Hausgeld – Kosten im Zusammenhang mit einer Eigentumswohnung

Hausgeld – Kosten im Zusammenhang mit einer Eigentumswohnung
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Inhaltsverzeichnis

Das sogenannte Hausgeld ist in erster Linie für Wohnungseigentümer relevant, die eine Eigentumswohnung besitzen. Aber auch bei Hauseigentümern fallen Kosten an, die in der Summe oft als Wohn- oder Hausgeld bezeichnet werden. In unserem Beitrag erfahren Sie, worum es sich beim Hausgeld handelt und welche Kosten dieses beinhaltet.

Ferner gehen wir darauf ein, wofür Hausgeld normalerweise anfällt, welchen Kosten nicht in den Bereich Hausgeld fallen und wie eine Verteilung stattfindet. Im letzten Teil unseres Beitrages gehen wir darauf ein, wie das Hausgeld abgerechnet wird, was die Hausgeldabrechnung beinhalten muss und in welchem Umfang welche Kosten auf eventuelle Mieter umgelegt werden können.

Worum handelt es sich beim Hausgeld?

In erster Linie ist das Hausgeld in Verbindung mit Eigentumswohnungen von Bedeutung. Bezeichnet werden so die monatlichen Vorschüsse, die vom Eigentümer einer Wohnung oder einer Anlage an den entsprechenden Verwalter gezahlt werden. Anders ausgedrückt handelt es sich dementsprechend beim Hausgeld um eine Nebenkostenabrechnung, die dem Eigentümer der Wohnung zukommt. Von besonderem Interesse ist das Hausgeld bereits zu dem Zeitpunkt, an dem Sie vielleicht darüber nachdenken, eine Eigentumswohnung zu erwerben.

Der Grund besteht darin, dass Sie das Hausgeld nicht vollständig durch die umlagefähigen Nebenkosten an den Mieter abdecken können. Daher ist es wichtig, dass Hausgeld im Rahmen der Immobilienfinanzierung zu berücksichtigen. In der Praxis wird übrigens oftmals alternativ vom Wohngeld statt vom Hausgeld gesprochen, auch wenn dies streng genommen nicht korrekt ist.

Welche Kosten sind im Hausgeld enthalten?

Es gibt eine Reihe von Kosten, die im Zusammenhang mit Häusern und Eigentumswohnungen anfallen. Einen großen Teil der Kosten, die unter dem Begriff Hausgeld zusammengefasst werden, sind gleichzusetzen mit den gewöhnlichen Betriebskosten. Diese können zum großen Teil auf die Mieter umgelegt werden, worauf wir allerdings gegen Ende unseres Beitrages noch näher eingehen. Typische Betriebskosten, die zum Hausgeld zählen, sind:

  • Wasser- und Abwasserkosten
  • Hausmeister
  • Hausstrom
  • Müllgebühren
  • Heizkosten (bei Zentralheizung)
  • Wohngebäudeversicherung
  • Treppenhausreinigung

Zum Hausgeld zählen allerdings nicht nur Betriebskosten, die auf den Mieter umgelegt werden können. Ebenfalls darunter fällt eine Instandhaltungsrücklage, von der zum Beispiel später Reparaturen für Renovierungen bezahlt werden. Aber auch Verwaltungskosten, wie zum Beispiel Kontoführungsgebühren, zählen zur Rubrik des Hausgeldes.

Wie hoch ist das Hausgeld durchschnittlich?

Es gibt eine große Anzahl von Faktoren, welche sich auf die Höhe des Hausgeldes auswirken. Daher lässt sich an der Stelle lediglich mit Durchschnittswerten arbeiten, wobei Ihr Hausgeld als Inhaber und Eigentümer einer Eigentumswohnung oder eines Hauses natürlich ganz anders ausfallen kann. Faktoren, die sich auf die Höhe des Hausgeldes auswirken können, sind insbesondere:

  • Eigenverbrauch
  • Ausstattung des Gemeinschaftseigentums
  • Alter der Wohnung / Immobilie

Das Alter der Immobilie bzw. des Hauses ist deshalb von Bedeutung, weil natürlich bei Neubauwohnungen erst viel später größere Instandhaltungs- oder Renovierungsmaßnahmen anfallen werden. Daher kann die im Hausgeld enthaltene Pauschale zum Beispiel in den ersten zehn Jahren geringer ausfallen.

