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Schulgeld von der Steuer absetzen

08.02.2010 12:05 Uhr von Tino Hahn

Falls Ihre Kinder eine Privatschule besuchen, dann können Sie 30 Prozent des Schulgelds von der Steuer absetzen – bis zu einer Summe von maximal 5.000 Euro pro Kind und pro Jahr. Damit der Höchstbetrag ausgeschöpft werden kann, müsste sich das Schulgeld somit auf 16.666 Euro jährlich belaufen.

Schulgeld von der Steuer absetzbarLupen-Symbol

Schulgeld von der Steuer absetzbar - 30 Prozent als Sonderausgaben

Nachweis über steuerliche Absetzbarkeit des Schulgelds


Für die steuerliche Absetzbarkeit ist wichtig, dass die Privatschule staatlich anerkannt ist. Dafür muss die Bildungseinrichtung auf Landes- oder Bundesebene offiziell als Ersatzschule anerkannt werden. Um auf Nummer sicher zu gehen, sollten Sie sich von der jeweiligen Privatschule eine Bestätigung fürs Finanzamt ausstellen lassen, dass das Schulgeld von der Steuer abgesetzt werden kann.

Das Schulgeld lässt sich auch dann von der Steuer absetzen, falls sich die Schule im Ausland befindet. Dann gilt allerdings, dass die schulische Ausbildung zu einem Abschluss führen muss, der von der Kultusministerkonferenz anerkannt wird. Die Kosten für Unterbringung, Betreuung und Verpflegung der Kinder ist hingegen nicht steuerlich absetzbar:

Steuerlich absetzbar sind nur die Kosten für Unterricht


Der Fiskus vertritt die Ansicht, dass diese Kosten bereits durch Kindergeld und Kinderfreibetrag abgegolten sind. Steuerlich anerkannt werden also nur die Kosten, die für den Unterricht anfallen, sodass alle anderen Kosten herausgerechnet werden müssen.

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>> lesen Sie mehr zum Thema "Steuern sparen"


>> lesen Sie mehr von "Tino Hahn"

 
 

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