacht – zeitlich begrenzt war.

Die Erbpacht fand meist im landwirtschaftlichen Bereich Anwendung und wurde von Grundherren an Bauern gegeben.

Diese mussten beim Antritt der Erbpacht eine Gebühr für die Übernahme des  Grundstücks und seiner Ausstattung entrichten. Danach fiel ein jährlicher Zins an, der entweder in Geld oder in Naturalien beglichen werden konnte.

Zu den Pflichten des Erbpächters gehörte zudem die Instandhaltung des Gutes. Eine Aufteilung durfte nur  nach Absprache mit dem Grundstückseigentümer erfolgen.

Nur in bestimmten Fällen konnte die Erbpacht aufgehoben werden:  Nämlich dann wenn der Erbpächter schlecht wirtschaftete oder den jährlichen Zins wiederholt nicht beglich.

Ansonsten blieb die Erbpacht in der Familie des Erbpächters.

Das heißt, das Nutzungsrecht für das Grundstück wurde auf unbegrenzte Zeit vergeben. Die einzige Bedingung war, dass das Gut instand gehalten werden musste.

Erbpacht: Die Vorteile

Der Vorteil der Erbpacht bestand vor allem darin, dass es dem Eigentum sehr ähnlich war, da die Nutzung zeitlich unbegrenzt war.

So konnte der Erbpächter langfristig planen und wurde außerdem zu Investitionen am Gut angereizt, da das Nutzungsrecht ja sogar vererbbar war.

Erbpacht: Die Nachteile

Der Nachteil der Erbpacht war, dass der Zins immer anfiel. Im Vergleich zum Grundstückserwerb waren die Zahlungen also nie getilgt.

Bei der Erbpacht musste der Zins immer weiter gezahlt werden, sodass auch nachfolgende Generationen die Belastung zu tragen hatten.

Erbpacht heute oft Synonym für Erbbaurecht

Die Erbpacht existiert seit dem Beginn des 20. Jahrhunderts nicht mehr in Deutschland.

Der Begriff hat sich allerdings gehalten und wird oft als Synonym für das Erbbaurecht benutzt.

Das ist aber nicht richtig, da es zwischen dem heute existierenden Erbbaurecht und der Erbpacht einen grundlegenden Unterschied gibt:

Im Gegensatz zur Erbpacht wird das Erbbaurecht nämlich nur für begrenzte Zeit vergeben. Meist wird eine Dauer von 99 Jahren festgelegt. In dieser Zeit hat der Erbbauberechtigte das Nutzungsrecht am Grundstück und darf dieses bebauen.

Auch hier ergibt sich der Vorteil, dass das Grundstück genutzt werden kann, ohne dass es erworben werden muss. Dafür muss der Erbbauzins entrichtet werden, der meist auch an die wirtschaftliche Lage angepasst werden darf.

Das heißt, dass er während der Laufzeit durchaus erhöht werden kann.

Der größte Nachtteil ist aber, dass das errichtete Gebäude am Ende der Nutzungsdauer gegen eine Entschädigung an den Grundstückseigentümer fällt.