Aufgrund dieser zahlreichen Einflussfaktoren kann das Hausgeld, welches Sie für eine Eigentumswohnung in Deutschland zahlen müssen, nur sehr pauschal kalkuliert werden. Aktuellere Zahlen belegen, dass Sie momentan mit einem Hausgeld von durchschnittlich 3,20 bis 4,80 Euro pro Quadratmeter und Monat rechnen müssen. Haben Sie also beispielsweise eine Eigentumswohnung mit einer Wohnfläche von 80 m², würde dies ein durchschnittlich monatliches Hausgeld von etwa 320 Euro bedeuten.

Welche Kosten und Ausgaben fallen nicht unter das Hausgeld?

Es gibt einige Kosten, die auch im Zusammenhang mit Immobilien- und Wohnungseigentum stehen, allerdings dennoch nicht in die Rubrik Hausgeld fallen. Dabei handelt es sich insbesondere um die folgenden Aufwendungen:

  • Grundbesitzerhaftpflicht-Versicherung
  • Grundsteuer
  • Kosten beim Selbstbewohnen der Eigentumswohnung

Zu den zuletzt genannten Kosten, die beim Selbstbewohnen entstehen und natürlich nicht unter die Rubrik Hausgeld fallen, zählen beispielsweise Stromkosten, GEZ-Gebühren oder auch Telekommunikationskosten.

Wie findet die Verteilung des Hausgeldes statt?

In den meisten Fällen gibt es mehrere Eigentumswohnungen, die in einer Immobilie vorhanden sind. Man spricht bei den entsprechenden Wohnungseigentümern dann auch von der Eigentümergemeinschaft. Dementsprechend muss eine möglichst faire und gerechte Verteilung des Hausgeldes auf die einzelnen Wohnungsinhaber erfolgen, wie es übrigens auch regelmäßig bei der Instandhaltungsrücklage der Fall ist.

Grundlage für die Berechnung und Verteilung des Hausgeldes ist in der Regel der Miteigentumsanteil am Gemeinschaftseigentum. Allerdings hat die Wohnungseigentümergemeinschaft auch die Möglichkeit, eine davon abweichende Kostenverteilung festzulegen. Die Alternative wäre zum Beispiel, dass nicht pro Wohnungseinheit verteilt und berechnet wird, sondern auf der Grundlage der Anzahl von Personen, die im jeweiligen Haushalt leben.

Wer erstellt die Jahresabrechnung für das Hausgeld?

In enger Verbindung mit dem Hausgeld steht natürlich die Jahresabrechnung. Diese erstellt der jeweilige Hausverwalter, an den die Eigentümer das Hausgeld im Vorhinein als eine Art Vorauszahlung überweisen. Innerhalb der Jahresabrechnung hat der Hausverwalter die Aufgabe, die Einnahmen und Ausgaben gegenüberzustellen. Diese beziehen sich jeweils auf ein Wirtschaftsjahr. Anschließend wird ein Vergleich mit dem zum Jahresanfang aufgestellten Wirtschaftsplan durchgeführt. Auf diese Weise ergeben sich entweder ein Überschuss oder ein Fehlbetrag, die dann jeweils in der erstellten Jahresabrechnung aufgeführt werden.

Wie findet die Abrechnung des Hausgeldes im Detail statt?

Die Abrechnung des Hausgeldes findet einmal jährlich im Rahmen der bereits erwähnten Jahresabrechnung statt. Eine Rückzahlung an die Wohnungseigentümer kommt vor allem dann zustande, wenn der kalkulierte Verbrauch bei Heizung und Wasser höher war, als der anschließend tatsächliche Verbrauch durch die Wohnungseigentümer. Auf jeden Fall sind der so entstehende Überschuss oder Fehlbetrag auszugleichen, sodass Wohnungseigentümer entweder eine Gutschrift erhalten oder eine Überweisung (Nachzahlung) tätigen müssen.

Wie muss eine Hausgeldabrechnung aussehen?

