Firmenwert: Definition & mit Formel berechnen

Beitragsbild. Links ist der Schriftzug "Betriebswirtschaft. Geschäfts- oder Firmenwert. Definition, Berechnung mit Formel, derivativer Firmenwert, originärer Firmenwert, negativer Firmenwert" zu lesen. Rechts ist ein Piktogramm zu sehen, das eine Hand darstellt, die in ihrer Handfläche einen kleinen Sack voll Geld liegen hat.
Inhaltsverzeichnis

Definition: Was ist der Firmenwert?

Der Firmenwert, genauer gesagt: der Geschäfts- oder Firmenwert, kommt vor allem im Rechnungswesen vor. Der Firmenwert steht hier für einen immateriellen Vermögenswert.

Der Geschäftswert eines Unternehmens drückt dabei aus, wie hoch die Gewinnchancen dieses Unternehmens sind. Er ist für den Kauf eines Unternehmens dementsprechend wichtig.

Der Kaufpreis unterscheidet sich dabei oft signifikant vom Geschäftswert, der entscheidend ist, wenn immaterielle Vermögensgegenstände und Schulden übernommen werden sollen (sog. „asset deal“). In diesem Fall erscheint der Geschäfts- bzw. Firmenwert möglicherweise in der Bilanz des Käuferunternehmens.

Allerdings werden zur Bestimmung des Geschäfts- oder Firmenwerts auch Faktoren einbezogen, die objektiv nicht oder nur sehr schwer bemessen werden können, wie z. B.:

  • das Image, respektive Ansehen des Unternehmens
  • die Gewinnaussichten des Unternehmens
  • Qualität des Managements
  • effiziente Herstellungsverfahren
  • eine verkehrsgünstige Lage
  • eine Stammkundschaft
  • das Recht auf die Fortführung des Firmennamens
  • immaterielle Vermögensgegenstände (wie Patente, Lizenzen, Konzessionen und Rechte, die sich im Besitz des Unternehmens befinden)

Insofern erfasst der Geschäfts- oder Firmenwert über den Kaufpreis hinaus den Mehrwert eines Unternehmens, der zwar nicht bilanziell erfasst, aber doch mitbezahlt wird.

Welche Arten von Firmenwert gibt es?

Doch Firmenwert ist nicht gleich Firmenwert. Es wird zwischen drei Firmenwerten unterschieden:

  • originäre (= eigenständig) Firmenwert
  • positiver, derivativer (= abgleitet) Firmenwert (“goodwill”)
  • negativer, derivativer Firmenwert (“badwill”)

Originäre Firmenwert

Kurz gesagt, ist der originäre Firmenwert im Gegensatz zum derivativen Firmenwert, ein selbst geschaffener Geschäftswert.

Der originäre Firmenwert wird demnach durch das Unternehmen selbst geschaffen, indem es sich beispielsweise vermarktet (Markenaufbau) und Kunden anwirbt (Stammkundschaft).

Im Handelsgesetzbuch (HGB) ist jedoch festgelegt, dass solche selbst kreierten immateriellen Vermögensgegenstände nicht aktiviert werden dürfen.

Dieses Aktivierungsverbot bedeutet, dass der originäre Firmenwert nicht in der Bilanz als Vermögenswert ausgewiesen werden darf, um Objektivität und Vergleichbarkeit der finanziellen Berichterstattung zu gewährleisten.

Goodwill: derivativer Firmenwert

Der derivative Firmenwert, auch bekannt als Goodwill, entsteht im Rahmen von Unternehmensakquisitionen und wird im Handelsgesetzbuch (HGB) definiert.

Bei diesem Geschäftswert handelt es sich um den Betrag zwischen Kaufpreis und dem Wert der Aktiva abzüglich der Passiva. Da der Übernahmezeitpunkt entscheidend ist, werden auch vorhandene stille Reserven zum Zeitpunkt der Übernahme erfasst.

