Schulgeld von der Steuer absetzen
Nachweis über steuerliche Absetzbarkeit des Schulgelds
Für die steuerliche Absetzbarkeit ist wichtig, dass die Privatschule staatlich anerkannt ist. Dafür muss die Bildungseinrichtung auf Landes- oder Bundesebene offiziell als Ersatzschule anerkannt werden. Um auf Nummer sicher zu gehen, sollten Sie sich von der jeweiligen Privatschule eine Bestätigung fürs Finanzamt ausstellen lassen, dass das Schulgeld von der Steuer abgesetzt werden kann.
Das Schulgeld lässt sich auch dann von der Steuer absetzen, falls sich die Schule im Ausland befindet. Dann gilt allerdings, dass die schulische Ausbildung zu einem Abschluss führen muss, der von der Kultusministerkonferenz anerkannt wird. Die Kosten für Unterbringung, Betreuung und Verpflegung der Kinder ist hingegen nicht steuerlich absetzbar:
Steuerlich absetzbar sind nur die Kosten für Unterricht
Der Fiskus vertritt die Ansicht, dass diese Kosten bereits durch Kindergeld und Kinderfreibetrag abgegolten sind. Steuerlich anerkannt werden also nur die Kosten, die für den Unterricht anfallen, sodass alle anderen Kosten herausgerechnet werden müssen.
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