Für Wohn- und Immobilieneigentümer ist es wichtig zu wissen, was eine korrekt ausgestellte Hausgeldabrechnung auf jeden Fall an Daten und Zahlen beinhalten muss. Jeder Wohnungseigentümer hat übrigens ein Anrecht darauf, vom entsprechenden Hausverwalter einmal jährlich die entsprechende Hausgeldabrechnung zu erhalten.

Auf jeden Fall muss der Hausverwalter in der Hausgeldabrechnung genau aufführen, wie viel Hausgeld bereits gezahlt wurde und ob auf dieser Basis eine Nach- oder Rückzahlung entstanden. Darüber hinaus muss in der Hausgeldabrechnung ebenfalls aufgeführt werden, welchen Anteil die Beiträge für Instandhaltungen haben. Ebenfalls muss in der Hausgeldabrechnung benannte werden, auf welcher Grundlage die Verteilung der Nebenkosten stattgefunden hat. Dementsprechend müssen die einzelnen Kostenpositionen aufgeführt werden, wie zum Beispiel für:

  • Abwasser
  • Fahrstuhl
  • Gartenpflege

Dazu ist es notwendig, den entsprechenden Verteilerschlüssel anzugeben. Zusammengefasst muss in der Hausgeldabrechnung für jeden Wohnungseigentümer leicht nachvollziehbar sein, ob er tatsächlich die Kosten korrekt bezahlt hat.

Ist eine Umlage des Hausgeldes auf den Mieter möglich?

Zahlreiche Wohnungseigentümer nutzen ihre Eigentumswohnung nicht selbst, sondern haben diese vermietet. Gleiches gilt natürlich ebenso für Hauseigentümer, die ihr Objekt ebenfalls häufiger vermieten. In beiden Fällen stellt sich die Frage, ob und in welchem Umfang das Hausgeld auf die entsprechenden Mieter umgelegt werden darf. Diesbezüglich muss zwischen den sogenannten umlagefähigen und nicht umlagefähigen Bestandteilen des Hausgeldes differenziert werden. Zu den Anteilen des Hausgeldes, die Sie als Wohnungseigentümer problemlos auf die Mieter umlegen können, zählen:

  • Wasserver und -entsorgung
  • Heizkosten inklusive Warmwasser
  • Hausmeistervergütung
  • Reinigung und Pflege
  • Versicherungskosten
  • Kosten für gemeinschaftlich genutzte Räume sowie Anlagen

Im Detail zählen also beispielsweise Kosten für die Straßenreinigung, die Gebäudereinigung, die Müllbeseitigung oder die Gartenpflege zu den Reinigungs- und Pflegekosten, die entsprechend auf Mieter umgelegt werden können. Ebenfalls zu den umlagefähigen Hausgeldanteilen gehören Heizkosten inklusive Warmwasser oder auch Kosten, die für gemeinschaftlich genutzte Anlagen berechnet werden. Dazu zählen zum Beispiel Satellitenanlagen, ein Kabelanschluss oder auch ein Aufzug.

Dass nicht das gesamte Hausgeld auf die Mieter umgelegt werden kann, liegt an den sogenannten nicht umlagefähigen Kosten. Dazu gehören in erster Linie die Instandhaltungsrücklage, Reparatur- sowie Instandhaltungskosten und die Verwaltungskosten. Diese anfallenden Kosten muss der jeweilige Wohnungseigentümer alleine tragen und darf sie entsprechend nicht auf die Mieter umlegen.

Fazit zum Hausgeld

Unter dem Begriff des Hausgeldes werden zahlreiche Kosten zusammengefasst, die Eigentümer insbesondere in Verbindung mit einer Eigentumswohnung, aber auch bei einem Einzelhaus, entstehen können. Die meisten Betriebskosten fallen in den Bereich des Hausgeldes, wie zum Beispiel Abfallgebühren, Wasserversorgung und bestimmte Versicherungskosten. Die meisten dieser Betriebskosten sind auf eventuelle Mieter umlagefähig, was allerdings nicht für das gesamte Hausgeld gilt. Als Wohnungseigentümer haben Sie zudem das Recht, vom Hausverwalter eine jährliche Abrechnung über das Hausgeld zu erhalten.