Der derivative Firmenwert wird in der Bilanz des Käuferunternehmens aktiviert und unterliegt der planmäßigen Abschreibung, was bedeutet, dass sein Wert über die Jahre entsprechend der erwarteten Nutzungszeit abnimmt. Die Abschreibung reflektiert die Amortisation der erwarteten wirtschaftlichen Vorteile, die durch die Akquisition generiert werden.

Abschreibung des Firmenwerts

Da es sich beim Geschäfts- oder Firmenwert laut Handelsgesetzbuch (HGB) um einen zeitlich begrenzt nutzbaren Gegenstand handelt, muss die Abschreibung im Falle einer Übernahme – in der Regel innerhalb von 5 Jahren – erfolgen.

Badwill: negativer Firmenwert

Liegt ein negativer, derivativer Firmenwert vor, wird vom sog. „badwill“ gesprochen. Ein negativer Firmenwert bedeutet meist negative künftige Ertragsaussichten des Unternehmens. Der Badwill kann aber auch ein „Lucky Buy“ sein. Das bedeutet, dass er ein besonders günstiger Kauf ist.

In der Regel entsteht ein negativer Firmenwert im Rahmen einer Kapitalkonsolidierung. Voraussetzung hierfür ist, dass bei einem Unternehmenszusammenschluss der Kaufpreis für die Beteiligung unter dem Wert des anteiligen Eigenkapitals liegt.

Der negative Geschäfts- oder Firmenwert mindert unter sonst gleichbleibenden Bedingungen das Reinvermögen eines Unternehmens. Allerdings kann diese Rückstellung auch aufgelöst werden. Dazu muss entweder die erwartete ungünstige Ertragsentwicklung eingetreten sein oder am Bilanzstichtag feststehen, dass der Badwill einem tatsächlich realisierten Gewinn entspricht.

Firmenwert berechnen

Um den Firmenwert zu berechnen, gibt es dementsprechend eine sehr einfache Formel. Laut HGB (Handelsgesetzbuch) ist der Firmenwert gleich dem Mehrwert aus Kaufpreis minus Substanzwert.

Formel zum Berechnen des Firmenwerts

Firmenwert = Kaufpreis – Substanzwert

Dabei gilt:

  • Substanzwert = Zeitwert des Eigenkapitals + stille Reserven
  • Derivativer Firmenwert („goodwill“) = Kaufpreis – Substanzwert

Schritt 1: Berechnung des Substanzwerts

Um den Wert einer Firma zu berechnen, muss man zunächst alle vorhandenen Werte zusammenrechnen. Diese Werte sind:

  • das Barvermögen des Unternehmens,
  • der Zeitwert des Maschinenparks,
  • Immobilien,
  • ausstehende Forderungen,
  • Vermögenswerte auf den Konten und,
  • falls vorhanden, Aktienvermögen des Unternehmens.

Von der so ermittelten Summe werden dann die Schulden des Unternehmens abgezogen. Das Ergebnis ist der Substanzwert des Unternehmens.

Schritt 2: Berechnung des Firmenwerts

Um den Firmenwert zu berechnen, fließen allerdings weitere, weniger greifbare Faktoren in die Kalkulation mit ein.

Etwas komplizierter wird es daher, wenn man die immateriellen Vermögensgegenstände beim Berechnen des Geschäftswertes mit berücksichtigt. Bei diesen immateriellen Vermögensgegenständen ist eine Preisfindung noch verhältnismäßig einfach möglich.

Firmenwert berechnen mit dem Ertragswert

Das Berechnen des Firmenwertes unter Zuhilfenahme des Ertragswertes ist in Deutschland die am meisten verbreitete Vorgehensweise. Hierbei wird der um außerordentliche Effekte bereinigte Gewinn mit einem Kapitalisierungsfaktor multipliziert. Der Kapitalisierungsfaktor ergibt sich aus dem branchen- oder landesüblichen Zinssatz mit einem Aufschlag von 50% – 60%.

Aus dem so ermittelten Ertragswert wird zusammen mit dem Substanzwert der Mittelwert gebildet, um den gesamten Unternehmenswert zu erhalten. Von diesem Gesamtwert wird dann wiederum der Substanzwert abgezogen, um den Firmenwert zu berechnen.