Vermögenswirksame Leistungen: Höhe, Anlageformen, Zeitpunkt & Co.

Vermögenswirksame Leistungen: Höhe, Anlageformen, Zeitpunkt & Co.
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Inhaltsverzeichnis

Vermögenswirksame Leistungen im Überblick

  • Vermögenswirksame Leistungen sind freiwillige Zahlungen von Arbeitgebern
  • Sie sind im Vermögensbildungsgesetz festgelegt
  • Vermögenswirksame Leistungen sollen Arbeitnehmer unterstützen, Vermögen aufzubauen
  • Reguläre Laufzeit: 7 Jahre, danach Option eines neuen Vertrags oder Auszahlung der Summe

Was sind vermögenswirksame Leistungen?

Vermögenswirksame Leistungen (VL oder auch VWL) sind tariflich vereinbarte Zahlungen durch den Arbeitgeber an einen Arbeitnehmer. Diese sollen Arbeitnehmern den Vermögensaufbau erleichtern und können in verschiedene Anlageformen für die persönliche Altersvorsorge eingezahlt werden.

Die Höhe dieser vermögenswirksamen Leistungen hängt insbesondere vom jeweiligen Arbeitgeber beziehungsweise vom geltenden Tarifvertrag ab. Der maximal förderbare Betrag dieser Leistung liegt bei 480 € im Jahr und kann monatlich bis zu 40 € betragen. Der Arbeitgeber überweist dabei den festgelegten Betrag direkt auf das entsprechende Anlagekonto.

Die vermögenswirksamen Leistungen werden für Arbeitnehmer, Beamte, Richter, Soldaten und Auszubildende bezahlt. Rentner, freie Mitarbeiter und Selbstständige erhalten diese Zahlung hingegen nicht.

Wie hoch ist die staatliche Arbeitnehmersparzulage?

Bausparverträge und Aktienfonds stehen dabei im Vordergrund, da diese Sparanlagen vom Staat besonders gefördert werden. Der Vermögensaufbau ist dann durch die staatliche Arbeitnehmersparzulage und Wohnungsbauprämie besonders attraktiv.

Diese Arbeitnehmersparzulage beträgt 9% für Beträge, die in einen Bausparvertrag oder andere Sparverträge fließen. Die staatliche Arbeitnehmersparzulage beträgt für den Vermögensaufbau mit Wertpapiersparplänen sogar 20%. Hier wird allerdings maximal ein Betrag von 400 € im Jahr (ca. 34 € monatlich) gefördert.

Vermögenswirksame Leistungen sind branchenabhängig

Ein genereller Anspruch eines Arbeitnehmers auf vermögenswirksame Leistungen besteht nicht. Ist die Förderung allerdings im Arbeits- oder Tarifvertrag festgesetzt, steht diese dann auch meist allen fest angestellten Arbeitnehmern zu. Die Leistungen fallen jedoch branchenabhängig sehr unterschiedlich aus. Während ein Bankangestellter etwa 40 € Zuzahlung im Monat erhält, kann ein Beamter nur mit rund 6,65 € monatlicher Förderung rechnen.

ETFs, Bausparplan & Co.: Anlageformen der vermögenswirksamen Leistungen

Vermögenwirksame Leistungen können Sie in unterschiedliche Anlageklassen einzahlen lassen. Die am häufigsten genutzten Möglichkeiten sind:

  • Fondssparpläne
  • Banksparpläne
  • Kapitallebens- oder Rentenversicherungen
  • Bausparverträge
  • Tilgung eines Immobiliendarlehens

Daneben besteht beispielsweise noch die Möglichkeit, per Sparplan Aktien, Beteiligungen an einer GmbH, Anteile an einer Genossenschaft (z. B. Volksbank) oder Genussrechte am Unternehmen des eigenen Arbeitgebers zu erwerben.

Allen Anlageformen der vermögenswirksamen Leistungen haben jedoch eines gleich: Arbeitnehmer müssen auf die zusätzlichen Leistungen Sozialabgaben und Einkommensteuer zahlen.

