Die private Unfallversicherung – für wen ist sie sinnvoll?

Inhaltsverzeichnis

Im Gegensatz zu der gesetzlichen Unfallversicherung ist man bei der privaten Unfallversicherung in der Regel rund um die Uhr und weltweit versichert.

Der Zweck der privaten Unfallversicherung ist es hierbei, die finanziellen Folgen eines Unfalls zu beheben oder zu mildern. Doch heißt das automatisch, dass eine solche Versicherung für jeden Bürger sinnvoll ist?

Umfang und Struktur der privaten Unfallversicherung

Die Kernleistung der privaten Unfallversicherung ist der Schutz vor finanziellen Unfallfolgen durch Invalidität oder Beeinträchtigung der Arbeitsfähigkeit. Ein Unfall liegt nach § 178 Abs. 2, S. 1 des Versicherungsvertragsgesetzes dann vor, „wenn die versicherte Person durch ein plötzlich von außen auf ihren Körper wirkendes Ereignis unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet“.

Die Auszahlung einer Versicherungssumme kann als einmalige Kapitalleistung oder als Rentenleistung erfolgen. Gerade die einmaligen Zahlungen können dann hilfreich sein, wenn beispielsweise nach einem schweren Unfall das Haus oder die Wohnung behindertengerecht umgebaut werden muss.

Je nach Vereinbarung können zusätzliche Leistungen mitversichert werden. Dazu zählen unter anderem kosmetische Operationen, Krankenhaustagegeld oder Bergungskosten. Doch sowohl bei der Kernleistung als auch bei den Zusatzleistungen der privaten Unfallversicherung sollte man darauf achten, ob Versicherungsschutz an dieser Stelle sinnvoll ist.

Private Unfallversicherung für Arbeitnehmer

Die private Unfallversicherung soll die finanziellen Folgen von Invalidität und Beeinträchtigung der Arbeitsfähigkeit absichern. Dabei gilt es jedoch zu beachten, dass unfallbedingte Arbeitsunfähigkeit einen wesentlich geringeren Prozentsatz ausmacht als krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit.

Da die private Unfallversicherung im Krankheitsfall jedoch meist nicht greift, sollte die Berufsunfähigkeitsversicherung zu diesem Zweck in der Regel die erste Wahl sein. Sollte eine Berufsunfähigkeitsversicherung jedoch nicht abgeschlossen werden können, kann man sich gegen den unfallbedingten Verlust der Arbeitskraft mit einer privaten Unfallversicherung absichern.

Zu beachten ist außerdem, dass Unfälle am Arbeitsplatz oder auf dem Weg von oder zu der Arbeitsstelle grundsätzlich durch die gesetzliche Unfallversicherung versichert sind. Zwar ist der finanzielle Umfang der Leistungen häufig geringer als bei einer privaten Unfallversicherung, ein Versicherungsschutz besteht dennoch.

Für wen ist eine private Unfallversicherung sinnvoll?

Pauschal lässt sich die Frage nach dem Sinn einer privaten Unfallversicherung nicht beantworten. Es lässt sich aber festhalten, dass zur Absicherung der Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit eine Berufsunfähigkeitsversicherung im Regelfall zu bevorzugen ist. Etwa in 90% der Fälle ist nicht ein Unfall sondern Krankheit der Grund für eine Berufsunfähigkeit.

Allerdings kann eine private Unfallversicherung für Menschen interessant sein, die keine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen können, weil sie beispielsweise in einem Risikoberuf tätig sind. Auch für Hausfrauen oder -männer sowie Kinder kann diese Versicherung zumindest einen gewissen Schutz vor Unfallfolgen bieten.

Es sollte jedoch stets beachtet werden, dass man beim Abschluss einer privaten Unfallversicherung stets ein Auge auf Art und Umfang der Leistungen hat. Teilweise sind Zusatzleistungen erhältlich, die bereits mit anderen Versicherungen abgedeckt sind oder als separate Versicherung sogar günstiger sind.