Gewinn- und Verlustrechnung: Das Umsatzkostenverfahren

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Wie hat ein Unternehmen gewirtschaftet? Gibt es einen Überschuss oder Fehlbetrag? Mit einem Blick in die Gewinn- und Verlustrechnung im Jahresabschluss erkennen Anleger, wie es um die Ertragslage bestellt ist.

Die Auflistung zeigt, was aus welchen Quellen eingenommen und wofür es ausgegeben wurde. Einnahmen stehen Ausgaben gegenüber. Die Aufwendungen werden von den Erträgen abgezogen, was in Etappen zu Zwischenergebnissen und am Schluss zum Jahresergebnis führt.

Gewinn- und Verlustrechnung: Wenn das Umsatzkostenverfahren irritiert

Den meisten dürfte das klassische Schema der Gewinn- und Verlustrechnung vertraut sein. Es beginnt mit der bedeutendsten Ertragskomponente, dem Umsatz. Ihm werden alle sonstigen Erträge hinzugezählt, und verschiedene Aufwandsarten abgezogen. Allen voran die wichtigen Posten der Material- und Personalkosten.

Wer sich an dieses Muster gewöhnt hat, mag sich wundern, wenn er in der Erfolgsrechnung eines anderen Unternehmens vergeblich nach Löhnen, Gehältern oder Materialaufwand sucht.

In diesem Fall handelt es sich um eine Variante der Gewinn- und Verlustrechnung: das Umsatzkostenverfahren, kurz UKV. Hier ist alles anders als im traditionellen Gesamtkostenverfahren, GKV.

Zum Umsatz kommen keine weiteren Erträge mehr hinzu. Stattdessen werden sofort Ausgaben abgezogen, deren Bezeichnung für Traditionalisten völlig unkonkret anmutet: Herstellungs- und Vertriebskosten, allgemeine Verwaltungskosten oder sonstige betriebliche Aufwendungen.

Auch die Zwischenergebnisse sind anders. Doch das Endergebnis, der Jahresüberschuss bleibt gleich.

Gesamtkosten- und Umsatzkostenverfahren verschieden aufgebaut

Gewinn- und Verlustrechnungen nach UKV und GKV sind eben verschieden aufgebaut. Die Kosten werden anders gruppiert.

Das GKV gliedert die Aufwendungen konkret nach Aufwandsart: Material-, Personalaufwand, Abschreibungen. Das UKV indes nach den Bereichen, in denen sie angefallen sind: Herstellung, Vertrieb, Verwaltung.

Auf diese Bereiche werden auch der aus der GKV vertraute Personal- und Materialaufwand verteilt. Deshalb finden sie sich auch nicht als eigene Posten.

Da sie aber sehr bedeutend sind, werden sie beim Umsatzkostenverfahren eigens im Anhang des Jahresabschlusses ausgewiesen. Das ist natürlich etwas umständlicher, liegt aber in der Logik des UKV.

Und die hat einen zentralen Vorteil: Da Aufwendungen und Erträge nach Kostenträgern gruppiert sind, wird gleich ersichtlich, welche Bereiche in welchem Umfang zum Betriebserfolg beitragen.

Umsatzkostenverfahren mit Vorteilen

Dabei springt auch sofort das Bruttoergebnis vom Umsatz ins Auge, die Bruttomarge. Sie ist ein Hinweis darauf, wie profitabel und rentabel ein Unternehmen im operativen Geschäft ist. Es geht um das Verhältnis von Umsatz und Herstellungskosten.

Je weniger die am Umsatz nagen, desto effizienter wird gewirtschaftet. Natürlich ist ein Vergleich mit anderen Firmen nur innerhalb einer Branche sinnvoll. Denn Maschinen sind nicht so günstig herzustellen wie etwa Schuhe.

Damit ist die Gewinn- und Verlustrechnung nach dem UKV für Außenstehende viel übersichtlicher. Der Anleger sieht sofort was wo erwirtschaftet wurde. Kleinere Betriebe werden nach wie vor auf das in der Berechnung einfachere GKV setzen. Gerade größere Unternehmen aber entscheiden sich zunehmend für das UKV.

Umsatzkostenverfahren international anwendbar

Hauptgrund: Es passt zu den Rechnungsverfahren im Ausland. Das GKV hingegen ist nur in Deutschland bekannt. Firmen mit internationaler Ausrichtung haben entsprechend umgestellt.

Anlass war unter anderem, dass seit 2007 größere Kapitalgesellschaften ihre Abschlüsse nach dem internationalen IFRS-Standard erstellen müssen.

Das UKV lässt sich an die IFRS-Regeln anpassen. Beim Umsatzkostenverfahren nach IFRS-Regeln kommt es jedoch teils zu anderen Ansätzen in der Zahlenermittlung als nach dem Handelsgesetzbuch (HGB).

So sind keine außerordentlichen Erträge oder Aufwendungen erlaubt. Je nach Größenordnung kann sich das auf das Gesamtergebnis auswirken.