Welche Anlageformen sind förderbar?

Die Auswahl des entsprechenden Anlageprodukts hat direkten Einfluss auf die Förderbarkeit. So sind beispielsweise im Bereich des Wertpapiersparens längst nicht alle Fonds förderbar. Oftmals sind kleine Fonds nicht für das Sparen mit vermögenswirksamen Leistungen verfügbar.

Man sollte sich also vor der Entscheidung bei der entsprechenden Fondsgesellschaft informieren, ob eine Förderung nach dem Vermögensbildungsgesetzt möglich ist und ob einer Mindesteinzahlung zu folgen ist. Eine solche Mindesteinzahlung liegt bei Fondssparplänen oftmals bei 50 €.

Somit muss der Sparer einen weiteren Teil zuschießen, der auf keinen Fall mit der staatlichen Arbeitnehmersparzulage gefördert werden kann. Eine Förderung kann grundsätzlich für Banksparpläne, Fondssparpläne, Beiträge in eine Kapitallebensversicherung, die Darlehenstilgung einer selbst genutzten Immobilie oder einen Bausparvertrag erfolgen.

Ebenso kann der Erwerb von genossenschaftlichen Anteilen gefördert werden. Der Bausparvertrag ist die am meisten gewählte Anlageform für den Vermögensaufbau mit vermögenswirksamen Leistungen und wird von vielen Sparern als der erste Schritt ins Eigenheim betrachtet.

VL: Vorteile von Baukrediten oder Bausparverträgen

Arbeitnehmer, die auch Immobilienbesitzer sind oder es werden wollen, können die vermögenswirksamen Leistungen zur Finanzierung ihrer Immobilie zu verwenden. Zum einen können die Beiträge in einen Bausparvertrag fließen oder zur Abzahlung eines Baukredits eingesetzt werden.

Selbst für Arbeitnehmer, die keinen Immobilienkauf oder Hausneu- oder Umbau planen, kann sich Bausparen im Rahmen der vermögenswirksamen Leistungen lohnen.

Welche Fristen sind bei vermögenswirksamen Leistungen mit Fonds einzuhalten?

Vermögenswirksame Leistungen müssen mindestens 6 Jahre in einen Fonds eingezahlt werden, damit sie ausgezahlt werden können. Wurden staatliche Förderungen in Anspruch genommen, beträgt die Mindestlaufzeit noch ein Jahr länger, also 7 Jahre. Danach gibt es ein weiteres Jahr lang eine so genannte Sperrfrist. Ist diese Sperrfrist abgelaufen, kann der Arbeitnehmer sich die kompletten Einlagen und die daraus resultierenden Erträge auszahlen lassen.

Eventuell kann es sich lohnen, diese weiter in andere gewinnbringende Fonds anzulegen. Aber es kann auch Sinn machen, nach 6 Jahren den Fond weiter arbeiten zu lassen und einen neuen Vertrag für vermögenswirksame Leistungen abzuschließen. Das ist z.B. der Fall, wenn der Arbeitgeber gewechselt wird oder andere Fonds lukrativer wirken.

VL: Vorteile vom Investieren in Fonds

Fondssparen hat zahlreiche Vorteile. Einerseits lohnt sich diese Anlage für Arbeitnehmer besonders, weil sie so von vermögenswirksamen Leistungen und den damit verbundenen Steuervorteilen profitieren können. Andererseits bieten Fonds die Möglichkeit der Risikostreuung und der private Anleger profitiert gleichzeitig von den Vorteilen der Aktienanlage.

Bei Fonds ist eine gewisse Streuung gesetzlich vorgeschrieben. So können eventuelle Verluste einzelner Aktien mit den Gewinnen anderen Aktien ausgeglichen werden. Das Risiko für den privaten Anleger reduziert sich somit stark. Eine solche Streuung werden Laien mit einzelnen Aktien kaum schaffen.

