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Mietrecht, Kaution, Rückzahlung

11.06.2008 06:26 Uhr von Detlef Weise

Vermieter können Kaution bis zwölf Monate zurückhalten

Mietverhältnis beendet, Mietwohnung übergeben, Kaution zurückzahlen. Klare Sache: Das Gesetz sagt, dass Vermieter verpflichtet sind, nach Beendigung des Mietverhältnisses die Kaution zurückzuzahlen. Allerdings muss das nicht sofort nach Rückgabe der Wohnung passieren - darauf weist mein Kollege, der Mietrechts-Experte Tobias Mahlstedt von "Vermieterrecht Vertraulich", hin. Mindestens sechs Monate haben Sie für Schadensersatz noch Zeit.

Laut Mietrecht: Kaution nicht sofort fällig

Das Gesetz verpflichtet Vermieter, die Kaution nach Beendigung des Mietverhältnisses zurückzuzahlen. Voraussetzung: Der Vermieter benötigt die Kaution nicht mehr zur Sicherung von Ansprüchen.

Konkret heißt das: Vermieter sind nicht schon bei Rückgabe der Wohnung automatisch verpflichtet, nach aktuellem Mietrecht eine Kaution auszuzahlen. Es gibt genug Zeit für die Vermieter, in der sie entscheiden können, ob sie die Kaution noch zum Ausgleich von Ansprüchen benötigen.

Kaution ist ein legitimies Mittel, um sich abzusichern - wieso erfahren Sie von unseren Experten!

Mietrecht Kaution: Sechs Monate Zeit für Schadensersatz

Welche Zeitspanne dem Vermieter in Sachen Mietrecht Kaution zusteht, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab. Die Frist für die Kaution kann sechs Monate und mehr betragen. Bis sechs Monte nach Beendigung des Mietverhältnisses können Sie nämlich Schadensersatzansprüche geltend machen.

Mietrecht Kaution, Nebenkosten, Betriebskosten

Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung können Vermieter nach aktuellem Mietrecht Kaution bzw. einen angemessenen Teil im Fall einer noch ausstehenden Nebenkostenabrechnung sogar bis zum Ablauf der Abrechnungsfrist einbehalten.

Haben auch Sie Probleme mit Ihrem Vermieter oder Ihrer Immobilie und verstehen die Welt nicht mehr? Unsere Experten helfen Ihnen bei Themen wie Mietrecht, Kaution oder Rückzahlung.

Mietrechts-Experte Tobias Mahlstedt von "Vermieterrecht Vertraulich" erklärt: Da zu den Ansprüchen des Vermieters, die durch eine Kaution gesichert sind, auch Nachforderungen aus Betriebskostenabrechnungen gehören, können Sie als Vermieter einen angemessenen Teil der Kaution hierfür so lange zurückbehalten, bis Sie über die Nebenkosten abgerechnet haben. Das setzt allerdings voraus, dass noch eine Nachforderung zu erwarten ist, so der Experte.

Mehr Meinungen unserer Experten, um sich vor Fehleinschätzungen bei Kaution, Mietrecht und Rückzahlung zu schützen finden Sie hier.

 

>> Lesen Sie mehr zum Thema "Mietrecht, Kaution und Rückzahlung"

 
 

Kommentare zum Artikel

08.10.2009 12:22
Hans-Dieter Kiesewetter
hallo wir haben ein problem und zwar sind wir genau vor einem jahr ausgezogen nach einem rechtsstreit und der damalige vermieter hat bis heute keine ansprüche auf die kaution gestellt und wir bekommen das geld nicht vom sperkonto da er mit uns keinen kontakt haben will auch auf mehrmaliges anschreiben des anwalts nicht, gibt es da eine frist das mann ohne sein einverständnis über das geld wieder verfügen kann ? ich bedanke mich im voraus

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