So funktioniert die Einkommensteuer in Deutschland

Inhaltsverzeichnis

Was ist die Einkommensteuer?

Die Einkommensteuer in Deutschland ist eine Gemeinschaftssteuer. Das bedeutet, der Ertrag daraus steht Bund und Ländern gleichermaßen zu. Der genaue Anteil dieser Verteilung wird im Steuergesetz geregelt.

Die Einkommensteuer muss in Deutschland von jeder natürlichen Person gezahlt werden. Es besteht eine unbeschränkte Steuerpflicht, wenn die zu besteuernde Person in Deutschland lebt und dort auch ihr Einkommen verdient.

Ergänzend dazu gibt es die Form der beschränkten Steuerpflicht. Diese kann zutreffen, wenn eines oder mehrere der genannten Kriterien für die Einkommenssteuer nicht besteht.

Unbeschränkte vs. beschränkte Steuerpflicht

Die unbeschränkte Steuerpflicht betrifft das Einkommen von Personen, die ihren Hauptwohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort in Deutschland haben. Auch wenn ein Teil der Einkünfte im Ausland erwirtschaftet wurde, muss sich für die Steuer trotzdem an der deutschen Einkommensteuertabelle orientiert werden. Um eine doppelte Besteuerung von inländischen und ausländischen Einkünften zu vermeiden, greift das Doppelbesteuerungsabkommen.

Bei der beschränkten Steuerpflicht ist dies nicht notwendig. Sie gilt für alle Personen, die ihren Hauptwohnsitz oder natürlichen Aufenthaltsort nicht in Deutschland haben. In solchen Fällen wird nur der in Deutschland erhaltene Teil des Einkommens zur Versteuerung herangezogen.

Die Einkommensteuer in Deutschland kennt die Lohnsteuer als Unterform für abhängig Beschäftigte.

Wer zahlt wie viel Prozent Einkommensteuer?

Die Tarifgestaltung bei der Einkommenssteuer in Deutschland wird als progressiv bezeichnet. Damit ist gemeint, dass höhere Einkommen mit einem höheren Steuersatz belegt werden. Dieser Prozentsatz steigt nicht linear an, sondern erhöht sich in Abhängigkeit von Einkommensgruppen. Das Verfahren nennt sich „Besteuerung auf den letzten Euro der Einkünfte“.

Der Eingangssteuersatz beträgt 14%. Dieser wird erhoben, sobald die jährlichen Einkünfte über dem Grundfreibetrag von 9.984 € (Stand 2022) liegen. Bis zu diesem Betrag muss ein alleinstehender Steuerzahler keine Einkommenssteuer entrichten. Bei gemeinsam veranlagten Ehepartnern gilt der doppelte Betrag. Diese Regelung greift, da der Staat Ehepaare in dieser Hinsicht steuerlich begünstigt. Aber auch eingetragene Partnerschaften profitieren davon.

Wie hoch ist die Einkommensteuer?

Sollte man 1 € über dem Freibetrag liegen (verdient man also 9.985 € im Jahr 2022), berechnet sich die Steuerschuld wie folgt: Der Betrag oberhalb der steuerfreien Einkommensgruppe wird mit einem Eingangssteuersatz von 14% veranschlagt. Also wäre die Steuerlast bei 1 € Einkommen über 9.984 € im Jahr 2022 entsprechend 0,14 €.

Nach den steuerfreien 9.984 € steigt der Grenzsteuersatz stetig an auf bis zu 24%, die bei einem Einkommen ab 14.927 € gelten. Ab diesem Betrag wird der allgemeine Anstieg des Steuersatzes geringer und erreicht bei 58.597 € den Punkt, über dem der Grenzsteuersatz bei 42% liegt.

Oberhalb solcher Einkünfte gibt es seit der Einführung des Höchststeuersatz im Jahre 2007 noch den Satz von 45%, der bei Einkünften über 277.826 € angewendet wird. Dieser Steuersatz wird im Allgemeinen als Spitzensteuersatz bezeichnet.

Die deutsche Einkommensteuer im internationalen Vergleich

Die progressive Einkommensbesteuerung in Deutschland wird allgemein als kompliziert angesehen, da man die Berechnung nicht sofort durch eine lineare Entwicklung nachvollziehen kann. Was auf den ersten Blick wie Intransparenz wirkt, kommt dadurch zustande, dass die Abstufungen sehr zahlreich und klein sind.

Ein positiver Effekt der einzelnen Abstufungen ist eine wesentlich gerechtere Behandlung jedes Einzelnen im System. Diese entsteht nicht nur durch die Tarifgestaltung der Einkommensteuer, sondern auch durch die Veranlagungsmöglichkeiten von Freibeträgen, die sich an der individuellen Lebenssituation der Steuerzahler orientieren, etwa an der Zahl der Kinder.

Im Vergleich mit anderen Ländern wird in Deutschland einigen Steuerrechtlern zufolge der Mittelstand bereits relativ früh recht hoch belastet. Die Bemessungsgrundlage der realen Steuerschuld jedoch ist hier nicht sofort auszumachen, da mit den zahlreichen Freibeträgen und Subventionen die Abgabenlast des Einzelnen weniger konkret nachvollzogen werden kann.

Eines Vergleichs der OECD zufolge liegt Deutschland mit der durchschnittlichen Steuerabgabenpflicht für seine Bürger im Spitzenbereich der OECD-Mitgliedsstaaten und weit über dem OECD-Mittel von 25,5% Steuern auf das Bruttoeinkommen. Allerdings teilt sich Deutschland diese Position mit vielen industriell hochentwickelten EU-Staaten, wie etwa Belgien oder Frankreich. Außerdem gibt es zahlreiche steuerintensive Staaten, die weniger Subventionen für Familien durch Steuererleichterungen anbieten, wie etwa Finnland und Schweden.