Arbeitnehmersparzulage: Staatliche Förderung zusätzlich zur VL

Die staatliche Förderung von vermögenswirksamen Leistungen nennt sich Arbeitnehmersparzulage. Ob ein Arbeitnehmer dazu berechtigt ist, diese staatliche Förderung in Anspruch zu nehmen, hängt vor allem von dessen Einkommen ab. Alleinstehende, die weniger als 20.000 € im Jahr verdienen, erhalten die Arbeitnehmer-Sparzulage.

Veranlagen Ehepaare Ihre Einkommenssteuer zusammen, gilt eine Obergrenze des Gehalts von 40.000 €. Eine Förderung ist bis zu einem Sparbetrag von 400 € jährlich möglich. Die staatliche Zulage beträgt dabei 20% des Betrags, der ohnehin in den Fond pro Jahr eingezahlt wird.

Das bedeutet im Klartext: Arbeitnehmer, die sparen und vermögenswirksame Leistungen in Anspruch nehmen, können mit einer staatlichen Förderung von bis zu 80 € im Jahr rechnen. Einzige Voraussetzung: Sie liegen unter der Einkommensgrenze. Das kann sich langfristig durchaus lohnen.

Die Arbeitnehmersparzulage beantragt ein Arbeitnehmer üblicherweise zusammen mit der Einkommensteuererklärung. Diese wird dann mit der Bearbeitung der Steuererklärung bewilligt oder abgelehnt. Somit ist auch der Aufwand hierfür sehr gering.

Vermögenswirksame Leistungen: Freibetrag wird angerechnet

Wie bei allen Einkünften aus Kapitalvermögen, sind Freibeträge auch bei vermögenswirksamen Leistungen von Bedeutung. Seit 2009 werden die vermögenswirksamen Leistungen nach Ende der Laufzeit des Sparvertrages mit ca. 28% abgeltend besteuert. Dies gilt allerdings nur, wenn der Sparerpauschbetrag von 801 € bzw. 1.602 € (Alleinstehende / zusammen veranlagte Ehepartner) überschritten wurde.

In 3 Schritten vermögenswirksame Leistungen beantragen

1. Höhe der Sparzulage abklären

Bevor Arbeitnehmer das VL-Sparen beim Arbeitgeber beantragen sollten sie mit ihm klären, wie hoch seine Sparzulage überhaupt ist. Im öffentlichen Dienst steht dies meist schon im Arbeitsvertrag, ansonsten kann immer im Personalbüro oder direkt beim Chef nach den Zulagen gefragt werden.

2. Sparform auswählen

Ob Lebensversicherung, Aktienfonds oder Bausparvertrag – die Möglichkeiten vermögenswirksame Leistungen anzusparen, sind vielfältig. Arbeitnehmer sollten sich gründlich darüber informieren, in welche Anlageform sie investieren wollen, schließlich sind die Renditen und staatlichen Förderungen von Variante zu Variante sehr verschieden.

In Lebensversicherungen, Ansparpläne oder Bausparverträge können Sparer schon mit kleinen Summen einsteigen (ab 10 € im Monat), bei Aktienfonds liegen die monatlichen Spareinlagen oft höher.

Wer bereits Wohneigentum besitzt kann die vermögenswirksamen Leistungen auch dafür nutzen, sein Darlehen zu tilgen. Dies ist in der Regel sogar sinnvoller als das Geld zu sparen, da Kreditzinsen oft höher sind als Renditen. Es lohnt sich in jedem Fall, beide Varianten gegenzurechnen und sich dann für die preisgünstigste zu entscheiden.

3. Wie funktioniert die Beantragung?

Ist mit dem Arbeitgeber alles geklärt, können die vermögenswirksamen Leistungen direkt beim Anlageinstitut der Wahl beantragt werden. Ob Bank oder Versicherungsgesellschaft – der Arbeitnehmer kann seine Leistungen direkt vor Ort selbst beantragen.

Darüber hinaus muss er auch nichts weiter tun, da dann das Institut automatisch eine Mitteilung an den Arbeitgeber sendet. Falls das Institut diese Aufgabe nicht übernimmt, wird der Arbeitnehmer informiert und kann seinen Antrag dann selbst dem Arbeitgeber vorlegen.