Gegen das Image: DBA zwischen Deutschland und der Schweiz

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Wenn von einem sogenannten Doppelbesteuerungsabkommen gesprochen wird, so ist ein völkerrechtlich gültiger Vertrag zwischen Staaten gemeint. Dadurch soll vermieden werden, dass Erwerbstätige, die in mehreren Staaten arbeiten, nicht doppelt besteuert werden.

Ein solches Abkommen besteht zwischen der Schweiz und Deutschland. Es regelt genau diesen steuerrechtlichen Sachverhalt. Doch wie genau kann dieser Pakt in der Praxis umgesetzt werden?

Im Fall Schweiz und Deutschland gibt es verschiedene Grundrichtlinien, die bei der Beurteilung der Besteuerung angewandt werden. Bei einer Doppelbesteuerung, kurz DB, ist also mehr als eine Steuerhoheit beteiligt.

Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und der Schweiz

Die Faktoren, die dabei angewandt werden, beziehen sich auf Wohnsitz, Quellenland, Welteinkommen, und Territorialität.

Das bedeutet folglich: Bei einer Doppelbesteuerung könnte der Entschluss lauten, dass die erwerbstätige Person in dem Land besteuert wird, in dem sie tatsächlich lebt bzw. ihren Hauptwohnsitz hat. Außerdem kann man nach den Einkünften selbst gehen und die Person dazu anhalten, in dem Land steuern zu zahlen, in dem sie das Geld letztlich verdient hat.

Eine weitere Möglichkeit ist das Prinzip des Welteinkommens. Die erwerbstätige Person muss laut diesem Prinzip Welteinkommenssteuer zahlen. Auch somit kann einer Doppelbesteuerung aktiv entgegengewirkt werden.

Der vierte Lösungsweg könnte sich ausschließlich nach dem Territorium richten. Das heißt: Sollte Herr K. in Deutschland und der Schweiz Einkommen beziehen, so werden diese Einkommen nicht steuerlich zusammengeführt, sondern gesplittet.

Verdient Herr K. circa 2000 Euro Brutto in der Schweiz, so fällt dieser Betrag unter die schweizerische Steuerhoheit. Der Anteil des Gesamteinkommens, das in Deutschland erwirtschaftet wird, fällt dann gleichzeitig in die Obhut des deutschen Fiskus.

Das Ziel der Schweiz: Imageverbesserung

Mit diesen Doppelbesteuerungsabkommen (insgesamt sind es 108 Verträge) will die Schweiz ihrem Image als lukrative Steueroase, ähnlich wie Luxemburg, entgegenwirken.

Im Jahr 2009 schloss die Schweiz mit folgenden Ländern Doppelbesteuerungsabkommen ab bzw. hat sich diesem Vorhaben angenommen: Frankreich, Polen, Dänemark, Luxemburg, USA, Mexico, Japan, Großbritannien, den Niederlanden, Finnland, Norwegen, und Österreich.

Traumjob im Ausland: Steuern nicht vergessen

Reizvoll ist das Geldverdienen im Ausland allemal. Oft sind es gerade die Jobs auf internationalem Parkett, die besonders attraktiv sind und vielleicht sogar mehr Gewinn abwerfen. Dazu kommen auch noch die Möglichkeiten, eine Fremdsprache zu lernen bzw. zu verbessern und einen (manchmal vollkommen) neuen Kulturkreis kennenzulernen.

Ob man aber nun im Ausland steuerschonender behandelt wird als in Deutschland, das ist fraglich. Zieht man also internationale Jobs in Betracht, lohnt sich immer ein Blick auf die Vorgaben der OECD, um bereits im Voraus das Land der Steuerschuld und die Höhe der Steuern abzuklären.