Pflegezusatzversicherung – verschiedene Arten und ihre Merkmale

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Eine private Pflegezusatzversicherung als Ergänzung zur gesetzlichen Pflichtversicherung kann im Bedarfsfall eine große Hilfe sein. Dies nicht nur für den Versicherten selbst, sondern vor allem auch für dessen Familie.

Denn wird ein Familienmitglied pflegebedürftig, kostet das nicht nur viel Kraft und Zeit, sondern auch viel Geld.

Eine private Pflegezusatzversicherung fängt das Risiko auf, dass teils enorme Pflegekosten den Pflegebedürftigen oder dessen Familie in finanzielle Schwierigkeiten bringen. Auch kann man mit einer privaten Pflegezusatzversicherung Einkommenseinbußen und hohen Zuzahlung bei Eintritt der Pflegebedürftigkeit vorbeugen.

Voraussetzung für den Leistungserhalt der Pflegezusatzversicherung

Für den Erhalt der Leistung einer Pflegezusatzversicherung ist in der Regel die Feststellung einer Pflegestufe durch einen Arzt Voraussetzung. Dabei wird zwischen den Pflegestufen I-III unterschieden. Alle Personen, die in eine Pflegestufe kommen, bedürfen der täglichen Hilfe bei Ernährung, Körperpflege oder Mobilität sowie mehrmals in der Woche Unterstützung bei der Haushaltsführung.

Bei Pflegestufe I ist dies einmal täglich für mindestens zwei Verrichtungen erforderlich. Pflegebedürftige der Pflegestufe II benötigen dreimal täglich zu verschiedenen Tageszeiten Hilfe. Bei Pflegestufe III ist eine Betreuung ganztägig und auch nachts nötig.

Die drei Arten der Pflegezusatzversicherung

Allgemein gibt es drei gängige Varianten der privaten Pflegezusatzversicherung. Diese sind die Pflegetagegeldversicherung, die Pflegekostenversicherung und die Pflegerentenversicherung. Bei der Pflegetagegeldversicherung wird im Rahmen der Versicherung ein bestimmter Tagessatz festgelegt, der bei Pflegebedürftigkeit ausgezahlt wird.

Hierbei wird pauschal von 30 Tagessätzen im Monat ausgegangen. Wird beispielsweise ein Tagessatz in Höhe von 50 € vereinbart, so würde der Pflegebedürftige 1500 € im Monat erhalten. Abgesehen davon, welcher Tagesgeldsatz vereinbart wurde, hängt die ausgezahlte Leistung häufig zudem von der Pflegestufe ab, die festgestellt wurde. Diese Staffelung hat zur Folge, dass oft nur bei Pflegestufe III oder stationärer Pflege die volle Leistung ausbezahlt wird, ansonsten nur ein gewisser Prozentsatz.

In Deutschland ist die Variante der Pflegetagegeldversicherung die gängigste Art der Pflegezusatzversicherung. Grund hierfür sind sicherlich die vergleichsweise niedrigen Kosten, deren Höhe vom gewählten Tagessatz abhängt und daher variabel ist.

Ein großer Vorteil dieser Variante kann sein, dass die gezahlte Leistung dem Versicherten zur vollen Verfügung steht. So kann er selbst darüber entscheiden, wofür wie viel Geld aufgewendet wird. Die Auszahlung ist also nicht Leistungsabhängig.

Die Pflegekostenversicherung im Überblick

Anders ist dies bei Variante zwei, der Pflegekostenversicherung. Hier findet eine Auszahlung der Versicherungsleistung nur statt, wenn auch tatsächlich Pflegekosten anfallen. Zudem ist die Höhe der geleisteten Zahlung von der Höhe der Pflegekosten abhängig. Das heißt also, dass anderes als bei Variante eins nicht eine bestimmte absolute Summe ausgezahlt wird, sondern eine zuvor festgelegter prozentualer Anteil der Pflegekosten.

Im Vergleich zur Pflegetagegeldversicherung kann der Versicherte also nicht selbst über sein Geld verfügen. Dies mag als Nachteil gewertet werden. Allerdings bietet eine Pflegekostenversicherung den Vorteil, dass durch die prozentuale Leistung diese im Falle von einer Kostensteigerung ebenfalls erhöht wird.

Gerade bei einer langewährenden Pflegebedürftigkeit kann dies ein erheblicher Vorteil sein. Denn ob ein vereinbarter Tagessatz etwa nach 30 Jahren immer noch ausreichend ist oder bei Anstieg der Pflegebedürftigkeit, ist ungewiss. Dieselbe Problematik findet sich auch bei Variante drei, der Pflegerentenversicherung, welche im Grunde einer Lebensversicherung ähnelt.

Das sind die Unterschiede

Der Unterschied zur Pflegetagegeldversicherung liegt vor allem darin, dass nicht die Summe der späteren Leistung, sondern die des zu zahlenden Monatsbeitrags festgelegt wird. Anhand dessen Höhe legt dann der Versicherungsanbieter die Höhe der späteren Leistung fest.

Da aber nur die Auszahlung einer bestimmten Summe durch den Versicherungsanbieter garantiert wird, ist beim Abschluss einer Pflegerentenversicherung stets darauf zu achten, wie hoch dieser Anteil ist. Denn erwirtschaftete Überschüsse, die an die Versicherten weitergegeben werden, sind schön, aber eben nicht sicher.

Bei dieser Art der Pflegezusatzversicherung wird ab Feststellung der Pflegebedürftigkeit eine lebenslange steuerfreie Rente monatlich an den Versicherten ausgezahlt, über die er frei verfügen kann.

Fazit: Pflegerentenversicherung kann sich lohnen

Gegenüber den ersten beiden Varianten hat diese private Pflegezusatzversicherung drei Vorzüge. So wird bei der Pflegerentenversicherung die Leistung nicht immer erst bei Erreichen einer Pflegestufe, sondern durchaus schon früher, etwa bei einer im Alter häufig vorkommenden mittelschweren Demenz, fällig.

Zudem ist die Höhe der Beiträge garantiert, währende bei der Pflegetagegeldversicherung und der Pflegekostenversicherung die Beitragssumme im Lauf der Jahre angepasst und erhöht werden können. In bestimmten Lebenssituationen kann es zudem vorteilhaft sein, dass bei einer Pflegerentenversicherung die Zahlung der Beiträge über einen gewissen Zeitraum ausgesetzt werden können.

Dadurch verringert sich zwar die spätere Leistung, die bereits bezahlten Beiträge sowie der Versicherungsanspruch bleiben aber erhalten.