Mieter zahlt nicht: Das richtige Verhalten bei Mietschulden

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Kaum eine Phase im Vermietungsalltag wird so sehr unterschätzt wie der Mieterwechsel.

Die Folge: Innerhalb weniger Monate „verspielen“ manche Vermieter – völlig unnötig – einen Teil der Mieteinnahmen.

Kostenfallen, die den Mieterwechsel zu einem „Renditekiller“ werden lassen können gibt es viele. Erfahren Sie hier etwas über den Fall, dass der Mieter, von Ihnen unbemerkt, die Miete nicht zahlt.

Die Miete bleibt aus – und Sie merken es nicht

Die Unsitte hat sich wie ein Lauffeuer verbreitet:

In den letzten zwei bis drei Monaten vor Beendigung des Mietverhältnisses werden selbst Mieter, die jahrelang pünktlich die Miete überwiesen haben, zu säumigen Zahlern.

Dabei ist „säumig“ sogar noch untertrieben. Tatsächlich zahlen sie nämlich überhaupt keine Miete mehr.

Ihr Argument lautet schlicht: „Ob ich die Mietkaution in Kürze zurück erhalte oder jetzt ratenweise ,abwohne‘ – wo ist da der Unterschied?“

Wenn Sie die Eingänge auf Ihrem Mietekonto nur sporadisch prüfen, werden Sie dieses veränderte Zahlungsverhalten noch nicht einmal bemerken.

Praxis-Tipp: Machen Sie es sich zur Gewohnheit, die Eingänge auf dem Mietekonto jeden Monat zu prüfen. Am besten buchen Sie die Mieteingänge regelrecht.

Von dieser ganz persönlichen Buchführung profitieren Sie in besonderer Weise dann, wenn ein Mietverhältnis gekündigt ist und abgewickelt werden muss.

Zu langsam reagiert? Viel Geld verloren!

Bleiben nämlich in den letzten Monaten die Mieten aus, müssen Sie sehr schnell handeln. Anderenfalls ist das Mietverhältnis beendet, bevor Sie reagiert haben.

Stellt sich dann heraus, dass Ihr Mieter auch noch fällige Schönheitsreparaturen unterlässt und die Mietsicherheit für die Malerkosten nicht mehr zur Verfügung steht, wird es für Sie teuer.

Dann zahlen Sie die Renovierungskosten erst einmal aus eigener Tasche.

Selbst wenn Sie diese später mit Hilfe des Gerichts vom Mieter zurückholen können, zunächst einmal entstehen Ihnen die Kosten einschließlich Zinsverlust in voller Höhe selbst.

Wie verhalten, wenn der Mieter die Miete nicht zahlt

Sehen Sie am besten gleich einmal in Ihrem Mietvertrag nach: Sicherlich werden auch Sie mit Ihrem Mieter vereinbart haben, dass die Miete monatlich im Voraus, spätestens am dritten Werktag eines Monats, fällig ist.

Können Sie den Eingang der Miete am fünften Werktag immer noch nicht feststellen, rufen Sie am besten direkt Ihren Mieter an. Stellen Sie ihn zur Rede.

Fordern Sie ihn auf, die rückständige Miete umgehend zu überweisen. Setzen Sie ihm eine ganz konkrete Frist, die niemals länger als eine Woche sein darf, sodass Sie am 12. eines Monats wissen, woran Sie sind.

Vorsicht: Wenn Ihnen Ihr Mieter anbietet, Miete für den laufenden Monat zusammen mit der Miete für den nächsten Monat zu überweisen, sollten Sie überaus skeptisch sein.

Die Erfahrung lehrt: In neun von zehn Fällen spielt der Mieter lediglich auf Zeit. Meist wird dann weder die eine noch die andere Miete überwiesen, sodass Sie dann den Mieten für zwei Monate „hinterherlaufen“.

Praxis-Tipp: Wenn die Miete bis zum 12. (bis maximal 15.) eines Monats nicht eingegangen ist, müssen Sie entschlossen handeln.

Entscheiden Sie sich, ob Sie den Erlass eines Mahnbescheids beantragen oder Zahlungsklage einreichen wollen.

Mahnverfahren: Das müssen Sie dazu wissen

Als Faustregel gilt: Wenn der Mieter an und für sich solvent ist und lediglich „trickst“, reicht es völlig aus, wenn Sie den Erlass eines Mahnbescheids beantragen.

Der unschlagbare Vorteil des gerichtlichen Mahnverfahrens: Die Gerichtskosten sind weitaus geringer als bei einer Klage.

Da Sie als Antragsteller bzw. Kläger die Gerichtskosten verauslagen müssen, sparen Sie bares Geld.

Von der Kostenersparnis können Sie immer dann profitieren, wenn Ihr Mieter gegen den Mahnbescheid keinen Widerspruch einlegt.

Im Falle eines Widerspruchs verläuft das Gerichtsverfahren wie sonst auch.

Das wirkt sich auch auf die Kosten aus. In diesem Fall sind die Gerichtskosten nach zu entrichten, die Sie zunächst – bei Beantragung des Mahnbescheids – nicht zahlen mussten.

Die Vorteile der Klage bzw des Erlasses des Mahnbescheides

Ihr strategischer Vorteil durch den Erlass des Mahnbescheids bzw. die Einreichung der Klage:

Stellt sich später heraus, dass Ihr Mieter notwendige Renovierungen unterlassen hat, können Sie die Mietsicherheit dafür einsetzen, die Wohnung in einen ordnungsgemäßen Zustand zu versetzen.

Genauso argumentieren Sie dann auch vor Gericht, wenn Ihr Mieter behaupten sollte, dass die Mietsicherheit die rückständige Miete abdeckt.

Aber selbst dann, wenn der Mieter die Wohnung in einem ordnungsgemäßen Zustand zurücklässt, ist Ihr Prozesskostenrisiko gleich Null.

Die Prozesskosten muss Ihr Mieter nämlich auch in diesem Fall tragen.

Der Grund: Er war nicht berechtigt, die Mietsicherheit mit den Mieten zu verrechnen. Schließlich dient Ihnen die Mietkaution als Sicherheit und darf vom Mieter nicht als Verrechnungsmasse missbraucht werden.

Darin sind sich die Gerichte einig.