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Mietrecht, Kaution, Rückzahlung
Laut Mietrecht: Kaution nicht sofort fällig
Das Gesetz verpflichtet Vermieter, die Kaution nach Beendigung des Mietverhältnisses zurückzuzahlen. Voraussetzung: Der Vermieter benötigt die Kaution nicht mehr zur Sicherung von Ansprüchen.
Konkret heißt das: Vermieter sind nicht schon bei Rückgabe der Wohnung automatisch verpflichtet, nach aktuellem Mietrecht eine Kaution auszuzahlen. Es gibt genug Zeit für die Vermieter, in der sie entscheiden können, ob sie die Kaution noch zum Ausgleich von Ansprüchen benötigen.
Kaution ist ein legitimies Mittel, um sich abzusichern - wieso erfahren Sie von unseren Experten!
Mietrecht Kaution: Sechs Monate Zeit für Schadensersatz
Welche Zeitspanne dem Vermieter in Sachen Mietrecht Kaution zusteht, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab. Die Frist für die Kaution kann sechs Monate und mehr betragen. Bis sechs Monte nach Beendigung des Mietverhältnisses können Sie nämlich Schadensersatzansprüche geltend machen.
Mietrecht Kaution, Nebenkosten, Betriebskosten
Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung können Vermieter nach aktuellem Mietrecht Kaution bzw. einen angemessenen Teil im Fall einer noch ausstehenden Nebenkostenabrechnung sogar bis zum Ablauf der Abrechnungsfrist einbehalten.
Haben auch Sie Probleme mit Ihrem Vermieter oder Ihrer Immobilie und verstehen die Welt nicht mehr? Unsere Experten helfen Ihnen bei Themen wie Mietrecht, Kaution oder Rückzahlung.
Mietrechts-Experte Tobias Mahlstedt von "Vermieterrecht Vertraulich" erklärt: Da zu den Ansprüchen des Vermieters, die durch eine Kaution gesichert sind, auch Nachforderungen aus Betriebskostenabrechnungen gehören, können Sie als Vermieter einen angemessenen Teil der Kaution hierfür so lange zurückbehalten, bis Sie über die Nebenkosten abgerechnet haben. Das setzt allerdings voraus, dass noch eine Nachforderung zu erwarten ist, so der Experte.
Mehr Meinungen unserer Experten, um sich vor Fehleinschätzungen bei Kaution, Mietrecht und Rückzahlung zu schützen finden Sie hier.
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