GEZ-Überweisung – wann ist sie fällig?

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Wenn man es ganz genau nimmt, sprechen wir heute nicht mehr von der GEZ-Überweisung, sondern von der Überweisung des Rundfunkbeitrags an den Beitragsservice, der ehemaligen Gebühreneinzugszentrale (GEZ), ansässig in Köln.

Seit Januar 2013 fällt mit der Umstellung der Rundfunkgebühren ein einheitlicher Rundfunkbeitrag von 17,98 € pro Haushalt und Monat an. Die GEZ-Überweisung können Sie entweder manuell von Ihrem Konto vornehmen oder die Abbuchung per Lastschrifteinzug nutzen.

GEZ-Überweisung monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich

Die Höhe des zu zahlenden Beitrages steht fest. Er liegt bei 17,98 € und setzt sich nicht mehr unterschiedlich daraus zusammen, welche Rundfunkgeräte wie Radio oder TV Sie nutzen. Sie sollten nur sicherstellen, dass die GEZ-Überweisung jeden Monat von Ihrem Konto abgeht.

Sie können beeinflussen, wann die GEZ-Überweisung von Ihrem Konto abgeht. Dabei haben Sie die Möglichkeit, zwischen vier verschiedenen Zahlungsintervallen zu wählen:

  • monatlich
  • vierteljährlich
  • halbjährlich
  • Jährlich

GEZ-Überweisung nach der Umstellung

Nachdem die Rundfunkgebühren auf den haushaltsgebundenen Rundfunkbeitrag umgestellt wurden, hat sich für manche Bürger gar nichts an der GEZ-Überweisung geändert. Das war der Fall, wenn diese ohnehin schon den monatlichen Betrag von 17,98 € zahlen mussten. Die Bürger, für die sich durch die Umstellung etwas geändert hat, wurden per Post benachrichtigt.

GEZ-Überweisung: Lastschrift-Verfahren empfehlenswert

Auf Nummer sicher gehen Sie, wenn Sie die GEZ-Überweisung per Lastschrifteinzug bezahlen. Dann können Sie vermeiden, dass Säumnisse zu unschönen Konsequenzen führen. Denn die ehemalige Gebühreneinzugszentrale bzw. der nunmehr sogenannte Beitragsservice agiert als staatliche Behörde. Nicht-Zahlern drohen Mahnungen. Der Beitragsservice verfügt sogar über eine eigene Pfändungsabteilung.

Mögliche Probleme können Sie mithilfe des Lastschriftverfahrens vermeiden. Die notwendigen Formulare für die GEZ-Überweisung per Lastschrift  finden Sie in den Bürgerbüros der Städte und Gemeinden oder natürlich online. Und zwar hier auf der Seite der GEZ.

Achtung bei GEZ-Überweisung: nicht blind vertrauen

Die Umstellung der Gebühreneinzugszentrale auf den Beitragsservice und die damit einhergehenden neuen GEZ-Überweisungen nutzten Betrüger in der Vergangenheit zu ihren Gunsten.

In Bayern, Brandenburg, Hessen und Sachsen tauchten kurz nach der Umstellung vermehrt gefälschte Zahlungsaufforderungen zum neuen Rundfunkbeitrag auf. Diese Schreiben wurden als Postwurfsendung in Briefkästen verteilt.

Mit dem Schreiben wurden Haushalte aufgefordert, aufgrund einer angeblichen Umstellung des Zahlungssystems zur GEZ-Überweisung, Zahlungen für die Monate April bis Juni 2013 auf ein Konto bei der Landesbank Berlin zu tätigen. Doch hierbei handelte es sich um einen betrügerischen Trittbrettfahrer.

Die Fälschung war vor allem an der Adresse zu erkennen. Denn es wurden nur anonym die „privaten Haushalte“ angesprochen und nicht die Rundfunkzahler mit dem genauen Namen und der Adresse. Auch die neunstellige Beitragsnummer stimmte nicht.

Wenn Sie eine solche Aufforderung zur GEZ-Überweisung bekommen sollten, prüfen Sie diese zunächst anhand der Adresse und der Beitragsnummer. Menschen, die diesen Machenschaften zum Opfer gefallen sind, konnten bislang ihr Geld von der Bank zurückholen lassen.