Berliner Räumung: Ein Muster und wichtige Tipps

Inhaltsverzeichnis

Die Freude über die Titulierung eines Räumungsanspruchs gegen einen nicht zahlenden Mieter wird regelmäßig durch die Anforderung horrender Kostenvorschüsse für die Zwangsräumung getrübt.

Ohne Kostenvorschuss führt der Gerichtsvollzieher Ihren Vollstreckungsauftrag nicht durch.

Viele Gerichtsvollzieher beauftragen ein überteuertes Transportunternehmen.

Durch dieses Vorgehen entstehen Ihnen aber leicht Kosten von 2.000 bis 8.000 € und darüber.

Sie müssen bei der Vollstreckung nach dem Berliner Modell nur einen Kostenvorschuss für die Tätigkeit des Gerichtsvollziehers und für den Austausch des Türschlosses leisten.

Dieser Vorschuss beläuft sich auf 400 bis 500 €. Hinzu kommen noch die Kosten für die Versteigerung der zurückgebliebenen Sachen. Die Kosten hierfür übersteigen selten 100 €.

Zusätzlich müssen die Kosten für die Lagerung der Sachen bis zum Versteigerungstermin in der Wohnung berechnet werden. Eine Einlagerung andernorts ist auch möglich. Auch hierfür fallen zu berücksichtigende Kosten an. Schließlich sind die Transportkosten der nicht versteigerten Sachen zur Entsorgung zu beachten.

Berliner Räumung kostet meist nur 500 € …

Vorteile:

  • Geringe Kosten von ca. 500 € statt Kosten der Räumung durch den Gerichtsvollzieher von bis zu 6.000 €
  • Befriedigung von Mietforderung durch Verwertung des Vermieterpfandrechts
  • Möglichkeit einer Räumungsvereinbarung mit Ihrem Mieter wegen des drohenden Verlusts der gesamten Einrichtung des Mieters
  • Berliner Räumung oft schneller als die reguläre Räumung

… hat aber einen höheren Aufwand für Sie zur Folge

Nachteile:

  • Blockierung der Wohnung bis zur Versteigerung
  • Erhöhter Aufwand durch Eigenorganisation
  • Gefahr von Schadensersatzansprüchen Ihres Mieters

Muster: Schreiben zur Ausübung des Vermieterpfandrechts

Sehr geehrte/r …,

Ihnen ist bekannt, dass das Amtsgericht … Sie mit Urteil vom … zur Räumung Ihrer Wohnung verurteilt hat. Ich mache hiermit [gegebenenfalls: namens und in Vollmacht des Vermieters] das Vermieterpfandrecht gemäß § 562 BGB geltend.

Sie sind hiernach nicht mehr berechtigt, die in Ihrem Eigentum stehenden Gegenstände aus der Wohnung zu entfernen. Ich fordere Sie demnach auf, keine solchen Gegenstände aus der Wohnung zu entfernen. Sollten Sie dieser Aufforderung zuwider Gegenstände aus der Wohnung entfernen, stellt dies eine strafbare Pfandkehr dar, welche zwingend zur Strafanzeige gebracht werden wird.

Weiter weise ich Sie bereits jetzt darauf hin, dass eine Zwangsvollstreckung wegen der Räumung nach dem sogenannten Berliner Modell erfolgen wird.

Dies bedeutet, dass sämtliche Gegenstände in der Wohnung verbleiben und lediglich das Schloss zu der Wohnung ausgetauscht wird, sodass Sie keinen Zutritt zu der Wohnung mehr haben werden.

Sollten Sie Interesse daran haben, eine solche Vollstreckung zu vermeiden, nehmen Sie unverzüglich Kontakt mit uns auf. [Hier kann ggf. auch schon ein konkreter Vorschlag aufgenommen werden].

Mit freundlichen Grüßen

Muster: Beauftragung des Gerichtsvollziehers mit der Berliner Räumung

Sehr geehrte/r …, in Sachen … ./. … wird Ihnen hiermit Auftrag zur Zwangsvollstreckung durch Herausgabe der im Titel näher bezeichneten Wohnung, nämlich … erteilt. Nach dem Beschluss des BGH vom 17. November 2005 zum Aktenzeichen I. ZB 45/05 ist es zulässig, nur die Herausgabe der Mietsache ohne Räumung der Sachen des Schuldners aus der Wohnung zu beauftragen.

Es wird deshalb darauf hingewiesen, dass der Vermieter sein Vermieterpfandrecht an allen in der Wohnung befindlichen Sachen des Schuldners geltend gemacht hat, immer noch geltend macht und einem Abtransport diesbezüglich ausdrücklich widerspricht gemäß §§ 562 Abs. 1, 562b Abs. 1 Satz 2 BGB.

Ich bitte um einen zeitnahen Termin.Mit freundlichen Grüßen