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Fragwürdiger Verbraucherschutz

10.03.2010 08:54 Uhr von Dr. Erhard Liemen


Nicht allen Verbraucherschutzorganisationen geht es um den Verbraucher, mahnt Dr. Erhard Liemen, und zeigt auf, welch abgekartetes Spiel manche angebliche Schutzorganisation spielt.

Dr. Erhard Liemen untersucht die Banken und die Börse in seinem kostenlosen Newsletter "Bankkunden-vertraulich".Lupen-Symbol

Der aktuelle Richterspruch zeigt: Nicht jeder Verbraucherschutzorganisation kann man blind vertrauen.

Bank verweigert Auskunft

 

 

Manchmal kann man sich schon darüber wundern, was für Streitfälle vor Gericht landen und bis zur obersten Instanz durchgefochten werden. So in diesem Fall: Vor wenigen Tagen gab der Bundesgerichtshof einer Bank Recht, die sich weigerte, ihr vollständiges Preis- und Leistungsverzeichnis einer Verbraucherschutzorganisation auszuhändigen (23.Februar 2010, XI ZR 186/09).

Die Bank sei lediglich verpflichtet, ihre Kunden umfassend über Preise und Leistungen zu unterrichten, so die Richter. Eine Verbraucherorganisation habe dagegen keinen derartigen Auskunftsanspruch.

 

Nicht allen Verbraucherorganisationen ist zu trauen



Das braucht Sie als Bankkunden zunächst einmal nicht zu interessieren. Aber es zeigt, dass auch nicht jeder Verbraucherorganisation zu trauen ist. Denn was zuletzt vor dem BGH verhandelt wurde, begann schlicht mit einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung.

Sprich, die Verbraucherorganisation forderte die Bank auf, ihr das Preis- und Leistungsverzeichnis zu schicken, und als diese sich weigerte, drohten die Verbraucherschützer mit Klage.

An einer solchen Abmahnung können findige Anwälte viel Geld verdienen: Sie stellen dem Abgemahnten (in diesem Fall der Bank) gleich einmal das Honorar für die Abmahnung in Rechnung.

Dieses Honorar richtet sich nach dem Streitwert, es kann leicht zwischen 500 und 2000 Euro liegen – leicht verdientes Geld für ein einziges Schreiben.

Bank siegte im Gerichstprozess

 


Der Abgemahnte hat dann die Wahl: Er kann das Honorar für die Abmahnung zahlen, die mitgeschickte strafbewehrte Unterlassungserklärung unterschreiben und sich damit dem Willen des Abmahners fügen. Er kann es aber auch auf einen Gerichtsprozess ankommen lassen. Genau das tat die Bank im zitierten Fall – und obsiegte.

Was bedeutet das für Sie als Verbraucher und Bankkunde? Sie müssen sich nur merken, dass unter den Verbraucherschützern viele sind, denen es nicht wirklich um den Verbraucherschutz geht.

Einige verdienen so prächtig an vermeintlichen oder tatsächlichen Rechtsverstößen, dass sie sich schon deswegen gerne den Anstrich eines Kämpfers für Kundenrechte geben.

Vorsichtig sollten Sie auf jeden Fall sein, wenn eine Verbraucherorganisation Sie für eine Mitgliedschaft gewinnen will oder Sie auffordert, ihr Rechtsverstöße von Seiten der Bank zu melden.

Eine solche Organisation wird wohl eher in ihrem eigenen Interesse tätig als in Ihrem Interesse.

 

>> lesen Sie mehr zum Thema "Verbraucherschutz"

 
 

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