Rente gegen Einmalzahlung: Wie lohnenswert ist die Sofortrente?

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Wer sich im Alter ein zusätzliches Geldpolster zur Absicherung seiner Rente wünscht, legt dieses meist in Fonds oder festverzinst an. Versicherungen raten für diesen Fall, das Geld in einer Rentenversicherung anzusparen.

Doch statt einen bestimmten Betrag Monat für Monat aufbringen zu müssen, zahlen Sie hier einmalig eine fixe Summe in den Vertrag ein. Doch was bringt diese Rente gegen Einmalzahlung?

Pflichten der Versicherung

Die Rentenversicherung verpflichtet sich, Ihnen eine lebenslange Rente auszuzahlen.Und zwar, egal wie alt Sie werden. Außerdem haben Sie die Wahl, ob die monatlich ausbezahlte Rente direkt nach der Entrichtung der Einmalzahlung oder erst zu einem späteren Zeitpunkt beginnt.

Rente gegen Einmalzahlung: Eine sinnvolle Alternative?

Um herauszufinden, ob sich dieses Modell auch für Ihre Altersvorsorge lohnt, ist es sinnvoll, sich ein solches Angebot einmal genauer anzuschauen und mit anderen Ansparplänen zu vergleichen.

Der wohl größte Vorteil der Sofortrente: Der monatliche Betrag kann je Anbieter und Rendite steigen und angepasst werden. Bei einem Entnahmeplan hingegen ändert sich an der ausbezahlen Summe nichts mehr.

Zudem ist das zur Verfügung stehende Kapital begrenzt und unter Umständen irgendwann aufgebraucht. Jedoch sollte Ihnen auch bewusst sein, dass eine Rendite von 2,5% erst dann erzielt wird, wenn die Laufzeit der Sofortrente mit Sonderzahlungen mindestens 21 Jahre beträgt.

Wenn Sie sich aber keine Sorgen darüber machen wollen, wie alt Sie voraussichtlich werden könnten und wie groß Ihr angespartes Geldpolster demnach sein müsste, könnte eine Rente gegen Einmalzahlung das Richtige für Sie sein.

Nutzen Sie die Steuervorteile der Sofortrente

Ein maßgeblicher Vorteil der Rente gegen Einmalzahlung sind mit Sicherheit die großen Steuervorteile für den Sparer. Im Alter wird die ausgezahlte Rente nur mit dem Ertragsanteil besteuert, was bedeutet, dass nur ein Bruchteil der Rente aus der Versicherung überhaupt steuerpflichtig ist. Bei einem Renteneintrittsalter von 65 Jahren liegt der Ertragsanteil beispielsweise bei lediglich 18%.

Spart man seine Rente hingegen auf andere Weise kann, werden mit der neuen Abgeltungssteuer satte 25% Steuerabzug fällig. Kommen noch eventuelle Bezüge aus der gesetzlichen Rente hinzu und liegen beide Beträge nach Abzug der Freibeträge unterhalb des steuerfreien Existenzminimums, bleibt die gesamte Rente inklusive des Anteils aus der Sofortrente steuerfrei.

Rente gegen Einmalzahlung: Entscheiden Sie zwischen drei Varianten

Bei der Sofortrente haben Sie die Wahl zwischen drei verschiedenen Varianten. Hierbei kommt es darauf an, wie Sie Ihre Rente gestalten möchten und welche Art am besten zu Ihrem Risikobewusstsein passt.

Bei der konstanten Rente wird vereinbart, dass der ausgezahlte Betrag dauerhaft konstant bleibt und sich nicht mehr erhöht. Diese Variante erscheint eher ungeeignet, falls Sie eine sichere Rente anstreben, da diese im Gegenzug durchaus fallen kann, wenn die erwirtschafteten Überschüsse nicht mehr ausreichen.

Bei der dynamischen Rente bleibt Ihnen ein fallendes Rentenniveau erspart. Hierbei darf eine einmal erreichte Rentensumme vom Versicherer nicht mehr unterschritten werden. Jedoch entfällt die dynamische Anpassung, wenn entsprechende Überschüsse nicht erzielt worden sind.

Eine Mischform dieser beiden Varianten bietet mehr Sicherheit, grenzt jedoch gleichzeitig die Steigerungsraten ein.

Was passiert bei einem frühen Todesfall?

Haben Sie sich also für die Rente gegen Einmalzahlung entschieden, sollten Sie sich zusätzlich Gedanken machen, was mit Ihrem Kapital geschieht, falls Sie früh sterben sollten. Auf Wunsch und gegen Aufpreis können Sie eine sogenannte Rentengarantiezeit mit der Versicherung vereinbaren.

Dies bedeutet, dass Ihre Rente auch über Ihren Tod hinaus an Ihre Familie oder Ihren Partner weiter gezahlt wird. Meist gilt eine solche Vereinbarung für einen Zeitraum von 5 bis 10 Jahren. Vereinbaren Sie eine Beitragsrückgewähr wird im Todesfall das übriggebliebene Kapital an Ihre Hinterbliebenen zurückgezahlt.

Zusätzlich haben Sie die Möglichkeit eine Partnerrente abzuschließen. Ähnlich wie bei der Rentengarantiezeit erhält Ihr mitversicherter Partner im Falle Ihres Todes die vereinbarte Sofortrente bis zum festgehaltenen Ablaufdatum. Überleben Sie hingegen Ihren Partner, wird Ihr Vertrag in eine Sofortrente mit Rentengarantiezeit abgeändert.