Schlüssel von Mietwohnung verloren – Kosten, Haftung & mehr

Schlüssel von Mietwohnung verloren - was tun?
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Inhaltsverzeichnis

Das Wichtigste zum Schlüsselverlust zusammengefasst

  • Sollten Mieter ihren Schlüssel verlieren, müssen sie den Vermieter darüber umgehend informieren.
  • Es ist nicht immer notwendig, das Schloss oder die Schließanlage auszutauschen.
  • Die Kosten für den Austausch müssen Mieter nur unter der Voraussetzung übernehmen, dass sie fahrlässig gehandelt haben und ein Sicherheitsrisiko besteht.
  • Die private Haftpflichtversicherung nimmt öfter, nicht jedoch immer den entstandenen Schaden beim Verlust des Schlüssels.
  • Beim Austausch des Schlosses bewegen sich die Kosten je nach Art durchschnittlich zwischen 20 und 150 Euro.

Immer wieder kommt es zwischen Vermietern und Mietern zu Streitigkeiten, wenn ein Schlüsselverlust seitens des Mieters vorhanden ist. Grundsätzlich ist der Mieter zwar dazu verpflichtet, sorgsam mit seinen Schlüsseln umzugehen. Trotzdem bedeutet das nicht, dass er immer für den Schaden bei Verlust haftbar zu machen ist.

In unserem Beitrag erfahren Sie, welche Folgen es hat, wenn der Mieter seinen Haus- oder Wohnungsschlüssel verliert. Wir gehen ferner darauf ein, ob der Mieter haftet, was die Voraussetzungen für die Haftung sind und ob ein Schloss immer ausgetauscht werden muss. Sie erfahren darüber hinaus, welche Versicherung bei Verlust der Schlüssel zahlt und welche Kosten verursacht werden.

Was sind die Folgen, wenn Mieter Schlüssel verliert?

Sollte ein Mieter seinen Schlüssel verlieren, sollte er den Schlüsselverlust umgehend dem Vermieter mitteilen. Dazu ist er verpflichtet. Ob als weitere Folge ein Austausch des Schlosses erfolgen muss, entscheidet in aller Regel der Vermieter. Es kommt im Wesentlichen darauf ein, um welche Art von Schlüssel es sich gehandelt hat. Bei einem reinen Wohnungsschlüssel reicht es in der Regel aus, wenn nur der Schlüssel ersetzt wird.

Handelt es sich hingegen um den Haustürschlüssel eines mehr Familienhauses, muss aus Sicherheitsgründen in der Regel die gesamte Schließanlage erneuert oder zumindest das Schloss ausgetauscht werden. Die Kosten für den Mieter können in dem Fall erheblich sein, worauf wir im Beitrag noch näher eingehen.

Kurzum: Wenn Mieter nur ihren Wohnungsschlüssel verlieren, ist es meistens mit dem Anfertigen eines Ersatzschlüssels getan. Die Kosten belaufen sich in diesem Fall in der Regel auf etwa zehn Euro.

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Haftet der Mieter für verlorene Schlüssel?

Wenn Mieter einen Schlüssel verloren haben, müssen sie dafür nicht grundsätzlich immer die Haftung übernehmen. Meistens ist es allerdings so, dass der Mieter aufgrund seiner Sorgfaltspflicht für den Verlust des Schlüssels haftbar gemacht werden kann. Diese Pflicht ergibt sich vor allem aus § 535 Abs. 1 BGB. Nicht haften muss der Mieter beim Schlüssel für die Wohnung allerdings, sollte keine derartige Sorgfaltspflichtverletzung vorliegen.

In dem Fall hätten Sie als Vermieter keinen Schadensersatzanspruch. Gleiches gilt unter der Voraussetzung, dass der Schlüssel nicht verloren wurde, sondern dem Mieter gestohlen worden ist.

Zusammenfassend sollten Sie zur Haftung des Mieters, wenn dieser einen Schlüssel verloren hat oder dieser gestohlen wurde, Folgendes wissen:

  • Mieter haften meistens beim Schlüsselverlust aufgrund ihrer Sorgfaltspflicht.
  • Liegt keine Sorgfaltspflichtverletzung vor, haftet der Mieter nicht.
  • Ebenfalls nicht haften Mieter in der Regel bei Diebstahl des Schlüssels.

Ist eine Klausel zur Haftung bei Schlüsselverlust zulässig?

Sollte es im Mietvertrag eine Klausel geben, dass der Mieter ohne Berücksichtigung der jeweiligen Situation generell haften soll, ist diese unwirksam. Das würde eine nicht angemessene Benachteiligung des Mieters darstellen, wie auch der BGH bereits in einem Urteil festgehalten hat.

Welche Voraussetzungen gibt es für die Haftung bei Schlüsselverlust?

Eine Voraussetzung für die Haftung des Mieters bei Schlüsselverlust und einem notwendigen Austausch des Schlosses oder der Schließanlage ist die bereits angesprochene Sorgfaltspflichtverletzung.

Darüber hinaus müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein, damit eine Haftung in dem Fall seitens des Mieters besteht:

  • Mieter hat Schlüssel aufgrund von Fahrlässigkeit verloren.
  • Mieter haftet nur, wenn die Gefahr eines Schlüsselmissbrauchs besteht.
  • Missbrauch ist nicht sehr wahrscheinlich ausgeschlossen.
  • Vermieter muss Austausch der Schließanlage oder des Schlosses tatsächlich vorgenommen lassen haben.

