Notenbanken: Definition der Währungshüter

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Notenbanken stellen in vielerlei Hinsicht das Herzstück eines Währungssystems dar und unterscheiden sich deutlich von herkömmlichen Geldinstituten.

Wir erläutern die Grundzüge dieser Institution und die historische Entwicklung.

Notenbank = Zentralbank

Zunächst einmal ist Notenbank ein anderer Begriff für die Zentralbank eines Landes oder einer Ländervereinigung. Diese spezielle Finanzinstitution wird gelegentlich auch Zentralnotenbank oder zentrale Notenbank genannt.

Ihr genereller Aufgabenbereich umfasst die Währungspolitik eines bestimmten Währungsraumes. Seit der Gründung der Europäischen Union existiert daher zum Beispiel die Europäische Notenbank (oder häufiger: Europäische Zentralbank).

Ihre oberste Zielsetzung ist dementsprechend die Sicherung von Stabilität und Verfügbarkeit des Euro.

Diese Aufgaben hat eine Notenbank per Definition

Andere mächtige Notenbanken sind daneben die Bank of England, die ähnliche Aufgaben für das britische Pfund Sterling übernimmt, die Bank of Japan für den Yen und natürlich das Federal Reserve System, wobei es sich quasi um die Notenbank der Vereinigten Staaten von Amerika handelt.

Genau darin liegt also per Definition bereits einer der größten Unterschiede zwischen den Notenbanken und herkömmlichen Geldinstituten: pro Währungsraum gibt es jeweils immer nur eine Notenbank.

Worin genau die spezifischen Zielsetzungen der Notenbanken liegen, wird im Gesetz festgelegt. In allen genannten Staaten steht jedoch für gewöhnlich die Erhaltung des Geldwertes und der Preisstabilität an oberster Stelle.

Notenbanken versuchen also alles in ihrer Macht Stehende zu tun, um die Inflation oder Deflation der jeweiligen Währung und natürlich auch der Wirtschaft zu verhindern.

Daneben gehören für einige Zentralbanken auch das Ankurbeln der Konjunktur und die stabile Erhaltung der Wechselkurse zu ihren erklärten Aufgaben.

Der Sonderstatus der Notenbanken

Um diese Aufgaben wahrzunehmen sind die Notenbanken mit umfassenden Rechten und Sondererlaubnissen ausgestattet. Die genauen juristischen Regelungen unterscheiden sich jedoch teilweise erheblich von Land zu Land.

Dennoch gibt es einige Gemeinsamkeiten, die fast immer zutreffend sind. Erstens: Die Notenbanken verwahren die Währungsreserven eines Landes. Diese liegen in Form von Edelmetallen (vor allem Gold), Devisen und natürlich großen Bargeldbeständen alleine in der Hand der jeweiligen Notenbank.

Zweitens: Ausschließlich die Notenbanken besitzen die Erlaubnis die Landeswährung herauszugeben, daher auch ihr Name.

Mit diesem Privileg ist gleichzeitig die Aufgabe verknüpft, die gleichbleibende Qualität des Bargeldes zu gewährleisten, Falschgeld und beschädigte Scheine oder Münzen aus dem Verkehr zu ziehen und zu ersetzen.

Aus historischen Gründen bezieht sich die Erlaubnis zur Geldemission jedoch nur auf Geldscheine. Das Prägen von Münzen ist zumeist direkt der Regierung unterstellt, so zum Beispiel in Europa.

Drittens: Notenbanken sind in der Lage anderen Geldinstituten Geld zu leihen, das diese wiederum für ihre Kunden benötigen. Die Notenbank kann den dafür fälligen Zinssatz selbst bestimmen und legt somit den allgemeingültigen Leitzins für Interbankengeschäfte fest.

Ein andere Teil dieser engen Zusammenarbeit zeigt sich darin, dass alle Geschäftsbanken über eine gewisse Mindestreserve an Bargeld verfügen müssen, die sie bei der Notenbank verwahren lassen.