Vollkasko: Zeitwert oder Neuwert?

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Wenn ein Reh vor das Auto läuft oder ein Hagel- oder Sturmschaden das Fahrzeug beschädigt, kommt zwangsläufig die Frage nach der Schadensregulierung auf. Zeit- und Neuwert sind entscheidende Aspekte, wenn es um die Entschädigung bei einem KFZ-Schaden geht.

Vollkasko: Was bedeutet das eigentlich genau?

Eine Teilkasko-Versicherung ersetzt alle Schäden im Zusammenhang mit Hagel, Diebstahl, Sturm, Überschwemmungen, Glasbruch oder Wildschaden. Alle darüber hinaus gehende Schäden werden in der Regel nicht ersetzt.

Anders ist dies bei der Vollkasko (Fahrzeugvollversicherung). Diese ersetzt alle Schäden, egal ob der Unfall selbst verursacht wird oder der Unfallgegner die Schuld am Unfall trägt. Auch wenn Unbekannte das Fahrzeug beschädigen, greift diese Versicherung.

Zeitwert vs. Neuwert

Allerdings stellt sich dann die Frage: Wann zahlt die Vollkasko den Zeitwert und wann den Neuwert? Die Lösung auf diese Frage steht in den Versicherungsunterlagen. In diesem Zusammenhang wird auch von der Neuwertentschädigung bzw. der Zeitwertentschädigung gesprochen.

Neuwertentschädigung bei neuwertigen Fahrzeugen

Die Neuwertentschädigung ist in der Neuwertklausel festgeschrieben und gilt als Standard bei Kaskotarifen. Allerdings erstatten die meisten Versicherungen den Neuwert eines Fahrzeugs nur bis zu sechs Monate nach der ersten Zulassung. Nur in Ausnahmefällen wird der Neuwert bis zu 24 Monate nach der Neuzulassung ersetzt.

Der Neuwert wird insbesondere dann ersetzt, wenn das neuwertige Fahrzeug einen Totalschaden erleidet oder durch Diebstahl abhanden kommt. In der Praxis entspricht die Neuwertentschädigung dann dem Wiederbeschaffungswert. Dieser ist der aktuelle Wert für das gleiche Fahrzeugmodell oder eines vergleichbaren Autos, wenn der Fahrzeugtyp nicht mehr gebaut wird. Etwaige Sonderausstattungen werden in der Regel berücksichtigt.

Zeitwert ist maßgeblich

Dabei gilt bei der Vollkasko: Der Zeitwert ist für spätere Entschädigung maßgeblich. Tritt der Schaden nach mehr als zwei Jahren am Fahrzeug auf, zahlen die meisten Versicherungen nur noch den Zeitwert. Diese Zeitwertentschädigung berücksichtigt das Alter des Autos und damit die Verschleißerscheinungen am Fahrzeug. Beim Zeitwert wird somit nicht nur das Alter des Autos, sondern auch die Abnutzung berücksichtigt. Besondere Änderungen, wie zum Beispiel ein nicht ordnungsgemäß reparierter Vorschaden oder bauliche Änderungen (Tuning-Maßnahmen) am Fahrzeug, werden mit einem Abschlag oder Zuschlag bedacht.

In der Regel wird bei Vollkasko der Zeitwert eines Fahrzeugs nach der Schwacke-Liste ermittelt. Allerdings ist die Wertermittlung nicht kostenlos, der Online-Service schlägt mit 7,90 Euro zu Buche. Daneben kann der Fahrzeughalter auch direkt ein Gutachten vom KFZ-Sachverständigen einholen. Das Sachverständigengutachten kommt dann auch bei Eintritt eines Schadensfalls zum Tragen und ist maßgeblich für die Summe, die der Versicherte erhält.

Fazit: Vollkasko nur bedingt ratsam

Die Vollkasko-Versicherung lohnt sich prinzipiell eher für Neufahrzeuge. Die zu zahlenden Beträge sollten im gesunden Verhältnis zum Wert des Fahrzeugs stehen. Darüber hinaus lohnt es sich oft, eine Selbstbeteiligung in die Verträge mit einzubauen, was zu deutlich geringeren Versicherungskosten führen kann. Insgesamt sollten eher solche Verträge geschlossen werden, bei denen der Neuwert über einen längeren Zeitraum von zwölf Monaten ersetzt wird.