Rückstellungen: In Fremdkapital transformiertes Eigenkapital

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Rückstellungen sind grundsätzlich Passivposten der Bilanz.

Sie sind hinsichtlich ihres Bestehens oder ihrer Höhe meistens ungewiss, werden aber mit sehr großer Wahrscheinlichkeit erwartet.

Nach dem deutschen Handelsrecht sind Rückstellungen Verbindlichkeiten, Verluste oder Aufwendungen.

Rückstellungen gehören zum Fremdkapital.

Fremdkapital: Das Wichtigste im Überblick

Als Fremdkapital werden finanzielle Mittel bezeichnet, die einem Unternehmen nur befristet zur Verfügung gestellt werden und zurückgezahlt werden müssen.

Für die Bereitstellung von Fremdkapital kann der Kapitalgeber Zinsen verlangen.

Kredite, die ein Unternehmen von Banken aufgenommen hat, zählen beispielsweise zum Fremdkapital. Einfach ausgedrückt ist das Fremdkapital die Verschuldung eines Unternehmens bei Gläubigern. Diese Verschuldung kann entweder rechtlich entstanden oder wirtschaftlich verursacht sein. Das Fremdkapital wird auf der Passivseite der Bilanz ausgewiesen.

Man zählt zum Fremdkapital Verbindlichkeiten, Rückstellungen, passive Rechnungsabgrenzungsposten und passive latente Schulden.

Ein Unternehmen sollte darauf achten, dass das Verhältnis von Eigen- und Fremdkapital möglichst ausgewogen ist. Im besten Fall überwiegt das Eigenkapital.

Auch für den Anleger ist es wichtig, sich die Art und Höhe des Fremdkapitals eines Unternehmens, in das er eventuell investieren möchte, genau anzusehen und die Verhältnismäßigkeit zu prüfen.

Ein Unternehmen, das zu sehr von Fremdkapital abhängig ist, arbeitet nicht wirtschaftlich und ist von einer Verschuldung bedroht.

Rückstellungen als Fremdkapital

Fremdkapital in Form von Verbindlichkeiten sind zum Beispiel Finanz- oder Lieferantenkredite, die zurückgezahlt werden müssen.

Im Gegensatz dazu wird für Rückstellungen Eigenkapital in Fremdkapital umgewandelt.

Bei Rückstellungen handelt es sich also um Bilanzpositionen, die für bestimmte Verpflichtungen gebildet werden und zu einem gewissen Zeitpunkt auszahlungswirksam werden.

In der Regel betreffen Rückstellungen Verbindlichkeiten oder Aufwendungen, deren Bestehen oder Höhe noch ungewiss sind.

Rückstellungen werden von einem Unternehmen gebildet, um Ausgaben, die später zu leisten sind, den Perioden ihrer Verursachung zuzurechnen.

Zu den Rückstellungen gehören zum Beispiel Rückstellungen für Pensionen oder Steuerrückstellungen.

Der Bilanzsatz von Rückstellungen ist in § 249 des Handelsgesetzbuchs (HGB) geregelt.

Hier findet sich allerdings keine allgemeine Definition, sondern nur eine Aufzählung von Zwecken, für die Rückstellungen gebildet werden dürfen.

Dadurch sind Rückstellungen zweckgebunden und dürfen nicht der allgemeinen Risikovorsorge eines Unternehmens dienen.

Rückstellungen werden oft mit Rücklagen verwechselt.

Rücklagen sind allerdings Bestandteile des Eigenkapitals und werden auf der Seite der Aktiva bilanziert.

Rückstellungen gehören zur Passivseite einer Bilanz. In der Steuerbilanz dürfen daher nur Rückstellungen gebildet werden, für die handelsrechtlich eine Passivierungspflicht besteht.