Nicht haften muss der Mieter zum Beispiel dann, wenn ein Schlüsselmissbrauch aufgrund des Verlusts des Schlüssels auszuschließen ist. Das wäre zum Beispiel der Fall, sollte der Schlüssel bei einer Schiffsfahrt ins Meer gefallen sein.

Muss das Schloss bei verlorenem Schlüssel immer ausgetauscht werden?

Wenn Mieter ihren Schlüssel verloren haben, ist es nicht immer notwendig, das Schloss der Wohnung bzw. des Hauses oder gar die gesamte Schließanlage zwangsläufig auszutauschen. Zunächst einmal hat der Vermieter das Recht, darüber zu entscheiden, ob ein Austausch stattfindet oder nicht. Er kann dies jedoch nicht komplett willkürlich tun.

Gibt es in der Hinsicht Streitigkeiten zwischen Mieter und Vermieter, wird in der Regel ein Gericht entscheiden, ob der Austausch des Schlosses oder der Schließanlage notwendig ist. Situationen, in denen die Gerichte meistens davon ausgehen, dass kein Austausch des Schlosses oder der Schließanlage durch den Schlüsseldienst notwendig ist, sind:

  • Schlüsselverlust findet in einer größeren Entfernung vom Haus statt.
  • Schlüssel ist unwiederbringlich verloren, er fällt zum Beispiel einer Kreuzfahrt ins Meer.
  • Es handelt sich „nur“ um den Wohnungsschlüssel zu einer einzigen Wohnung.

In diesem jeweils genannten Fall ist normalerweise ein Austausch der Schließanlage oder des Schlosses nicht notwendig, weil entweder nur die Wohnung eines einzelnen Mieters betroffen oder davon auszugehen ist, dass der Schlüssel nicht dem Haus zugeordnet werden kann.

Wird der Schlüssel allerdings zum Beispiel mitsamt der Brieftasche verloren und waren dort Dokumente mit der Anschrift enthalten, ist die Gefahr des Missbrauchs vorhanden. Dann könnte der Schlüssel nämlich mit der Adresse und damit der Wohnung bzw. des Hauses in Verbindung gebracht werden.

Was kostet der Schlüsselverlust zur Mietwohnung?

Welche Kosten mit dem Schlüsselverlust zur Mietwohnung verbunden sind, hängt vor allen Dingen davon ab, um welche Art Schlüssel es sich handelt und ob ein Sicherheitsrisiko existiert. Dementsprechend können bei einem verlorenen Schlüssel zur Mietwohnung für den Mieter folgende Kosten entstehen:

Maßnahme bei SchlüsselverlustKosten
Schlüssel nachmachen10 Euro
Austausch des Schlosses30 bis 150 Euro
Austausch Schließanlage400 bis 2.500 Euro und mehr
Übersicht der Kosten bei Schlüsselverlust

Besonders der Austausch einer Schließanlage kann sehr teuer werden, weil nicht nur die einzelne Wohnung, sondern entsprechend ebenso die Haustüre und eventuell weitere Türen zentral mit dem entsprechenden Schlüssel geöffnet werden können.

Welche Versicherung zahlt bei Schlüsselverlust?

In vielen Fällen ist ein Verlust des Schlüssels seitens des Mieters durch dessen Privathaftpflicht-Versicherung abgedeckt. Meistens übernimmt diese jedoch ausschließlich das Anfertigen eines Schlüssels oder den Austausch eines Schlosses. Muss hingegen die komplette Schließanlage erneuert werden, kommt es auf den Tarif und die Versicherungsbedingungen an. Deshalb ist es für Mieter stets sinnvoll, dass sie in ihrem Vertrag überprüfen, ob bei Verlust des Schlüssels eine ausreichende Absicherung durch die Haftpflicht vorhanden ist.

Ist ein verlorener Schlüssel ein Kündigungsgrund?

Bei einem Schlüsselverlust hat der Mieter zwar unter Umständen seine Sorgfaltspflichten verletzt und damit fahrlässig gehandelt. Grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz ist hingegen einem Verlust des Schlüssels normalerweise nicht zu unterstellen. Daher ist ein Schlüsselverlust im Normalfall kein Kündigungsgrund seitens des Vermieters.

Anders sieht es allerdings aus, sollte der Mieter seinen Vermieter nicht über den Verlust informiert haben und es kommt anschließend mit dem Schlüssel zu einem Einbruch. Dann entscheidend manche Gerichte durchaus, dass eine Kündigung aufgrund dieser Tatsache rechtens ist.

Darf der Mieter verlorengegangene Schlüssel nachmachen?

Der Mieter darf verlorengegangene Schlüssel nachmachen, allerdings ausschließlich mit vorheriger Zustimmung des Vermieters. Unter dieser Voraussetzung ist es erlaubt, einen Ersatzschlüssel für die Mietwohnung anfertigen zu lassen. Zuvor muss der Vermieter nämlich entscheiden, ob ihm das Nachmachen des Schlüssels ausreicht oder er gerne das Schloss gewechselt haben möchte.