Zeitwert von Möbeln: Wie man ihn berechnet

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Jeder, der gebrauchte Möbel kaufen oder verkaufen will, fragt sich irgendwann, wie viel das Möbelstück überhaupt noch wert ist. Auch im Versicherungsfall stellt sich diese Frage sehr häufig.

Fest steht: Auch nach Jahren sind gebrauchte Möbel noch etwas wert. Man kann diesen Zeitwert von Möbeln relativ genau berechnen.

Zeitwert von Möbeln: Komplizierte Formel, einfache Berechnung

Der Zeitwert von Möbeln kann mit einer kompliziert aussehenden Formel berechnet werden. Davon sollte man sich aber nicht abschrecken lassen. Das Gute an dieser Formel ist nämlich, dass sie zwar auf den ersten Blick einschüchternd wirkt, eigentlich jedoch ganz einfach zu berechnen ist:

Zeitwert = (Wiederbeschaffungswert – Wertverminderung im 1. Jahr – Wertverminderung in den Folgejahren) x Restlebensdauer / (Durchschnittliche Lebensdauer – 1) + Zuschlag – Abschlag

Berechnung des Zeitwertes von Möbeln: Ein Beispiel

Nehmen wir an, Herr Meier möchte bei einem Wohnungsverkauf auch seinen begehbaren Einbaukleiderschrank mitverkaufen. Für diesen hat er 12.000 € bezahlt. Der Schrank ist inzwischen 8 Jahre alt.

Herr Meier möchte noch 5.000 € für den Kleiderschrank haben. Frau Schmidt interessiert sich für den Schrank, findet diesen Preis jedoch viel zu überzogen. Mit der oben genannten Formel können die beiden nun feststellen, wer recht hat und wie hoch der Zeitwert des Möbelstückes wirklich ist.

Der Wiederbeschaffungswert des Kleiderschrankes, den der Hersteller immer noch zum Verkauf anbietet, liegt mittlerweile sogar bei 15.000 €. Die durchschnittliche Lebensdauer des Möbelstückes liegt bei 20 Jahren, da es sich um ein hochwertiges Möbelstück handelt.

Da er 8 Jahre genutzt wurde, besteht demnach noch eine Restlebensdauer von 12 Jahren. Auf Zuschläge und Abschläge wird verzichtet. Die Wertverminderung des 1. Jahres des Gebrauchs ist extrem hoch. Sie beträgt 24% vom Wiederbeschaffungswert.

Es ergibt sich also die Rechnung: 24% von 15.000 = 3.600 €

Die Wertverminderung in den Folgejahren beträgt 4%. Das liegt daran, dass das Möbelstück nach 20 Jahren genau zu 100% an Wert verloren hat.

Daraus folgt also: 4% von 15.000 = 600 €

Pro Folgejahr verliert der Kleiderschrank also 480 €. Da das Möbelstück insgesamt 9 Jahre verwendet wurde und das erste Jahr extra berechnet wurde, müssen die 480 € nun noch mit den 8 Folgejahren verrechnet werden:

600 x 7 = 4.200 €

Die Berechnung: Zeitwert des Möbelstückes

Nun müssen die Werte nur noch in die Formel eingesetzt werden.

Zeitwert = (15.000 – 3.600 – 4.200) x 12 / (20 -1) =  4.547,37 €

Das Möbelstück hat also noch einen Zeitwert von 4.547,37 €. Frau Schmidt hat dementsprechend recht damit, dass Herr Meier den Preis in Höhe von 5.000 € für den genutzten Kleiderschrank zu hoch angesetzt hat.